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Luciano Marani

I am Nixon ... by number

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1

Montag, 16. Januar 2012, 17:24

2012/01/004 Revision of the Constitution



Honorable Member of The Assembly,

zur Diskussion steht folgender Antrag von Commoner Marani.
Die Dauer der Aussprache wird auf 120 Stunden festgelegt.

CONSTITUTION OF ASTORIA STATE

Preamble

Wir, das Volk von Astoria State, in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören,
geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



Article I - Astoria State

Sec. 1 Fundamentals

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer und liberaler Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch den Gouverneur und die Staatsverwaltung sowie durch das Staatsparlament nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt.
(3) Die Staatsgewalt ist in vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtssprechung getrennt.

Sec. 2 Citizens
Bürger Astoria States ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Hauptwohnsitz in Astoria State genommen hat.


Article II - The Executive

Sec. 1 The Governor

(1) Der Gouverneur ist der erste Staatsdiener Astoria States.
(2) Das Amt des Gouverneurs ist mit dem des Senators unvereinbar.
(3) Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden.
(4) Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.

Sec. 2 Election of the Governor
(1) Der Gouverneur wird von den Bürgern Astoria States in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
(2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigten konnte.
(3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
(4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen, so entscheidet das Los.
(5) Der Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt.
(6) Der Gouverneur und alle anderen Amtsträger leisten beim Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung angefügt werden.

Sec. 3 Succession
(1) Der Gouverneur kann einen Bürger zu seinem Stellvertreter ernennen, welcher die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit oder Verhinderung führt.
(2) Hat der Gouverneur keinen Stellvertreter ernannt, so führt der Präsident des Staatsparlamentes oder bei seiner Verhinderung das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Amtsgeschäfte des Gouverneurs.
(3) Bleibt der Gouverneur mehr als sieben Tage den Amtsgeschäften unentschuldigt fern, so soll sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte übernehmen.

Sec. 4 State Administration
(1) Der Gouverneur richtet die Staatsverwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Staatsdiener Astoria States.
(2) Der Gouverneur besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen zivilen Staatsdienern und die Befehlsgewalt gegenüber allen Soldaten.
(3) Aus der Staatskasse dürfen Mittel nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.

Sec. 5 Crisis
(1) Der Gouverneur kann bei Gefahren für den Staat oder die Bevölkerung über den Staat oder Teile den Notstand davon ausrufen.
(2) Während des Notstandes können die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit und die Rechte am Eigentum eingeschränkt werden.
(3) Während des Notstandes können alle Einwohner Astoria States zu Hilfsdiensten verpflichtet werden.

Sec. 6 Impeachment
(1) Der Gouverneur und jeder andere Staatsdiener Astoria States kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
(2) Die Amtsenthebung muss von wenigstens einem Drittel der Mitglieder des Staatsparlamentes beantragt werden.
(3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder des Staatsparlamentes.


Article III - The Legislative

Sec. 1 The Assembly of Astoria State

(1) Das Staatsparlament übt die gesetzgebende Gewalt des Staates aus.
(2) Es kontrolliert den Gouverneur und die Verwaltung.
(3) Alle Bürger Astoria State können in ihm mitwirken.

Sec. 2 Leadership
(1) Das Staatsparlament wählt aus seinen Reihen einen Präsidenten und gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Im Falle der Verhinderung des Präsidenten hat das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Präsidenten inne.
(3) Jemand, gegen den ein Antrag nach Art. II Sec. 6 oder Art. III Sec. 3 gestellt ist, ist von der Sitzungsleitung ausgeschlossen.

Sec. 3 Suspension
(1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
(2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.

Sec. 4 Legislative Proceedings
(1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
(2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist die Mehrheit der Mitglieder des Staatsparlamentes erforderlich.

Sec. 5 Veto of the Governor
(1) Der Gouverneur kann gegen alle Gesetzesbeschlüsse binnen sieben Tagen seinen Einspruch erklären. In diesem Fall hat das Staatsparlament erneut über die Vorlage zu beraten. Beschließt das Staatsparlament das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, so ist der Einspruch des Gouverneurs überstimmt.
(2) Ist sein Einspruchsrecht erloschen oder der erklärte Einspruch überstimmt, so hat der Gouverneur das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden.


Article IV - The Jurisdiction

Sec. 1 Federal Courts

Die rechtsprechende Gewalt wird durch die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten ausgeübt.

Sec. 2 Constitutional Law
Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Verfassung sind Sache des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten.


Article V - The Senator

Sec. 1 Election by Federal Law

Der Senator von Astoria State wird im Januar und im Juli nach dem Bundesrechte gewählt.

Sec. 2 Vacancy
(1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes schlägt der Gouverneur dem Staatsparlament einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit vor.
(2) Der Vorgeschlage bedarf zur Wahl der Mehrheit der abgegeben Stimmen.


Article VI - Final Provisions

Sec. 1 Sovereign Power

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden.
(2) Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.

Sec 2. Amendments to the Constitution
(1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut dieser Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(2) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie durch eine neue Verfassung ersetzt wird.

Sec. 3 Entry into Force
(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme durch das Staatsparlamentes durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.

Luciano Marani

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2

Montag, 16. Januar 2012, 17:31

Honorable Commoners,

ich hatte bereits vor dem gestrigen Tage vor, Ihnen einen Vorschlag zu deren Neufassung zu machen. Gestern wurde dieses Vorhaben beschleunigt, da Astoria State über seinen eigenen Verfassungstext stolperte. Ich weiß, dass ich den Fehler zu tragen haben, weil ich die Bestimmung schlicht übersehen habe. Aber Sie alle kennen die Gründe aus der Aussprache über den Ersatzsenator, welche uns nun in die Lage gebracht haben, die Wahlen zum Gouverneur wiederholen zu müssen.

Da wir uns nun aber nun ohnehin in einer Warteschleife befinden, habe ich mich dazu entschlossen, die Einbringung des Entwurfs einer neuen Verfassung vorzuziehen. Bitte lesen Sie den Entwurf durch. Ich stehe für Ihre Fragen gerne bereit.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

3

Montag, 16. Januar 2012, 18:04

Mr. Speaker,

warum soll wieder jeder Mitglied der Assembly sein? Das verlangsamt in meinen Augen ggf. nur die Beschlussfassung. Wenn man sicherstellt, dass nur kontinuierlich aktive Parlamentarier auch solche bleiben, ist das vorzeitige Erreichen einer Mehrheit deutlich leichter und kann in dringeden Fragen so die Beschlussfassung deutlich beschleunigen.

Ansonsten sehe ich vorerst keine Kritikpunkte an diesem Entwurf, bin jedoch gespannt mit welchen genialen Einwänden die juristische Fachfrau dieses Parlamentes unser Leben sicher gleich bereichern wird.
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Luciano Marani

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4

Montag, 16. Januar 2012, 21:01

Commoner val Waal,

jeder Bürger kann mitwirken. Es ist wie bisher: Wer mitwirken will, muss den Eid leisten und dann ist er ein gelistetes Mitglied.
Aber wir können das gerne ausdrücklich mit reinschreiben.


Mitglied der Assembly ist jeder, der seit mindestens 7 Tagen Bürger von Astoria State ist und vor dem Speaker of the Assembly folgenden Eid abgelegt hat:

Art. III Sec. 1 Ssec. 3 würde dann lauten:
"Alle jene können in ihm mitwirken, die seit mindestens sieben Tagen Bürger von Astoria State sind und öffentlich den Eid gem. Art. II Sec. 2 Ssec. 6 abgelegt haben."
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

5

Montag, 16. Januar 2012, 22:00

Mr. Speaker,

ich würde weiterhin gerne der Assembly die Möglichkeit geben, in ihren Standing Orders Ausschlusskriterien festzulegen.Wenn dies jedoch nicht gewünscht ist, sehe ich das nicht als Hinderungsgrund für meine Zustimmung an - hier werden elementarere Probleme endlich angegangen.
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6

Mittwoch, 18. Januar 2012, 23:55

Mr. Speaker,

könnten Sie bitte nochmal umfassend die Notwendigkeit der Reform begründen?
"Es heißt zwar, in der Dunkelheit soll der Blinde dein Führer sein, aber deswegen lass' ich mich im Zeitalter des Wahnsinns nicht von Irren leiten" - frei nach Long Ju, Reichskanzler Chinopiens

Luciano Marani

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7

Donnerstag, 19. Januar 2012, 11:04

Commoner Magnus,

die wesentliche äußere Änderung ist die Umstellung der imperianischen auf die astorischen Form; mit Articles, Sections und Subsections.

Materiell wurden die Bedingungen für alle staatlichen Interaktionen zwischen den Gewalten auf das bloße Erfordernis von Mehrheiten beschränkt. Weitere Erfordernisse, wie Verfehlungen bei der Amtsenthebung, wurden beseitigt. Der Grund dafür liegt darin, dass die juristische Anfechtbarkeit derartiger Interaktionen abgeschnitten werden soll. Mehrheiten sind eindeutig.

Weiterhin wurde die staatliche Judikative beseitigt. Es gibt dafür keine Notwendigkeit mehr.
Die Wahltermine wurden zu den Bundeswahlen verfassungsrechtlich gleichgeschaltet.

Die Absetzungsverfahren des Gouverneurs wurde vereinfacht. Keine zeitraubenden doppelten Volksentscheide, sondern Parlamentsbeschluss mit entsprechender Mehrheit. Die Nachfolge ergibt sich ebenfalls durch die Regelungen dieser Verfassung.

Ausdrücklich erhalten wurde die schon bereits existierende starke Position des Gouverneurs.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Monty Bracewell

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8

Freitag, 20. Januar 2012, 20:59

Mr. Speaker,

ich spreche mich ausdrücklich gegen die Regelung von Art. III, Sec. 3 des Entwurfes aus. Es besteht eine zu große Gefahr, dass Minderheitsmeinungen in der Assembly damit unterdrückt werden können.

Im Übrigen habe ich mir noch keine Meinung gebildet, ob ich dem Entwurf zustimmen kann, da ich die Notwendigkeit einer Komplettrevision nicht sehe.
Montgomery Bracewell (R-AS)
FMR. U.S. SENATOR for ASTORIA
Former President of the United States Senate
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Former Mayor of Astoria City



Luciano Marani

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9

Samstag, 21. Januar 2012, 00:47

Commoner Bracewell,

dies ist mir ebenfalls bewusst. Ich gehe von einem vernuftbegabten Menschenbild aus und jeder wird sich vor einer solchen Entscheidung Gedanken machen. Verhältnismäßigkeit im Zuge des Rechtsstaatsprinzips greift auch hier ein. Und es bleibt letztlich immer noch die Möglichkeit, sich an die Gerichte zu wenden.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

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10

Samstag, 21. Januar 2012, 13:09

Mr. Speaker,

ist eine solche sinnlose Arbeitsbeschaffung des Justizwesens wirklich nötig? Oh, ich vergaß, Sie sind ja für den überfrachteten Justizapparat federführend mitverantwortlich. Insofern kann ich in der Reform nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für überflüssige Ämter sehen und muss sie ablehnen.
"Es heißt zwar, in der Dunkelheit soll der Blinde dein Führer sein, aber deswegen lass' ich mich im Zeitalter des Wahnsinns nicht von Irren leiten" - frei nach Long Ju, Reichskanzler Chinopiens

Luciano Marani

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11

Samstag, 21. Januar 2012, 13:54

Commoner Magnus,

bitte tun Sie nicht so, als würde diese Bestimmung die Regel sein. Sie ist eine Ausnahme, sie ist lediglich eine Möglichkeit, die hoffentlich niemals zum Einsatz kommen wird. Jedoch sollte Möglichkeit dennoch bestehen. Diese Bestimmung bedarf einer weiteren Konkretisierung durch einfaches Recht. Wenn wir zum Beispiel in der Geschäftsordnung Ausschlussregeln festlegen, ohne dass die Möglichkeit dazu verfassungsrechtlich gegeben ist, wäre die Geschäftsordnung verfassungswidrig.

Und Ihre Behauptung geht ins Leere, wenn Sie sich zu Gemüte führen, dass nach der neuen Verfassung keine staatliche Gerichtsbarkeit mehr besteht, da diese nicht mehr notwendig ist.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Luciano Marani

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12

Samstag, 21. Januar 2012, 18:41



Honorable Members of The Assembly,

ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
Die Dauer der Aussprache wird fortan um 48 Stunden verlängert.

Luciano Marani

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13

Samstag, 21. Januar 2012, 18:46

Honorable Commoners,

ich habe noch eine kleine Änderung am Ende angefügt.

CONSTITUTION OF ASTORIA STATE

Preamble

Wir, das Volk von Astoria State, in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören,
geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



Article I - Astoria State

Sec. 1 Fundamentals

(1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer und liberaler Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch den Gouverneur und die Staatsverwaltung sowie durch das Staatsparlament nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt.
(3) Die Staatsgewalt ist in vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtssprechung getrennt.

Sec. 2 Citizens
Bürger Astoria States ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Hauptwohnsitz in Astoria State genommen hat.


Article II - The Executive

Sec. 1 The Governor

(1) Der Gouverneur ist der erste Staatsdiener Astoria States.
(2) Das Amt des Gouverneurs ist mit dem des Senators unvereinbar.
(3) Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden.
(4) Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.

Sec. 2 Election of the Governor
(1) Der Gouverneur wird von den Bürgern Astoria States in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
(2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigten konnte.
(3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
(4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen, so entscheidet das Los.
(5) Der Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt.
(6) Der Gouverneur und alle anderen Amtsträger leisten beim Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung angefügt werden.

Sec. 3 Succession
(1) Der Gouverneur kann einen Bürger zu seinem Stellvertreter ernennen, welcher die Amtsgeschäfte bei Abwesenheit oder Verhinderung führt.
(2) Hat der Gouverneur keinen Stellvertreter ernannt, so führt der Präsident des Staatsparlamentes oder bei seiner Verhinderung das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Amtsgeschäfte des Gouverneurs.
(3) Bleibt der Gouverneur mehr als sieben Tage den Amtsgeschäften unentschuldigt fern, so soll sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte übernehmen.

Sec. 4 State Administration
(1) Der Gouverneur richtet die Staatsverwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Staatsdiener Astoria States.
(2) Der Gouverneur besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen zivilen Staatsdienern und die Befehlsgewalt gegenüber allen Soldaten.
(3) Aus der Staatskasse dürfen Mittel nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.

Sec. 5 Crisis
(1) Der Gouverneur kann bei Gefahren für den Staat oder die Bevölkerung über den Staat oder Teile den Notstand davon ausrufen.
(2) Während des Notstandes können die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit und die Rechte am Eigentum eingeschränkt werden.
(3) Während des Notstandes können alle Einwohner Astoria States zu Hilfsdiensten verpflichtet werden.

Sec. 6 Impeachment
(1) Der Gouverneur und jeder andere Staatsdiener Astoria States kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
(2) Die Amtsenthebung muss von wenigstens einem Drittel der Mitglieder des Staatsparlamentes beantragt werden.
(3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder des Staatsparlamentes.


Article III - The Legislative

Sec. 1 The Assembly of Astoria State

(1) Das Staatsparlament übt die gesetzgebende Gewalt des Staates aus.
(2) Es kontrolliert den Gouverneur und die Verwaltung.
(3) Alle Bürger Astoria State können in ihm mitwirken.

Sec. 2 Leadership
(1) Das Staatsparlament wählt aus seinen Reihen einen Präsidenten und gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Im Falle der Verhinderung des Präsidenten hat das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Präsidenten inne.
(3) Jemand, gegen den ein Antrag nach Art. II Sec. 6 oder Art. III Sec. 3 gestellt ist, ist von der Sitzungsleitung ausgeschlossen.

Sec. 3 Suspension
(1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
(2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.

Sec. 4 Legislative Proceedings
(1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
(2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist die Mehrheit der Mitglieder des Staatsparlamentes erforderlich.

Sec. 5 Veto of the Governor
(1) Der Gouverneur kann gegen alle Gesetzesbeschlüsse binnen sieben Tagen seinen Einspruch erklären. In diesem Fall hat das Staatsparlament erneut über die Vorlage zu beraten. Beschließt das Staatsparlament das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, so ist der Einspruch des Gouverneurs überstimmt.
(2) Ist sein Einspruchsrecht erloschen oder der erklärte Einspruch überstimmt, so hat der Gouverneur das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden.


Article IV - The Jurisdiction

Sec. 1 Federal Courts

Die rechtsprechende Gewalt wird durch die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten ausgeübt.

Sec. 2 Constitutional Law
Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Verfassung sind Sache des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten.


Article V - The Senator

Sec. 1 Election by Federal Law

Der Senator von Astoria State wird im Januar und im Juli nach dem Bundesrechte gewählt.

Sec. 2 Vacancy
(1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes schlägt der Gouverneur dem Staatsparlament einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit vor.
(2) Der Vorgeschlage bedarf zur Wahl der Mehrheit der abgegeben Stimmen.


Article VI - Final Provisions

Sec. 1 Sovereign Power

(1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden.
(2) Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.

Sec 2. Amendments to the Constitution
(1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut dieser Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
(2) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie durch eine neue Verfassung ersetzt wird.

Sec. 3 Entry into Force
(1) Diese Verfassung bedarf der Annahme durch das Staatsparlamentes durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
(3) Nach dem Inkrafttreten sind unverzüglich Wahlen zum Amt des Gouverneurs abzuhalten.
Luciano Marani
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Sonntag, 22. Januar 2012, 14:05

Mr. Speaker,

ich werde meine Zustimmung verweigern, solange die von mir benannte Regelung Bestandteil bleibt. Wie Commonder Magnus sehe ich keinerlei Veranlassung für eine solche Regelung - und eigentlich auch keinen Grund für eine Komplettrevision der Verfassung.
Montgomery Bracewell (R-AS)
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Sonntag, 22. Januar 2012, 23:45

Commoner Bracewell,

was hielten Sie davon, wenn die Suspendierung sich auf die Aussprachen beschränkte, welches so auch gedacht war, aber bisher nicht ausdrücklich formuliert ist?
Luciano Marani
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16

Dienstag, 24. Januar 2012, 17:53



Honorable Member of The Assembly,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.