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Auch wenn ich ebenso wie Sie eine entschiedene Verfechterin der horizontalen wie vertikalen Gewaltenteilung bin, so brauchen Sie die von Ihnen erwähnte Regelung der Verfassung von Astoria State dennoch nicht erst zu ändern, um ggf. interimistisch den Senatssitz für Astoria State übernehmen zu können. Denn diese Inkompatiblitätsregelung ist sowieso nichtig, da sie gegen die Bundesverfassung verstößt.
Der Senat ist ein durch die Bundesverfassung geschaffenes Organ, und niemand außer dem Verfassungs- oder Gesetzgeber des Bundes - ersteres ist das Volk der Vereinigten Staaten als Ganzes, letzteres der Kongress - ist befugt, irgendwelche Regelungen betreffend die Qualifikation oder Disqualifikation von Senatoren zu treffen.
So lange nicht der Bund, durch einen Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten oder durch einfaches Bundesgesetz, Gouverneure aus dem Senat ausschließt, dürfen sie in diesen gewählt, oder nachgewählt, oder nachernannt werden, sofern sie die durch Bundesverfassung und -gesetze spezifizierten Bedingungen erfüllen. Zusätzlich Regelungen in den Verfassungen oder Gesetzen der Bundesstaaten sind nichtig.
Zu Mr. Carters Frage:
Nein, das alles braucht und darf Astoria State auch gar nicht per Gesetz regeln, weil die Regelung, wer befähigt ist, das Amt eines Senators zu bekleiden, eben Sache des Bundes ist. Und dieser die entsprechenden Regelungen übrigens auch bereits in seiner Verfassung und seinen Gesetzen getroffen hat.
Das in der Bundesverfassung eingeräumte Recht der Bundesstaaten, im Falle der Vakanz des Senatssitzes für einen Bundesstaat diesen für den Rest der Legislaturperiode nachzubesetzen bezieht sich nur darauf, Regelungen zu treffen, wie eine nach Verfassung und Gesetzen des Bundes zum Amt des Senators qualifizierte Person als neuer Senator bestimmt werden soll.
Miss Brandenburg, ich habe da mal drei Fragen an Sie:
warum regelt der Bund dann nicht allein, nach welchen Regeln "sein" Amt nachbesetzt werden soll?
Zitat
Und in welchem Spannungsverhältnis stehen die Nachbesetzungsregeln des Bundes zu jenen des Staates?
Bricht Bundesrecht nicht Staatenrecht?
Meine Standpunkte und Ziele der Argumentation habe ich schon dargelegt: Es handelte sich um das verfassungsmäßige Recht Astoria States, für seine Staats- und Verfassungsämter Unvereinbarkeiten mit anderen Ämtern festzulegen, wobei kein Verbot ausgesprochen wird, unvereinbare Ämter zu übernehmen, sondern lediglich das gleichzeitige Innehaben beider Ämter.
Jetzt unterhalte ich mich aus purer Neugier über Randerscheinungen.
Führen Sie nicht gern Gespräche? In alten Zeiten gab es nicht nur Gespräche über dringende und wichtige Angelegenheiten. Wenn sie dies nicht taten, bestanden die Haupttätigkeiten der Bürger in gegenseitigen Besuchen und Sinnieren auch über die kleinen Fragen der Zeit ... und Klatsch.
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