Die offenkundige Vorstellung des neuen Gouverneurs, per Gesetz die Gedanken von Studieninteressierten und Arbeitgebern steuern zu können, finde ich nur noch grotesk.
Aber anders als mit dem Glauben an Gedankenmanipulation kann ich mir das Vorhaben, die Bezeichnung bestimmter Studienabschlüsse gesetzlich zu monopolisieren und ihre Verleihung nur noch solchen Universitäten zu gestatten, die sich ihre Lehrpläne staatlich genehmigen lassen, nicht erklären.
Absolventen der Athena University genießen seit Generationen einen exzellenten Ruf bei öffentlichen wie privaten Arbeitgebern und ebenso in der wissenschaftlichen Gemeinde. Nicht weil sie nach irgendwelchen staatlich oktroyierten Rahmenlehrplänen unterrichtet wurden, sondern weil sie eine Ausbildung nach höchsten selbstgesetzten Qualitätsstandards erhalten haben, die wir intern laufend verbessern und rigoros kontrollieren.
Gütesiegel für einen Studienabschluss an der Athena University ist kein Gesetz, keine Verordnung oder sonst irgendein staatlicher Akt. Sondern eben allein der Umstand, dass er an der Athena University erworben wurde, die für ihre exzellente Qualität in Forschung und Lehre weithin be- und anerkannt ist.
Bildet der Gouverneur sich allen Ernstes ein, dieser Ruf verschwände in dem Moment, in dem er seine Unterschrift unter ein Hochschulgesetz setzt, mit dem er Universitäten, die sich nicht an in diesem geregelte inhaltliche Studienvorgaben halten, die Verleihung bestimmter akademischer Bezeichnungen verbietet?
Wenn ja, glaubt er offensichtlich an seine Fähigkeit zur Gedankenmanipulation.
Wenn nein, dann fragt sich, was er mit diesem angedrohten Verfahren überhaupt bezwecken will?
Die Athena University wird sich, wie bereits angekündigt, nötigenfalls auf dem Rechtswege gegen ein staatliches Verbot zur Wehr setzen, ihre seit Generationen tradierten Abschlüsse weiterhin zu verleihen.
Und im kaum vorstellbaren absurden Fall, dass der Gouverneur in dieser Frage tatsächlich Recht bekommen sollte, benennen wir unsere Abschlüsse eben um. Damit könnten wir schlechtestenfalls auch leben, denn entscheidend ist ja nicht die Bezeichnung des akademischen Grades, sondern die Ausbildung und Prüfung, mittels derer man diesen erworben hat. Und an deren hergebracht erstklassiger Qualität ändert sich nichts.
Dann liegt es doch wieder am Gouverneur, Studieninteressenten, Studierenden, Arbeitgebern, Forschenden und Lehrenden etc. mittels Gedankenmanipulation einzutrichtern, nur staatlich gütegesiegelte Studienabschlüsse seien etwas wert.
Oder sein albernes Vorhaben, private Universitäten mittels juristischer Schikanen zu einer Einwilligung in eine Teilverstaatlichung zu nötigen, einfach aufzugeben.