Mr. Speaker,
mir ist noch nicht ganz klar geworden, wie die Senatorin für Laurentiana zu dem Entwurf steht, den ich eingebracht habe, da ich bislang noch nicht entschieden habe, ob ich die Änderungswünsche des Congressman aus Laurentiana zu übernehmen gedenke. Denn ich gehe durchaus mit der Senatorin für Laurentiana konform, dass eine Anfrage an die Administration oft substanziell nur wenig hergibt.
Auch nehme ich bei der Sanktionierung im Falle der Nichtbeantwortung den Vorschlag der Senatorin für Laurentiana auf, die Einleitung des Impeachmentverfahren zu ermöglichen. Ich denke, dass es Konsens sein sollte, eine Nichtbeantwortung zu sanktionieren. Alles andere würde das gesamte Gesetz ins Leere laufen lassen.
Zuletzt sei angemerkt, dass ich versuche einer möglichen Substanzlosigkeit von Anfragen vorzubeugen, indem Nachfragen auf die Tätigkeitsbereiche des Befragten beschränkt sind. Sonst könnte man ja auf die Idee kommen, den Attorney General über außenpolitische Vorgänge zu befragen, schließlich sitzt dieser ja mit am Kabinettstisch. Allerdings bezweifle ich, dass es möglich ist, eine praktikable Regelung dafür zu findenohne massive Ermessensspielräume für einen der Verantwortlichen zu schaffen; denn entweder muss das Kongresspräsidium entscheiden, was "substanziell" ist und was nicht und die Anfrage ablehnt, oder der Befragte, der die Beantwortung verweigert. Vielleicht sollte ein Präsident einfach mal versuchen, das Exekutivprivileg zu nutzen, wenn eine solche Anfrage gestellt wird, um zu zeigen, wie widersinnig solche Anfragen eigentlich sind.
Die letzten Sätze dürften auch dem Congressman aus Laurentiana klar gemacht haben, dass in keinem Fall Befragungen an die gesamte Administration möglich sein sollen. Und auch die beiden Alternativvorschläge stoßen bei mir kaum auf Sympathie:
1. Ein Congressman oder Senator kann maximal einmal alle sieben Tagen eine Anfrage an die selbe Person stellen.
Hierbei stimme ich der Senatorin für Laurentiana zu, dass in einer Phase höherem politischem Dissenses, wie zu Beginn der Amtszeit von Präsident Cunningham, dies die gesamte Regierungsarbeit lahmlegen kann und die Administrationsmitglieder mehr im Kogress anwesend sind, als in ihren eigenen Behörden. Die in meinem Entwurf festgesetzten Regelungen reichen meines Erachtens aus, um die Kongressmitglieder umfassend über die Regierungsarbeit informieren können und im Zweifel immer noch den Weg über die Presse oder die Öffentlichkeit gehen können. Da besteht zugegebenermaßen keine Berichtspflicht, aber eine Nichtbeantwortung dort dürfte bereits Bände sprechen.
2. Ein Congressman oder Senator kann wöchentlich maximal eine Anfrage stellen. Zur Beantwortung kann der Fragesteller dabei insgesamteine Person oder aber für eine oder mehrere Einzelfragen jeweils eine Person zur Beantwortung benennen.
Dieser Vorschlag kommt für mich überhaupt nicht in Frage, artet es doch schnell in einem Hearing der gesamten Administration aus, bei dem zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Leiter der obersten Bundesbehörden einberufen werden können. Ich habe kein Interesse daran, dass der Secretary of State, der Secretary of Defense, der Secretary of Commerce und der Attorney General - also die gesamte Administration - sich im Kongress versammeln müssen und dann immer noch eine weitere Frage eingereicht werden kann. Vielleicht kommt dann ja noch der Director des CIS oder der Commissioner der Customs and Border Protection dazu. Das wäre nichts anderes als eine große Farce, inszeniert von einem Kongressmitglied, das in blindem Eifer glaubt, die
checks and balances zu seinen Gunsten ausweiten zu müssen.
Ich halte daher vorerst an meinem Entwurf fest.