Madam President,
ich habe diese Änderungen beantragt, um die offene Diskussion, die wir in der Morning Business Debate bereits begonnen haben, vielleicht einem Ergebnis zuzuführen.
Meine Punkte dabei sind die Wahl des Senatspräsidenten und das Abwesenheitsbuch, welches nach dem Inkrafttreten des Absence Annulment Amendment notwendig wird. Sollten weitere Punkte geregelt werden müssen, stehe ich einer Änderung meines Antrages natürlich offen gegenüber.
Zur Wahl des Senatspräsidenten möchte ich noch einmal wiederholen, dass die aktuelle Lage unbefriedigend ist: Es amtiert systembedingt kein Präsident, wenn der Senat ihn gerade am meisten benötigt, nämlich wenn es um die Bestätigung der Administrationsmitglieder eines neugewählten Präsidenten geht. Die Vorgänge des Senates sollten auch von einem aus seiner Mitte geleitet werden und der Speaker wirklich nur ausnahmsweise im Senat tätig werden, also bei angezeigter Abwesenheit des Senatspräsidenten oder bei Vakanz.
Der Senat hat anders als das Repräsentantenhaus keine Legislaturperiode. Im Normalfall wird nur alle zwei Monate ein Drittel der Senatoren ausgetauscht oder wiedergewählt. Der Charakter des Senates, vom Namen her "Rat der Ältesten", ist der eines ständig bestehenden Gremiums. Wenn Senatoren alle zwei Monate wechseln führt dies im Senat auch nicht zu Diskontinuitäten, die im Falle einer Neuwahl des Repräsentantenhauses alle nicht erledigten Angelegenheiten verfallen lassen.
Daher schlage ich vor, den Posten des Senatspräsidenten diesem Kontinuitätsprinzip des ganzen Senates anzupassen. Die förderlichen Aspekte dürften auf der Hand liegen: Der Senat hat einen ständigen Vorsitzenden, der seine Angelegenheiten führt, bis der Posten vakant fällt durch Tod, Rücktritt oder Abwahl des präsidierenden Senators.
Natürlich gibt es auch da Missbrauchspotenzial, wenn eine Neuwahl nur im Falle der Vakanz möglich wäre, daher habe ich mich für die Beibehaltung des Neuwahlantrages ausgesprochen. Zu klären ist hier allerdings die erforderliche Mehrheit. Eine Mehrheit von zwei Dritteln erachte ich hier als zu hoch, wenn man bedenkt, dass dann ein Senator sehr lange mit einer Sperrminorität präsidieren könnte.
Andererseits könnte ein Drittel der Senatoren auch ständig eine Neuwahl beantragen, um den Senat durch Verfahrensfragen zu blockieren. Ich möchte hier über meinen Entwurf hinaus den Vorschlag machen, dass ein Senator nur einmal während der Zeit, für die er gewählt ist, das Recht hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen oder unterstützen. Evtl. könnte man die Hürde der beantragenden Senatoren auch auf die Hälfte erhöhen.
Dazu möchte ich gerne Ihrer aller Meinung und Vorschläge hören.