Honorable Senators,
ich spreche in dieser Debatte nicht nur als Senatorin für meinen Heimatstaat Serena, sondern auch als Präsidentin des Senats zu den ehrenwerten Senatoren.
Das von mir vorgelegt Gesetz soll die Bringschuld von Kandidaten, die sich einem Hearing im Senat zu unterziehen haben, unterstreichen. Wer von den Senat tritt und sich dort für ein Amt als befähigt zu beweisen, hat dafür zu sorgen, dass das Hearing effektiv vorangehen kann. Ist jene Person abgemeldet, kann sich der Vorsitz entsprechend auf diese Abwesenheitsmeldung berufen. Fehlt eine solche Abwesenheitsmeldung jedoch, ist nach jetzigem Gesetzesstand das Hearing bis zum Sankt Nimmerleinstag oder bis der Kandidatur sich dem Senat erbarmt und sich anwesend zu meldet offen zu halten. Dies ist aus meiner Sicht inakzeptabel.
Ich habe mich bei meinem Antrag darauf beschränkt, eine absolute Schließung des Hearings nur dann vorzusehen, wenn der Kandidat gar nicht erst vor dem Senat erscheint, um den Eid zu leisten und sich den Fragen der Senatoren zu stellen. Wir können in dieser Debatte auch darüber sprechen, ob eine solche Schließung erfolgen kann, wenn ein Kandidat zwar erscheint, sich aber weigert die ihm gestellten Fragen zu beantworten. Meines Erachtens reicht es jedoch dann auch aus, wenn ihm ein vernünftiger Senat dafür in der Abstimmung die Quittung erteilt. Wer jedoch gar nicht erst vor dem Senat erscheint, hat auch meiner Meinung nach keine Abstimmung verdient.
Ein weiteres Thema ist die vorgegebene Frist. Mein Antrag sieht hierfür 48 Stunden vor, also jene Frist, nach der ein Hearing frühestens geschlossen werden darf. Ich bin hierbei offen, diese Frist zu erweitern, wenn dies von den Senatoren gewünscht ist.