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vorliegender Gesetzentwurf, der auf eine Initiative des Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückgeht und entscheidend von dessen Executive Office erarbeitet wurde, soll die Voraussetzungen für die Klassifizierung geheim zu haltender Informationen, sowie die Festlegung des Kreises der Zugangsberechtigten, vereinfachen und flexibilisieren.
Die Voraussetzungen, unter denen Informationen einer Geheimhaltungsstufe unterworfen werden können, werden gegenüber dem geltenden Classified Information Act abstrahiert, um unnötig deteilverliebte Bürokratismen zu beseitigen, und der Kreis der Zugangsberechtigten soll künftig vom Präsidenten durch Executive Order festgelegt werden können, anstatt starr im Gesetz aufgezählt zu werden. Diese Festlegung entspricht nicht den praktischen Erfordernissen einer effektiven Regierungsarbeit, da sie es dem Präsidenten erschwert bzw. unmöglich macht, den Zugang zu bzw. Ausschluss von klassifizierten Informationen innerhalb seiner Administration entsprechend deren tatsächlicher Besetzung und Aufgaben zu regeln.
Zudem werden die Kontrollmöglichkeiten des Kongresses verbessert, indem Kongressmitglieder durch Gesetz ebenfalls Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten können, und ferner der Geheimnisschutz verstärkt, indem die unbefugte Weitergabe klassifizierter Informationen als Straftatbestand definiert wird.
Bedauerlicherweise ist allen beteiligten Stellen jedoch zu spät aufgefallen, dass der eingereichte Gesetzentwurf an zwei Stellen durch Tippfehler unvollständige Sätze enthielt, daher hier eine entsprechend korrigierte Fassung:
grundsätzlich habe ich keine Einwände und empfinde die Regelung als sinnvoll. Einzig zur Bestrafung der unerlaubten Weitergabe hätte ich eine Anmerkung: Sollte der "leak" einer "TOP SECRET" Information nicht anders bewertet werden, als auf der geringsten Stufe? Und müsste es in Art. IV, Section II nicht "Nicht-Berechtigte" heißen?
With kind regards Lindsey McIlroy (D-FL)
Former Vice-President of the United States
der Federal Penal Code bedroht Verbrechen der Klasse C mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten. Genug Spielraum für die Gerichte, denke ich, bei der Strafzumessung mit einzubeziehen, klassifizierte Informationen welcher Stufe unerlaubt weitergegeben wurden.
Und nein, wenn man Art. IV, Sec. 2, vollständig liest ergibt sich, dass das Wort "Berechtigte" tatsächlich richtig ist.
entschuldigen Sie Senatorin, aber mir erschließt sich der Satz so tatsächlich nicht. Bzw. ich lese ihn so, dass die Weitergabe von Daten an "Berechtigte" (also generell ermächtigte Personen) dann strafbar ist, wenn diese Weitergabe sozusagen "irrelevant" war. Sprich: Jemand der im DoD "SECRET" Clearence hat, darf dennoch keine Dokumente an jemanden weitergeben, der z.B. im DoHA "SECRET" Clearence hat, es sei denn es besteht eine direkte dienstliche Notwendigkeit (korrekt?) In dem Fall ist die Weitergabe an gänzlich "Unberechtigte", also z.B. Weitergabe von Geheiminformationen an die Öffentlichkeit, gar nicht geregelt.
With kind regards Lindsey McIlroy (D-FL)
Former Vice-President of the United States
das ist korrekt: Das Gesetz bedroht es auch mit Strafe, Informationen an andere Berechtigte weiterzugeben, die jedoch kein dienstliches Bedürfnis nach Zugang zu den Informationen haben. Die Weitergabe an gänzlich Unbefugte hingegen wird vom folgenden Halbsatz mit erfasst, denn die Weitergabe an Unbefugte ist keine einem in Art. III, Sec. 1, SSec. 4 genannten Zweck dienende Verwendung der entsprechenden Informationen.
als Verbrechen der Klasse C, steht auch in Art. IV, Sec. 2.
Aber da ich schon sehe, dass diese Textstelle dem Verfasser wohl nicht ganz geglückt ist, schlage ich folgende - inhaltlich unveränderte, bloß besser strukturierte und verständlicher formulierte Neufassung - vor:
Damit wären dann hoffentlich alle Klarheiten beseitigt?
Mr Speaker,
ich möchte die Anmerkung der ehrenwerten Senatorin für Freeland aufgreifen und die Frage stellen, wann eine dienstliche Notwendigkeit vorliegt. Insbesondere befürchte ich hier, dass die Arbeit der Bundesbehörden wie auch des Bundes mit den Staaten beeinträchtigt werden könnte, wenn keine klare Aussage darüber möglich ist.
Warum läuft zudem die Klassifizierung schon beziehungsweise erst nach einem Jahr ab? - Ich befürchte aufgrund der Masse der Dokumente, das schnell etwas vergessen werden könnte und wir haben dann zwölf Monate später überall in der Presse hoch sensible Informationen stehen oder eben umgekehrt. Wäre es nicht sinnvoller, dass das dann erfolgt, wenn die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist?
Abschließend stellt sich mir die Frage, wie mit absichtlich falsch gekennzeichneten Dokumenten verfahren wird und ob eine Einsichtnahme durch Gerichte der Antragstellerin nicht zweckdienlich für eine wirkungsvolle Strafverfolgung erschiene.
die einjährige Frist bis zur Freigabe oder Erneuerung der Einstufung klassifizierter Informationen ist aus der geltenden Fassung des Classified Information Act übernommen. Sie hat sich bislang bewährt, und ich sehe keinen Grund, diese jetzt zu ändern.
Wie man das Bedürfnis nach Zugang zu klassifizierten Informationen von Amts wegen noch näher spezifizieren könnte, ohne bloß einen Pleonasmus ins Gesetz zu schreiben, wüsste ich ad hoc ehrlich gesagt nicht?. Die Bestimmung sagt, in Verbindung mit den entsprechenden Abstufungen aus, dass jeder Amtsträger Zugang zu jenen klassifizierten Informationen hat, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Was ein Einsichtsrecht für Gerichte bezwecken soll, erschließt sich mir erst recht nicht? Zur Beurteilung der Frage, ob jemand unbefugt Zugriff auf klassifizierte Informationen genommen, oder diese unbefugt weitergegeben etc. hat, kommt es nicht darauf an, worin diese Informationen bestehen. Strafbar ist schon der reine Formverstoß. Ob die entsprechenden Informationen möglicherweise falsch klassifiziert waren, ist ebenfalls unerheblich, die Strafbarkeit knüpft an den Vorsatz des Täters und seine Vorstellungen von der Tat an.
Mr Speaker,
wenn klassifizierte Informationen für einen Gerichtsprozess Beweise sind, ist ein Zugriff unter Umständen dem Gericht nicht möglich, was dem Angeklagten sowohl zum Vor- wie auch zum Nachteil werden könnte. Das sollte man verhindern.
im Falle des unerlaubten Zugriffs auf oder unerlaubten Weitergabe von klassifizierten Dokumenten ist nicht deren Inhalt ein Beweismittel, sondern allein deren Klassifizierung.
Mr Speaker,
wenn nun ein Beweis für einen Mord klassifiziert wird nach diesem Gesetz, ist er dem Gericht logischerweise nicht bekannt, es kann also nicht alle Beweise abwägen und dann zu einem Urteil kommen.
in unserem Rechtskreis gilt auch in Strafverfahren der Beibringungs-, nicht der Amtsermittlungsgrundsatz. Heißt: Das Gericht entscheidet in einer Strafsache auf Grund der Beweismittel, die Anklage und Verteidigung vorlegen, forscht aber nicht selbst nach Beweisen. (So wie es z. B. in Strafgerichte in Kontinentalantica tun.)
Oberster Dienstherr der Bundesanwaltschaft ist letztlich der Präsident. Er kann diese also in jedem Fall ermächtigen, auch klassifizierte Informationen als Beweismittel in ein Verfahren einzuführen, wenn diese ihn zum Betrieb ihres Falls darum ersucht.
eine solche Ausnahmeregelung wäre bloß irreführend, weil astorische Gerichte niemals selbst Beweis erheben. Sie entscheiden auf Grund der Beweismittel, die ihm die Parteien eines Verfahrens vorlegen.
Da die Anklagebehörde des Bundes der Exekutive angehört, also in letzter Instanz dem Präsidenten untersteht, kann dieser sie jederzeit ermächtigen, auch klassifizierte Beweismittel in ein Verfahren einzuführen - damit werden diese auch Gericht wie Verteidigung entsprechend zugänglich.
Eine gesonderte Befugnis zur Einsichtnahme für Gerichte könnte den Eindruck erwecken, diese hätten von sich aus nach irgendwas zu suchen, das sie in klassifizierten Dokumenten vermuten. Aber Gerichte in den Vereinigten Staaten suchen von sich aus sowieso nach nichts, sie beurteilen das, was ihnen in einem Verfahren vorgetragen wird.
Aber was wenn der Präsident diese Befugnis nicht erteilt? Es bestünde dann weder für Anklage noch Verteidigung die Möglichkeit allfällite klassifizierte Beweise zu verwenden.
die Anklage von Straftaten obliegt in einem gewaltentrennenden Staat der Exekutive. Unsere Verfassung überträgt die Aufgaben und Befugnisse der exekutiven Staatsgewalt dem Präsidenten, der sie durch die durch Verfassung und Gesetze geschaffenen und ihm unterstellten Behörden ausübt. Dazu gehört auch die Bundesanwaltschaft.
Wenn die Vereinigten Staaten vor Gericht Anklage gegen eine Person erheben, dann tut das in letzter Konsequenz deren Regierung, vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch die Bundesanwaltschaft.
Wenn der Präsident kein Interesse daran hat, eine Straftat gerichtlich zu verfolgen, weshalb er die Bundesanwaltschaft nicht ermächtigt, klassifizierte Informationen als relevante Beweismittel in das Verfahren einzuführen, dann kann er die Bundesanwaltschaft auch gleich anweisen, gar keine Anklage zu erheben.