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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (29. Dezember 2006, 23:45)
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Someone
Beruf: Governor of the State of Peninsula, Solicitor General
Wohnort: Santa Clara, Peninsula
Bundesstaat: -
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (30. Dezember 2006, 17:30)
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Someone
Beruf: Governor of the State of Peninsula, Solicitor General
Wohnort: Santa Clara, Peninsula
Bundesstaat: -
Zitat
Constitution of the Young Democratic of Astor
I. General appointments
ß 1 Name, domicile and structure
Die Young Democrats of Astor (YDA) ist eine politische Vereinigung, deren feste und unabänderliche Basis die Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor ist. Der Sitz der Bundesorganisation befindet sich in Astoria City, Bundesstaat Astoria State.
ß 2 Ambition
Ziel der Young Democrats of Astor ist die Umsetzung demokratischer, sozialer und liberaler Grundsätze in Politik und Gesellschaft, wie sie im Programm des DNC niedergelegt sind.
ß 3 Membership
(1) Um Mitglied im YDA zu werden, muss ein Antrag im Parteiforum des DNC gestellt werden. Dieser muss nach zwei Wochen bekräftigt werden.
(2) Für besonders große Verdienste um die YDA kann auf Antrag eines Mitglieds die Ehrenmitgliedschaft im DNC verleihen. Das Plenum muss hierbei mit einfacher Mehrheit zustimmen.
(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich in der ÷ffentlichkeit über interne Belange Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Mitgliedschaftszeit hinaus. Ausnahme sind politische Gespräche des Chairman und dessen Vize.
(4) Mitglied der YDA können keine Mitglieder der der Republican Party of Astor werden.
(5) Mitglied der YDA kann nur jemand werden der noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet hat.
II. Agencies
ß 4 Agencies at federal and local level
(1) Die Organe der YDA auf Bundesebene sind
a) Vorstand
b) Vollversammlung
c) Ausschüsse
d) Schiedsgericht
(2)Gliederung des DNC auf Bundesstaatenebene
a) Verbandsversammlung
b) Sprecher des Regionalverbandes
ß 5 Chairman and Vice-Chairman
(1) Der Vorsitzende der Young Democrats of Astor sowie sein Stellvertreter bilden den Vorstand der Young Democrats of Astor.
(2) Der Vorsitzende kann nach angenommenem Vorschlag oder Kandidatur mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Monate.
(3) Der Stellvertreter wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen und kann in der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Amtszeit beläuft sich auf die Amtsdauer des Vorsitzenden, höchstens jedoch 4 Monate.
(4) Sie können auf Antrag eines Drittels der Mitglieder durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit abgewählt werden.
ß 6 Plenum
(1) Die Vollversammlung der YDA besteht aus allen Parteimitgliedern und bildet das Legislativorgan der Young Democrats of Astor.
(2) Die Vollversammlung entscheidet über den Vorsitzenden und kann in allen Angelegenheiten auf Antrag eines Drittels der Mitglieder mit einfacher Mehrheit ein Veto einlegen.
ß 7 Special Committees
(1) Über die Schaffung eines Ausschusses entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit auf Antrag eines Drittes der Mitglieder.
(2) Jeder Ausschuss besitzt einen Vorsitzenden, der mit einfacher Mehrheit durch die Vollversammlung gewählt wird.
(3) Jedes Mitglied des YDA kann Mitglied in mehreren Ausschüssen sein.
(4) Über die Auflösung eines Ausschusses entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit auf Antrag eines Drittes der Mitglieder.
ß 8 Local Assembly
(1) Die Young Democrats of Astor unterteilt sich in bis zu acht Regionalverbände die auf Bundesstaatenebene operieren können.
(2) Einem Regionalverband steht der Sprecher vor.
(3) Über die Struktur und Organisation des Regionalverbandes entscheiden diese selbstständig durch eine Vollversammlung auf Bundesstaatenebene. Die Constitution der YDA ist dabei zu beachten.
ß 9 Arbitral Tribunal
(1) Das Schiedsgericht des YDA besteht aus maximal drei, minimal einem Richter.
(2) Die Richter werden von mit 2/3-Mehrheit der Vollversammlung gewählt. Nur bei öffentlicher Abmeldung des Vorsitzenden, kann diese Aufgabe vom Stellvertreter übernommen werden.
(3) Das Schiedsgericht entscheidet nur über Angelegenheiten, die ihm vom Vorsitzendem, seinem Stellvertreter oder einem Drittel der Mitglieder des YDA vorgelegt werden.
III. Other Appointments
ß 10 Method of Excision
(1) Über den Ausschluss eines Mitgliedes des YDA hat der Vorsitzende zu entscheiden.
(2) Eine schriftliche Begründung für einen Ausschluss ist Pflicht. Der Beschluss und die Begründung müssen dem betroffenen Mitglied zugestellt werden, um Gültigkeit zu erlangen, ebenso muss das betroffene Mitglied falls verlangt vorher angehört werden.
(3) Mit der Rechtskraft des Ausschlusses scheidet die betroffene Person aus allen Parteifunktionen aus.
ß 13 Closing of the Young Democrats of Astor
Über die Auflösung der YDA und die Verwendung des Vermögens des YDA im Falle einer Auflösung entscheidet die Vollversammlung mit 3/4 Mehrheit.
ß 14 Commencement
(1) Diese Satzung gilt solange, bis durch eine 2/3 Mehrheit eine neue Satzung beschlossen wird.
Astor City, den 30. Dezember 2006
George E. Allen
Zitat
Original von George Ethan Allen
Ein Jugendverband bei einer mikronationalen Partei macht für mich Sinn. Den wie in der RL-Welt gibt es Leute hier auch etwas jünger Personen, ich eingeschlossen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (4. Januar 2007, 22:53)
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