Madam President,
zur Überlegung des ehrenwerten Congressman aus New Alcantara,
" ... allenfalls könnten wir einen Straftatbestand in das Strafrecht aufnehmen, wobei selbst das dann wieder in einer Grauzone wäre",
kann ich klar sagen, dass auch das für den Kongress keine Grau- sondern eine Schwarzzone wäre - eine verbotene Zone.
Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz über das Strafrecht, das heißt: Über den Schutz der Bürger vor Beeinträchtigungen ihres Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung, ihrer Freiheit, ihres Eigentums usw. durch Ein- und Übergriffe ihrer Mitbürger.
Der Bund hat hingegen nicht die Kompetenz, beliebig alles zu regeln, was er regeln will, indem er ganz einfach hergeht und Zuwiderhandlungen gegen seine Regelungen unter Strafe stellt, weil er glaubt, damit bewege er sich auf dem Gebiet des Strafrechts. Denkt man diese Strategie einmal zu Ende, merkt man schnell, dass es in der Tat so gut wie kein Thema gäbe, dass der Bund nicht über den "Umweg" des Strafrechts regeln könnte.
Beschränkungen oder Verbote des Verkehrs mit Betäubungsmitteln sind materiell etwa dem Gesundheits- und Arzneimittelwesen zuzuordnen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Jugendschutz, oder teilweise auch dem Handel innerhalb eines Staates. Alles Dinge, die zu regeln die Verfassung dem Bund klar untersagt, und in die er auch nicht eindringen darf, indem er seine Bestimmungen als Bestandteil des allgemeinen Strafrechts deklariert.