Madam Speaker,
zu diesem Gesetzentwurf kann ich mich relativ kurz fassen, in der Hoffnung, dass die Eingängigkeit meiner Argumente für sich spricht. Wie der Antragstext besagt, möchte ich Chapter I Article II Sec. 3 Ssec. 2 ersatzlos aus dem United States Penalty Code gestrichen sehen. Der Wortlaut dieser Bestimmung:
"Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten. Billigt der Präsident die Vollstreckung der Todesstrafe nicht binnen vierzehn Tagen nach Verkündung des Urteils, so tritt statt der Todesstrafe die zuvor vom Gericht bestimmte Freiheitsstrafe in Kraft."
Honourable Congressmen, unabhängig davon, wie man zur Todesstrafe steht - denn darum geht es hier nicht -, kann dieser Passus nicht länger Bestand haben, da er hochgradig verfassungswidrig ist. Er ist verfassungswidrig, weil er den Präsidenten - das Oberhaupt der Exekutive - zum höchsten und letzten Richter über Leben und Tod macht. Nicht nur, dass damit die vorgeschriebene Trennung von Exekutive und Judikative verletzt wird - ich zitiere gern Article I Sec. 3 unserer Verfassung:
"Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein."
Nicht nur dies; diese Regelung bürdet dem Präsidenten auch eine moralische Verantwortung auf, der er nicht gerecht werden kann. Er
muss jedes Todesurteil in diesem Lande persönlich billigen, hat aber aufgrund seiner vielfältigen anderen Verpflichtungen nicht die Zeit, sich intensiv mit der Faktenlage jedes einzelnen Falles und mit der Frage nach der individuellen Schuld auseinanderzusetzen. Dafür, verehrte Kollegen, unterhalten wir hauptamtliche Gerichte.
Einige von Ihnen werden vielleicht einwenden, diese Bestimmung nehme doch nur auf das verfassungsmäßige Begnadigungsrecht des Präsidenten Bezug. Nein, das tut sie nicht, wie auch ganz klar aus dem Kontext ersichtlich wird: Gnade ein Akt, der nach Abschluss des Rechtssprechungsprozesses erfolgt und individuelle Umstände berücksichtigt, die in einem objektiven Gerichtsverfahren keine Rolle spielen können und dürfen. Ein Gnadenakt mildert stets ein rechtlich einwandfreies Urteil. Hier aber geht es um die Finalisierung des Rechtssprechungsprozesses selbst, nicht um das, was danach kommt, und der Eingriff des Präsidenten kann die anstehende Strafe sowohl mildern als auch effektiv verschärfen!
In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie dem Antrag zu und helfen Sie dabei, einen Schandfleck aus unserem Rechtssystem zu tilgen. Die rechtliche Stellung von "Todeskandidaten" wird sich auch nach Abschaffung dieser Bestimmung weder verbessern noch verschlechtern: Der Weg über ein Gnadengesuch gemäß des Presidential Reprieve and Pardon Act steht auch weiterhin jedem Verurteilten offen.