Der Zusatz soll klären wie in Zukunft verfahren werden soll, wenn bei einer Kandidatur für einen der beiden Posten das Unvereinbarkeitsrecht berührt wird. Durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung, die bei der Wahl automatisch zu einem wirksamen Rücktritt führt, ist erstens der Unvereinbarkeit genüge getan. Zweitens strellt der Kandidat vorher seine Absicht klar heraus, das Amt auch antreten zu wollen. So kann die Versammlung entscheiden ohne von einer möglichen Blockade bedroht zu sein.