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Ich halte das für kein Problem: Der Haupt-Job des Präsidenten ist es nunmal, die Gesetze zu vollziehen. Wenn der Kongress ein Gesetz beschließt, hat es der Präsident auszuführen. Und wenn Zwei Drittel des Kongresses trotz der Bedenken des Präsidenten die Einrichtung einer solchen Behörde für richtig halten, dann muss der Präsident das eben auch vollziehen. Wobei ich mich meinen Vorrednerin anschließen kan - bis zur Entscheidung des Supreme Court war das niemals wirklich ein Problem, und ich denke auch, dass der Kongress sich genau überlegen wird, wo er eine Behörde einrichtet und wo er es dem Präsidenten überlässt, die Behördenstruktur zu regeln.
Allerdings gibt es noch einen anderen Punkt, der hierbei beachtet werden muss:
Der Kongress ist in der Lage, die Einrichtung einer Behörde quasi endgültig zu stoppen, indem der jeweilige Organisationserlass konsequent abgelehnt wird. Ergreift nun aber der Kongress die Initiative und schafft eine Behörde, bleibt dem Präsidenten, der ja "innerhalb der Bundesgesetze frei über die Organisation der Bundesbehörden" entscheiden soll, nur sein suspensives Veto. Er kann nun ein Gesetz zur Schaffung einer Behörde einmalig zum Kongress zurückschicken, wenn der Kongress aber dann das Veto des Präsidenten überstimmt, wird dieses Gesetz rechtskräftig. Hierbei wird der Präsident gezwungen, eine Behörde einzurichten, die er eigentlich nicht einrichten will. Ich sehe hier ein Problem in der angestrebten neuen Regelung und bitte dazu um weitere Stimmen.
Das aber auch nur dann, wenn es sich um, sagen wir, mindestens den zweiten Präsidenten in Folge handelt, der trotz ähnlicher programmatischer Schwerpunkte wie sein Vorgänger eine Behörde für überflüssig erachtet, und der Kongress sie trotz seines explizit geäußerten Wunsches nicht abschaffen will.
Wie dem auch sei: Meine Spannung steigt.
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