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Adressat dieser Kritik - ob sie den Kern der Sache nun trifft oder nicht - hat das Plenum des General Court of Laurentianan als verfassungändernder Gesetzgeber zu sein.
Als dessen Präsidentin pro tempore bin ich schlicht an die Verfassung des Staates Laurentiana gebunden, wenngleich ich hinzufügen darf, dass die Bürgerschaft eines Staates oder Gliedstaates mehr bedeutet, als dort eben wählen zu dürfen, sondern der Anspruch auf Teilnahme an der politischen Mitbestimmung auch eine aktive Identifikation mit eben diesem Gemeinwesen voraussetzt.