Mr. Speaker,
ich bemerke mit besonderem Amüsement, dass die Senatorin für Laurentiana hier eine Verfassungsregelung nach Gutdünken möglichst weit auslegen möchte, eine andere Verfassungsregelung - nämlich die zur Gewaltentrennung - möglichst eng. Mir scheint, dies ist allein von der Laune und dem Betrachtungswinkel der Senatorin abhängig.
Natürlich bin auch ich einverstanden, dass der Präsident seiner gesetzlichen Pflicht endlich nachkommt. Und ehe wir nun auf Rückmeldung jedes Repräsentanten und Senatoren warten, können wir lieber gleich zur Abstimmung schreiten, die schon nach Zustimmung einer einfachen Mehrheit wieder beendet werden könnte.
Es gibt übrigens Präzedenzfälle, dass der Kongress dem Präsidenten bislang ausschließlich durch ausdrücklichen Beschluss Rederecht vor dem Kongress eingeräumt hat - siehe beispielsweise zahlreiche State of the Union Adresses. Und ich meine nicht, dass wir hier von geübter Tradition abweichen sollten.