Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Entwurf:
Standing Orders of the State Council
Title I. General Provisions
Sec. 1 – Provision of Standing Orders
(1) Der State Council gibt sich gemäß der Verfassung der Republic of Serena diese Geschäftsordnung zur Regelung seines Geschäftsganges.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten diese Bestimmungen für den gesamten State Council.
Sec. 2 – Venue
(1) Der State Council tagt öffentlich in der Hauptstadt Sen City.
(2) Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen am Tagungsort nicht gewährleistet ist, kann der Chairman den Tagungsort für bis zu dreißig Tage verlegen. Ein solcher Beschluss ist den Mitgliedern des State Council per E-Mail mitzuteilen sowie öffentlich bekanntzugeben.
(3) Die Mitglieder des State Council haben das Recht, jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten des State Councile zu verlangen, sofern kein anderslautender gerichtlicher Beschluss vorliegt.
Sec. 3 – Term and Recess
(1) Der State Council tagt ständig.
(2) Der Chairman kann die Sitzungsperiode aus besonderem Anlass unterbrechen. Dazu zählt insbesondere, den Mitgliedern des State Council die Wahrnehmung besonderer Feiertage zu ermöglichen und Zeit zur Werbung für ihre Wiederwahl zu gewähren. Die Sitzung ist vor dem vom Chairman bestimmten Zeitpunkt wieder aufzunehmen, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird.
(3) Unterbrechungen der Sitzungsperiode sollen nicht länger als neun Tage dauern und nicht öfter als einmal im Monat stattfinden. Fristen, welche den Geschäftsgang des State Councile regeln, verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung.
Title II. Chairmanship
Sec. 4 – Chairmanship of State Council
(1) Die Sitzungsleitung ist dem Chairman übertragen. Chairman soll der Lieutenant Governor of Serena sein.
(2) Ist ein Lieutenant Governor of Serena abwesend oder ist das Amt vakant, soll der Governor als stellvertretender Chairman die Sitzungsleitung übernehmen.
(3) Nimmt der Lieutenant Governor im Sinne von Art. III, Sec. 3, SSec. 1 die Vertretung des Governors wahr oder ist neben dem Amt des Lieutenant Governor auch das Amt des Governors vakant, soll derjenige nicht abwesende und ausdrücklich dazu bereite Bürger Serenas, der am längsten Bürger der Vereinigten Staaten ist, die Sitzungsleitung kommissarisch übernehmen.
(4) Der Chairman hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des State Council, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Council betrifft.
(5) Der Chairman verfügt bei Aussprachen und Abstimmungen über volles Wort- und Stimmrecht. Er hat die Wahrnehmung seiner Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Mitglied des State Council zu trennen.
Title III. Course of Business
Sec. 5 – Motions
(1) Anträge sind schriftlich und öffentlich einsehbar an dafür vorgesehener Steller oder im Verlauf einer Aussprache einzureichen; der Chairman kann dafür einen Ort bestimmen. Der Chairman weist Anträge, die nicht den formalen Anforderungen genügen, zurück. Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, werden Anträge von Mitgliedern des State Council eingereicht.
(2) Der Antragsteller kann seinen Antrag ändern und zurückziehen, solange die Aussprache über den Antrag dauert.
(3) Findet ein Antrag im State Council keine Mehrheit, so kann er jeder Zeit erneut eingebracht werden.
Sec. 6 – Debates
(1) Aussprachen werden vom Chairman eröffnet und geschlossen. Sie sollen mindestens 48 und höchstens 168 Stunden dauern. Der Chairman legt die Dauer fest und berücksichtigt dabei die Begebenheiten, die für die Arbeit des State Council und den konkreten Antrag relevant sind.
(2) Kein Mitglied des State Council soll in den ersten 12 Stunden nach Eröffnung einer Aussprache das Wort ergreifen, ohne dass der Antragsteller eine Antragsbegründung beigefügt, vorgebracht oder darauf ausdrücklich verzichtet hat.
(3) Eine Aussprache kann verlängert werden, wenn
1. ein Viertel aller Mitglieder des State Council dies beantragt oder
2. der Chairman weiteren Aussprachebedarf sieht.
(4) Eine Aussprache endet vorzeitig, wenn ein Viertel aller Mitglieder des State Council das verlangt. Bezweifelt der Chairman, dass ein vorzeitiges Ende der Aussprache angemessen ist, bleibt die Aussprache bis zum Ende der Ursprungsfrist geöffnet.
(5) Aussprachen sind vom Chairman in der Form "[Debate] Jahr-fortlaufende Nummer Antragstitel" zu kennzeichnen. Zu Anfang eines jeden Jahres wird mit der fortlaufenden Nummer 001 begonnen.
(6) Als Aussprache zählen alle Geschäfte des State Councile, die keine Abstimmungen sind, insbesondere auch Anhörungen, Befragungen und Haushaltsdiskussionen.
Sec. 7 – Votes
(1) Abstimmungen finden, sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, in namentlicher Abstimmung statt. Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, gelangen nur Anträge zur Abstimmung, über die zuvor eine Aussprache stattgefunden hat.
(2) Die Abstimmungsfragen sind sachbezogen und wertneutral zu formulieren und in der Regel so zu stellen, dass
1. sie mit "Yea" oder "Nay" beantwortet werden können oder
2. die Mitglieder des State Council die Wahl zwischen zwei oder mehr Alternativen haben, wobei sie stets auch alle Alternativen ablehnen können müssen.
(3) Ein Mitglied des State Council kann anstelle einer Stimmabgabe seine Teilnahme am Geschäftsgang des State Council zum Zeitpunkt der Abstimmung durch "Present" bekunden.
(4) Abstimmungen dauern 96 Stunden. Das Ergebnis kann vorzeitig festgestellt werden, wenn
1. die erforderliche Mehrheit erreicht ist,
2. nicht mehr erreicht werden kann oder
3. alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben.
Wird ein Ergebnis vor dem Ablauf der Abstimmungsfrist festgestellt, erhalten die Mitglieder des State Council bis zu deren Ablauf die Möglichkeit, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.
(5) Abstimmungen sind in der Form "[Vote] Jahr-Nummer Antragstitel" zu kennzeichnen, wobei die das Jahr und die Nummer möglichst der Kennzeichnung der vorherigen Aussprache entsprechen.
(6) Stimmabgaben dürfen nicht geändert werden; bereits der Versuch führt zum Ausschluss des Abstimmenden von der Abstimmung. Das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe geändert werden, solange der Chairman kein Ergebnis festgestellt hat und die Abstimmungsfrist noch nicht verstrichen ist.
(7) Zur Teilnahme an einer Abstimmung berechtigt ist jedes Mitglied des State Council
Sec. 8 – Right of Speech
(1) Rederecht im State Council haben die Mitglieder des State Council.
(2) Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Chairman die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist.
Title IV. Code of Behavior
Sec. 9 – Forms of Address
(1) Der Chairman wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Members of Council" an die Mitglieder des State Council in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Councilman" an einzelne Mitglieder. (2) Mitgleider des State Council richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman" an den Vorsitzenden, bei weiblichen Amtsinhabern wird "Mister" durch "Madam" ersetzt. Ist der Chairman abwesend, wenden sich die Mitglieder des State Council mit der zutreffenden Anrede (Mr/Madam Speaker pro tempore) an den Sitzungsleiter.
(3) Der Chairman wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des State Council an die Gesamtheit der Mitglieder des State Council.
(4) Mitglieder des State Council sprechen sich untereinander mit "Councilman" an. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
(5) Bei Anhörungen des State Council können sich die Mitglieder des State Council oder des Hauses bei ihren Fragen direkt an den Befragten wenden. Die Befragten können sich bei der Beantwortung direkt an das fragende Mitglied wenden, ebenfalls können sie sich allgemein an die Gesamtheit der Mitglieder des State Council richten.
(6) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Chairman sanktioniert werden.
Sec. 10 – Site Rules
Im State Council haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des State Council und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.
Sec. 11 – Sanctions against Members of Council
(1) Mitglieder des State Council werden vom Chairman mit Sanktionen belegt.
(2) Der Chairman spricht Verwarnungen aus, wenn
1. ein Mitglied des State Council gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere die Hausordnung, verstößt oder
2. ein Mitglied des State Council wiederholt und unentschuldigt seine Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang versäumt.
Eine Verwarnung ist vom Chairman öffentlich bekanntzumachen und zu begründen.
(3) Wird ein Mitglied des State Council zum wiederholten Mal innerhalb eines Monats verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Chairman ihm das Rederecht im State Council für eine Woche entziehen.
(4) Wird ein Mitglied des State Council zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten verwarnt oder ist der Verstoß so schwerwiegend, dass er diesen Schritt rechtfertigt, kann der State Council, ein Hausverbot zwischen fünf und dreißig Tagen verhängen. Der Chairman gewährt dem betroffenen Mitglied des State Council die Möglichkeit, in seinen Räumlichkeiten den Nachweis zu erbringen, dass es an den Geschäften des State Council teilnimmt.
Sec. 12 – Sanctions against Visitors
Verstößt ein Parlamentsbesucher gegen die Hausordnung, kann ihm der Chairman ein Hausverbot erteilen oder sonstige Maßnahmen veranlassen. Dies beinhaltet auch die Verhängung von Bußgeldern.
Title V. Final Provisions
Sec. 13 – Retroactive Permit
Von der Geschäftsordnung abweichende Verfahren können nachträglich durch Beschluss des gesamten State Council für gültig erklärt werden.
Sec. 14 – Validity
(1) Stehen Teile dieser Geschäftsordnung im Widerspruch zu übergeordneten Rechtsnormen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Diese Geschäftsordnung kann nur durch Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.