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Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Dies wäre somit die völkerrechtliche Bestätigung des bisherigen Exekutivabkommens.
Zitat
Basic Treaty between the United States of Astor and the Federal Republic of Andro
Preamble
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
the United States of Astor
und
the Federal Republic of Andro
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:
Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "neutral" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.
(4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.
Artikel II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
(4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).
Article III: Änderungsbestimmungen
(1) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(2) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
(3) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.
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