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Beiträge: 133

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1

Freitag, 20. Januar 2012, 20:58

2012/01/07 - Education Bill

Honorable Members of the General Court,

zur Aussprache steht die Education Bill, eingebracht von mir, Mr. David Anderson

Die Aussprache dauert gemäß Rule IV, Section 1d der Standing Rules of the General Court zunächst 96 Stunden und endet am Dienstag den 24.01.2011 um 21:00 Uhr.


Zitat


Education Bill

Article I - General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt das primäre und sekundäre Bildungssystem des State of Laurentiana.

Section 2 [Right to Education]
Jeder Bürger des State of Laurentiana hat ein Recht auf Bildung und Zugang zu allgemeinbildendem Unterricht.

Section 3 [Compulsory Education and School Choice]
(1) Jeder Bürger ist ab dem 5. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, eine öffentliche oder private allgemeinbildende Schule zu besuchen oder an Privatunterricht teilzunehmen.
(2) Es obliegt den Erziehungsberechtigten, ob sie für ihre Kinder ein öffentliches oder privates Unterrichtsangebot annehmen.
(3) Für alle allgemeinbildenden Schulen besteht ein Kontrahierungszwang. Ist aus Kapazitätsgründen eine Auswahl erforderlich, so darf diese nicht aus ethnischen oder sozialen Gründen erfolgen.

Article II – Education Agency

Section 1 [School Authority]
Die Laurentiana Education Agency (LEA) ist die oberste Schulbehörde Laurentianas. Ihr Leiter wird vom Governor ernannt.

Section 2 [Responsibilities]
Der Education Agency:
a) stellt die staatsweite Qualität der Bildung durch standardisierte Tests und einheitliche Prüfungen sicher;
b) stellt die Finanzierung des Unterrichts sicher, indem sie sich an den Investitions- und Betriebskosten der öffentlichen Schulen beteiligt und Bildungsgutscheine vergibt;
c) verleiht und entzieht die Zulassung zum Lehramt (Certification).

Section 3 [Education vouchers]
(1) Alle Schulpflichtigen erhalten unabhängig von Einkommen und Vermögen steuerfinanzierte Bildungsgutscheine, deren Höhe sich nach den durchschnittlichen Ausgaben je Schüler und Schultyp bemisst. Für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf sind durch die Education Agency individuell höhere Beträge festzulegen.
(2) Die Bildungsgutscheine sind gültig für alle Schultypen, einschließlich Privatschulen. Er ist auf Wunsch an die Eltern auszuzahlen, um Privatunterricht (Homeschooling) zu finanzieren.
(3) Durch die Gutscheine sind die Kosten des Unterrichts für das schulpflichtige Kind grundsätzlich abgedeckt. Die Schulen sind berechtigt, Zusatzbeiträge für Lehrmittel, Schuluniformen und Schulspeisung zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages darf nicht zu sozialer Selektion führen.
(4) Voraussetzung für die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist, dass das gewählte Unterrichtsangebot die vorgebenden Mindeststandards einhält und ein ausreichendes Fächerangebot gewährleistet.

Article III – School Districts

Section 1 [Strukturing]
Laurentiana ist in Schulbezirke aufgeteilt, deren Grenzen denen der Counties entsprechen.

Section 2 [Board of Education]
In jedem Schulbezirk wird ein Bildungssrat (Board of Education) gewählt. Der Bildungsrat errichtet und verwaltet die öffentlichen Schulen im Schulbezirk, setzt für diese das Verwaltungs- und Lehrpersonal ein und legt die allgemeingültigen Lehrpläne fest.

Section 3 [Neutrality]
Der Bildungsrat stellt sicher, dass an öffentlichen Schulen religiös und weltanschaulich neutral unterrichtet wird.

Article IV – School Types

Section 1 [Preschool]
Die Vorschule beginnt mit dem 5. Lebensjahr. Sie bereitet die Kinder auf die Grundschule vor und vermittelt Grundfertigkeiten in Zeichnen, Lesen, Schreiben und Rechnen.

Section 2 [Elementary School]
Die Grundschule beginnt mit dem 6. Lebensjahr und umfasst die 1. bis 8. Klassenstufe. Sie beinhaltet als Pflichtkurse astorische Sprache und Literatur, astorische Geschichte und Geografie, Sozialkunde, Mathematik, Naturkunde und Sport.

Section 3 [High School]
(1) Die Oberschule umfasst die 9. bis 12. Klassenstufe und beginnt in der Regel mit dem 14. Lebensjahr. Voraussetzung für die Versetzung ist, dass die Pflichtkurse absolviert wurden.
(2) An der Oberschule sind folgende Fächer als Grund- oder Leistungskurse zu absolvieren:
a) mindestens drei Jahre á 120 Stunden astorische Sprache und Literatur;
b) mindestens drei Jahre á 120 Stunden Sozialwissenschaft (z.B. Geschichte, Wirtschaft und/oder Politik);
c) mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Naturwissenschaft (z.B. Biologie, Chemie und/oder Physik);
d) mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Mathematik;
e) mindestens ein Jahr á 30 Stunden Sport;
f) mindestens ein Jahr á 30 Stunden Gesundheitslehre.
(3) Die Schulen sind verpflichtet, freiwillige Kurse aus folgenden Bereichen anzubieten:
a) Fremdsprachen;
b) Bildende Kunst;
c) Darstellende Kunst;
d) Technik;
e) Computer/IT;
f) Design and Publishing (z.B. Schülerzeitung oder Jahrbuch).
(4) Die Oberschule endet mit dem Erwerb des High School Diploma; spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Anderson« (23. Januar 2012, 22:53)


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2

Freitag, 20. Januar 2012, 21:09

Honorable Members,

wie in der Morning Business Debate erwähnt, gehe ich die ehemaligen Gesetze von Hybertina und Savannah durch und passe sie an unsere aktuelle Situation und unseren Staat an.

Für den Gesetzesantrag bezüglich der Regelung des primären und sekundären Bildungssystem des State of Laurentiana erbitte ich Ihre konstruktive Kritik und Ihre Zustimmung.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Taylor Kay Roberts

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3

Montag, 23. Januar 2012, 17:22

Nach Rule IV.3 der Standing Rules beantrage ich per Unanimous Consent:

1. Der General Court vertagt die Behandlung dieser Bill bis zum Ende der Debatte über die Inheritance Bill, Calendar No. 2012/01/20.
2. Nach dem Ende der Debatte über die o.g. Bill ist die Zeit der Debatte so festzusetzen, als wäre die Bill neu eingebracht worden. Die bisher verstrichene Zeit ist nicht anzurechnen.


Zur Begründung:
Ich denke, die Bearbeitung von zwei Bills gleichzeitig schöpft die Kapazitäten des General Court derzeit aus. Um für eine ordentliche Behandlung der einzelnen Bills Sorge zu tragen, sollte der General Court nichts übereilen und überzählige Bills vorerst zurück stellen, um sie Stück für Stück abzuarbeiten.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


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4

Dienstag, 24. Januar 2012, 11:10

Honorable Members,

ich danke der Senatorin für die Beantragung einer Vertagung. Deswegen gilt hiermit der Beschluss, dass die Aussprache dieser Bill vertagt wird und beim Beenden der Debatte um die Inheritance Bill wieder aufgenommen wird.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

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5

Dienstag, 7. Februar 2012, 10:06

Honorable Members,

nachdem die Debatte und die Abstimmung um die Inheritance Bill, Calendar No. 2012/01/09 beendet ist, eröffne ich nun wieder die Debatte um die von mir eingebrachten Education Bill.

Die Aussprache dauert gemäß Rule IV, Section 1d der Standing Rules of the General Court zunächst 96 Stunden und endet am Samstag den 11.02.2011 um 10:00 Uhr.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Taylor Kay Roberts

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6

Dienstag, 7. Februar 2012, 13:18

Honorable Members,

ich begrüße diesen Entwurf. Bildung ist für den Wohlstand unseres Staates ein wichtiges Gut, und durch das hier vorgeschlagene System wird ein unabhängiges und effektives Bildungssystem geschaffen.

Mir fehlen in diesem Entwurf allerdings noch die privaten Schulen, insbesondere die Kirchen betreiben in Savannah ja einige Schulen. Ich denke, die Boards of Education sollten die Lehrpläne nur für die öffentlichen Schulen festlegen, sollten aber - im Rahmen gewisser Richtlinien der LEA - über die Zertifizierung und Anerkennung der Lehrpläne im Homeschooling und den privaten Schulen entscheiden.
Ich schlage deswegen folgende Änderungen vor:

Art. II Sec. 2 um einen lit. d) zu erweitern, der lautet:
d) legt Richtlinien für die Akkreditierung und Zertifizierung von privaten Unterrichtsangeboten fest

Und dann Art. III Sec. 2 wie folgt neu zu fassen:
Der Bildungsrat errichtet und verwaltet die öffentlichen Schulen im Schulbezirk, setzt für diese das Verwaltungs- und Lehrpersonal ein und legt für diese die Lehrpläne fest. Im Rahmen der Richtlinien legt er die Standarts für Akkreditierungen und Zertifizierungen der Lehrpläne von privaten Bildungsangeboten fest, erteilt diese und kann diese bei Verstößen gegen die Standarts wiederrufen, sofern ihnen innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geschaffen wird.


Damit ist die Freiheit privater Schulbetreiber - seien es komplette Schulen oder reine Homeschooling-Angebote -, unterschiedliche Schwerpunkte in ihrem Lehrangebot zu setzen, ebenso sichergestellt wie das allgemeine Interesse an Mindeststandarts für die Schulangebote. Durch die Akkreditierung einer Schule oder die Zertifizierung eines Bildungsangebots können die Eltern sicher gehen, dass die allgemeinen Bildungsstandarts der Staates eingehalten und die dort gemachten Abschlüsse anerkannt werden.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


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7

Montag, 12. November 2012, 10:11

Honorable Members of the General Court,

auf Wunsch von Mr. O'Neill eröffne ich diese Debatte wieder.
Die Dauer wird auf 96 Stunden festgesetzt.
WANDA VIOLA JONES

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OF
THE STATE OF LAURENTIANA

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8

Montag, 12. November 2012, 19:59

Madam Speaker pro tempore,

ich mache mir den Antrag des former Member Anderson zu Eigen und übernehme die Änderungen des ehrenwerten Mitglieds Roberts.

Der Antrag hätte somit die folgende konsolidierte Fassung:

Education Bill

Article I - General Provisions

Section 1 [Validity]
Dieses Gesetz regelt das primäre und sekundäre Bildungssystem des State of Laurentiana.

Section 2 [Right to Education]
Jeder Bürger des State of Laurentiana hat ein Recht auf Bildung und Zugang zu allgemeinbildendem Unterricht.

Section 3 [Compulsory Education and School Choice]
(1) Jeder Bürger ist ab dem 5. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, eine öffentliche oder private allgemeinbildende Schule zu besuchen oder an Privatunterricht teilzunehmen.
(2) Es obliegt den Erziehungsberechtigten, ob sie für ihre Kinder ein öffentliches oder privates Unterrichtsangebot annehmen.
(3) Für alle allgemeinbildenden Schulen besteht ein Kontrahierungszwang. Ist aus Kapazitätsgründen eine Auswahl erforderlich, so darf diese nicht aus ethnischen oder sozialen Gründen erfolgen.

Article II – Education Agency

Section 1 [School Authority]
Die Laurentiana Education Agency (LEA) ist die oberste Schulbehörde Laurentianas. Ihr Leiter wird vom Governor ernannt.

Section 2 [Responsibilities]
Der Education Agency:
a) stellt die staatsweite Qualität der Bildung durch standardisierte Tests und einheitliche Prüfungen sicher;
b) stellt die Finanzierung des Unterrichts sicher, indem sie sich an den Investitions- und Betriebskosten der öffentlichen Schulen beteiligt und Bildungsgutscheine vergibt;
c) verleiht und entzieht die Zulassung zum Lehramt (Certification)
d) legt Richtlinien für die Akkreditierung und Zertifizierung von privaten Unterrichtsangeboten fest.

Section 3 [Education vouchers]
(1) Alle Schulpflichtigen erhalten unabhängig von Einkommen und Vermögen steuerfinanzierte Bildungsgutscheine, deren Höhe sich nach den durchschnittlichen Ausgaben je Schüler und Schultyp bemisst. Für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf sind durch die Education Agency individuell höhere Beträge festzulegen.
(2) Die Bildungsgutscheine sind gültig für alle Schultypen, einschließlich Privatschulen. Er ist auf Wunsch an die Eltern auszuzahlen, um Privatunterricht (Homeschooling) zu finanzieren.
(3) Durch die Gutscheine sind die Kosten des Unterrichts für das schulpflichtige Kind grundsätzlich abgedeckt. Die Schulen sind berechtigt, Zusatzbeiträge für Lehrmittel, Schuluniformen und Schulspeisung zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages darf nicht zu sozialer Selektion führen.
(4) Voraussetzung für die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist, dass das gewählte Unterrichtsangebot die vorgebenden Mindeststandards einhält und ein ausreichendes Fächerangebot gewährleistet.

Article III – School Districts

Section 1 [Strukturing]
Laurentiana ist in Schulbezirke aufgeteilt, deren Grenzen denen der Counties entsprechen.

Section 2 [Board of Education]
In jedem Schulbezirk wird ein Bildungssrat (Board of Education) gewählt. Der Bildungsrat errichtet und verwaltet die öffentlichen Schulen im Schulbezirk, setzt für diese das Verwaltungs- und Lehrpersonal ein und legt für diese die Lehrpläne fest. Im Rahmen der Richtlinien legt er die Standarts für Akkreditierungen und Zertifizierungen der Lehrpläne von privaten Bildungsangeboten fest, erteilt diese und kann diese bei Verstößen gegen die Standarts wiederrufen, sofern ihnen innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geschaffen wird.

Section 3 [Neutrality]
Der Bildungsrat stellt sicher, dass an öffentlichen Schulen religiös und weltanschaulich neutral unterrichtet wird.

Article IV – School Types

Section 1 [Preschool]
Die Vorschule beginnt mit dem 5. Lebensjahr. Sie bereitet die Kinder auf die Grundschule vor und vermittelt Grundfertigkeiten in Zeichnen, Lesen, Schreiben und Rechnen.

Section 2 [Elementary School]
Die Grundschule beginnt mit dem 6. Lebensjahr und umfasst die 1. bis 8. Klassenstufe. Sie beinhaltet als Pflichtkurse astorische Sprache und Literatur, astorische Geschichte und Geografie, Sozialkunde, Mathematik, Naturkunde und Sport.

Section 3 [High School]
(1) Die Oberschule umfasst die 9. bis 12. Klassenstufe und beginnt in der Regel mit dem 14. Lebensjahr. Voraussetzung für die Versetzung ist, dass die Pflichtkurse absolviert wurden.
(2) An der Oberschule sind folgende Fächer als Grund- oder Leistungskurse zu absolvieren:
a) mindestens drei Jahre á 120 Stunden astorische Sprache und Literatur;
b) mindestens drei Jahre á 120 Stunden Sozialwissenschaft (z.B. Geschichte, Wirtschaft und/oder Politik);
c) mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Naturwissenschaft (z.B. Biologie, Chemie und/oder Physik);
d) mindestens zwei Jahre á 90 Stunden Mathematik;
e) mindestens ein Jahr á 30 Stunden Sport;
f) mindestens ein Jahr á 30 Stunden Gesundheitslehre.
(3) Die Schulen sind verpflichtet, freiwillige Kurse aus folgenden Bereichen anzubieten:
a) Fremdsprachen;
b) Bildende Kunst;
c) Darstellende Kunst;
d) Technik;
e) Computer/IT;
f) Design and Publishing (z.B. Schülerzeitung oder Jahrbuch).
(4) Die Oberschule endet mit dem Erwerb des High School Diploma; spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.

Gerne nehme ich noch weitere sinnvolle Änderungen in den Entwurf mit auf.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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9

Montag, 12. November 2012, 20:28

Madam Speaker pro tempore,

ich habe folgende Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf:

Ich lehne das enthaltene Bildungsgutscheinmodell ab.

Denn ich befürchte, es wird genau dazu führen, dass einkommensschwache Eltern die Bildungsgutscheine ihrer Kinder nur an staatlichen Schulen einlösen können, wo diese die Kosten des Schulbesuchs decken. Während einkommensstarke Eltern an Privatschulen noch erhebliche Summen Schulgeldes auf die Bildungsgutscheine drauflegen, was andere Familien sich nicht leisten können.

Ergebnis wäre, dass nicht nur eine Sonderung von Schulkindern nach sozialer Herkunft gefördert würde, sondern Eltern mit geringem Einkommen über die an alle Eltern ausgegebenen steuerfinanzierten Bildungsgutscheine auch noch jene Schulen quersubventionieren, von deren Besuch ihre Kinder aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sind.

Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Weiterhin kommt mir in den vorgesehenen Pflicht- sowie Wahlfachkatalogen die Fremdsprachenerziehuing viel zu kurz.

Diese setzt erst in der 9. Klasse ein, also wenn die Schüler bereits ca. 14 Jahre alt sind! Und wird auch dann nur im Wahlpflichtbereich angeboten.

Das ist zu spät, und das ist zu wenig.

Eine spielerische Heranführung an eine erste Fremdsprache - über Dinge wie Zählreime, Lieder, einfache Alltagsfloskeln und dergleichen - sollte vernünftigerweise bereits in der Vorschule beginnen, und die erste Fremdsprache Pflichtfach bis zum Abschluss der Oberschule sein. Eine zweite Fremdsprache sollte ab ca. der 6. Klasse freiwillig dazugewählt werden können.

Angesichts der Besiedlungsgeschichte und somit dem kulturellen Hintergrund unseres Staates würden sich als erste Fremdsprachen insbesondere Französisch* und Spanisch* anbieten, wo möglich nach Wahl der Eltern jedes Kindes, zumindest aber der Elternschaft einer Schule oder eines Schulbezirks.

In seiner vorliegenden Form werde ich dem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen können. Er fördert wie gesagt eine Privilegierung von Kindern wohlhabender Eltern, mitfinanziert von einkommensschwächeren Eltern, und wird durch sein fast schon minimales Augenmerk auf Fremdsprachenerziehung den Anforderungen unserer heutigen Gesellschaft nicht gerecht.

* = Bitte einsetzen, was diese Woche gerade das Äquivalent dieser Sprachen auf der CartA ist, ich habe da keinen Überblick (mehr). ;)
Sookie Stackhouse (D)


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Wahl des Speaker pro tempore in Laurentiana läuft. Einzige Kandidatin ist Taylor Kay Roberts.
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10

Freitag, 16. November 2012, 23:03

Honorable Members of the General Court,

die 96 Stunden für die Debatte sind abgelaufen. Da keine Verlängerung beantragt wurde schließe ich diese hiermit und komme zur Abstimmung.
WANDA VIOLA JONES

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