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Quinn Michael Wells

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Dienstag, 26. November 2013, 13:35

2013/11/06 - Intoxicants Bill

Honorable Commoners,

der folgende Entwurf von Governor Wells steht zur 96stündigen Aussprache:

Intoxicants Bill

Article I - Purpose and Citation
(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
(2) Es soll als ASIA zitiert werden.

Article II – Selling and distributing
(1) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweiwöchigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Jeder Käufer erhält eine Intoxicants Consumer's Card, die gemeinsam mit dem Ausweis und bei Erfüllung anderer in diesem Gesetz definierten Vorraussetzungen zum Erwerb von Rauschmitteln berechtigt.
(4) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(3) Vor dem ersten Kauf eines alkoholischen Getränkes muss ein durch einen staatlich zertifizierten Händler durchgeführtes Informationsgespräch stattfinden. Dieses wird auf der Intoxicants Consumer's Card bestätigt, die bei jedem Kauf alkoholischer Getränke vorzuzeigen ist.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden.
(2) Entsprechende Zonen sind an öffentlichen Plätzen einzurichten.
(3) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(4) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 5000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
(7) Eine Liste der in den staatlichen Verkaufsstellen erhältlichen Stoffe veröffentlicht das Innenministerium. Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Article VI - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



Die Aussprache endet planmäßig am 30. November um 13:35 Uhr

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Quinn Michael Wells

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Dienstag, 26. November 2013, 13:37

Mr. Speaker,

der vorliegende Entwurf legalisiert grundsätzlich und in engem Rahmen den Konsum von Rauschmitteln aller Art. Für Alkohol, Tabak und Marihuana, also quasi die Alltagsdrogen, werden spezielle Klauseln eingeführt.
Ein Gesetz, das den staatlich geförderten Entzug für Suchtkranke regelt, soll in Kürze Folge. Den Final Provisions werde ich in der zur Abstimmung stehenden Version noch folgendes zufügen:
"Der THC Compliance and ASPA Act verliert seine Gültigkeit mit Inkrafttreten dieser Bill."

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Daryll K. Sanderson

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Dienstag, 26. November 2013, 19:17

Mr. Speaker,

Zuerst einmal sollte der Entwurf um einige Punkte erweitert werden:
  • Altersbeschränkung auch für Tabak und Cannabis. Hier würde ich für 18 Jahre plädieren.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke sollte ebenfalls an bestimmten Orten untersagt sein. Zumindest auf Öffentlichen Plätzen und an Hauptverkehrsstraßen(evtl auch unter öffentlichen Plätzen enthalten).
  • Der stetige Ausschank von alkoholischen Getränken in Kneipen und Bars, da bisher meiner Ansicht nach, nur Veranstaltungen geregelt sind


Desweiteren sehe ich die Intoxicants Consumer´s Card eher kritisch. Zum einen sehe ich hier eine unnötige Bürokratisierung und zum anderen Frage ich mich, wie das Informationsgespräch mit dem Händler in der Praxis aussehen soll.
Den Verkäufer dazu anzuhalten, seine Kundschaft auf einen maßvollen Umgang mit der Ware hinzuweisen, klingt nicht besonders erfolgsversprechend.

Ich würde hier viel eher die Schulen in die Pflicht nehmen. Schüler sollten im Alter von 15 Jahren im Unterricht von geschultem Lehrpersonal über die Auswirkungen und Risiken des Alkohol- und allgemein Drogenkonsums aufgeklärt werden.

Außerdem möchte ich gerne genauer wissen, welche Rauschmittel denn nun beispielsweise unter "other Narcotics" fallen würden.
Aber allgemein halte ich das Modell, Konsumenten für die Zeit des Konsums und der Wirkung in eine dunkle Kammer zu sperren, für sehr fragwürdig.


Auch wenn ich allgemein ein Befürworter der Legalisierung von zumindest sanften Drogen bin, kann ich dem aktuellen Entwurf so noch nicht zustimmen.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Márkusz Varga

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Dienstag, 26. November 2013, 19:55

Mr. Speaker,

Ich werde dem Entwurf von Commoner Wells unter keinen Umständen zustimmen. Zum einen weil ich Drogenlegalisierungen rundweg ablehne, zum anderen weil die Formulierungen zu schwammig sind.

Ich bringe daher den folgenden Gegenentwurf ein:

Narcotics and Psychotropic Substances Bill
Article I - Fundamental Provisions

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Astoria State.
(2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.

Section 2 - Statutory Definitions
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.

Section 3 - Basic Rule
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
(2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.

Section 4 -Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances
Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Astoria State Department of Narcotics and Psychotropic Substances).

Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Licit Medical Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
(2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
(3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.

Section 2 - Medical Administration and Prescription
(1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
(2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
(3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.

Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
(2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.

Section 4 - Security Precautions
(1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
(2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
(3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten.

Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances

Section 1 - Non-Medical Private Consumption
(1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.

Section 2 – Drug Withdrawal
(1) Astoria State gewährleistet ein für Patienten welche Bürger dieses Staates sind kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
(2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.

Article IV - Penal Provisions

Section 1 - Sanctions
(1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis 20 Jahren und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Jahren bis lebenslang geahndet.
(2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem Monat und sechs Monaten geahndet.

Article V - Final Provisions

Section 1 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Alle diesem Gesetz widersprechenden Regelungen werden nach einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.

Quinn Michael Wells

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Mittwoch, 27. November 2013, 10:01

Mr. Speaker,

einem Entwurf, der den Konsum von Betäubungsmitteln unter Strafe stellt und damit zu einer Kriminalisierung und möglicherweise einem Anstieg der Kriminialität führt, werde ich unter keinen Umständen zustimmen. Ich habe lange genug im Drogendezernat der Polizei von Greenville gedient um zu wissen dass das grober Unfug ist. Im Übrigen erinnert mich der Antrag von Commoner Varga an einen Antrag, der vor einiger Zeit in der State Assembly von Assentia abgelehnt wurde - vor allem auch hier wegen der Bedenken von Fachleuten.

Zu Commoner Sanderson Folgendes:

Ein Alterslimit halte ich durchaus für begrüßenswert, allerdings müssen wir uns hier einig werden ob ein Alter von 16 oder von 18 Jahren sinnvoller ist. Ich halte beides für vertretbar.
Den Konsum alkoholischer Getränke an bestimmten Orten zu verbieten sehe ich kritisch: Während durch den Rauch umstehende Personen gefährdet werden, gefährdet es umstehende Personen nicht wenn eine Person ihren eigenen Körper mit Alkohol "vergiftet" - im Rausch begangenen Straftaten stehen bereits nach Bundesrecht unter Strafe. Hier wäre ich allerdings durchaus kompromissbereit, wenn man für öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Ausnahmen hinzufügen würde.
Was den Ausschank in Kneipen, Bars und Restaurants angeht, so sehe ich den durch den Verkauf durch Lizenzierte abgedeckt. In meinen Augen beschränkt sich der entsprechende Artikel nicht auf Einzelhändler. Sollte das anders gesehen werden, kann man aber gerne auch eine entsprechende Klausel hinzufügen.

Was die Consumer's Card angeht, so geht es vor allem darum dass eben niemand ohne vorherige Aufklärung über gesundheitliche Folgen Rauschmittel konsumiert. Ein verbindliches Informationsangebot in den Schulen, welches jedem ab 15 Jahren mindestens einmal zukommen muss (beispielsweise im Rahmen einer schulischen Pflichtveranstaltung von Tagesdauer) halte ich aber für einen guten ERsatz und erwäge, dies in dieser Form in den Entwurf aufzunehmen. Wenn Sie mir zu Ihren Vorstellungen bezüglich der öffentlichen Plätze und des Ausschanks im Bezug auf meine Äußerungen ein Feedback geben könnte, würde ich einen entsprechenden Entwurf erarbeiten, Commoner, und danke Ihnen für die konstruktiven Vorschläge.

Ganz generell möchte ich anregen, nicht mehr Vorschläge, die verschiedene Bereiche regeln, in einer Discussion zu diskutieren. Das erschwert später nur die Entscheidungsfindung. Der Entwurf von Commoner Varga reglementiert wichtige Bereiche nicht, könnte aber durchaus separat besprochen werden.

(*so* Aber ich werde das kaum noch heute hinkriegen. Sorry ;) *so*)

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Mittwoch, 27. November 2013, 22:14

Mr. Speaker,

Commoner Wells hat recht. Mein Entwurf entspricht weitgehend jenem den meine Frau in die Assembly von Assentia eingebracht hat. Die Ablehnung, auf Grund von Stimmengleichheit, fusste jedoch in finanziellen Überlegungen. Genau diesen Punkt habe ich überarbeitet. Das kostenlose Entzugsprogramm richtet sich nun ausschliesslich an Bürger von Astoria State.

Ich finde es löblich dass Commoner Wells auch Alkohol und Tabak miteinbezieht, allerdings halte ich es mittlerweile für sinnvoller sich der Thematik von Drogen und sogenannten Genussmitteln in separaten Gesetzen anzunehmen. Nicht zu letzt auf Grund deren unterschiedlicher gesellschaftlicher Akzeptanz. Vorsichtig ausgedrückt seltsam finde ich es allerdings wenn man Cannabis und Tabak auf die selbe Stufe stellt. Was die physische Schädigung angeht mag dies ja noch einigermassen plausibel sein, aber die psychologischen Auswirkungen unterscheiden sich doch massiv.

Mein Entwurf bietet unter anderem auch den Vorzug dass die medizinische Verwendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen geregelt wird. Auch möchte ich darauf hinweisen dass der blosse Konsum von Rauschgift nicht unter Strafe stehen würde.

Quinn Michael Wells

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Donnerstag, 28. November 2013, 08:40

Mr. Speaker,

ich habe mir alle hier in der Diskussion vorgebrachten Argumente durch den Kopf gehen lassen und mache folgenden neuen Formulierungsvorschlag:

Intoxicants Bill

Article I - Purpose and Citation
(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
(2) Es soll als ASIA zitiert werden.

Article II – Selling and distributing
(1) Die Herstellung von Rauschmitteln bedarf einer staatlichen Lizenz, die das Innenministerium vergibt. Hersteller dürfen Rauschmittel nur an staatliche Abgabestellen, an staatlich zertifizierte Händler und an Unternehmen mit medizinischem oder wissenschaftlichen Nutzungszweck für Rauschmittel abgeben. Unerlaubte Abgabe wird mit Geldstrafe bis zum fünffachen des Verkaufswertes bestraft.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.
(4) Medizinische und wissenschaftliche Institute dürfen über staatlich zertifizierte Hersteller Rauschmittel beziehen.
(5) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweiwöchigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.
(6) In Gaststätten, Kneipen und Discotheken dürfen staatlich zertifizierte Betreiber und von diesen unterwiesene Personen alkoholische Getränke an berechtigte Konsumenten abgeben.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden. Der Konsum ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
(2) Entsprechende Zonen sind an öffentlichen Plätzen einzurichten.
(3) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(4) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.
(5) Kneipen, Gaststätten und Discotheken dürfen an bis zu zwei Tagen pro Woche das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlauben, sofern sie ausdrücklich darauf hinweisen.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 5000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
(7) Eine Liste der in den staatlichen Verkaufsstellen erhältlichen Stoffe veröffentlicht das Innenministerium. Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Article VI – Education
(1) Jeder Schüler muss in der neunten Jahrgangsstufe seiner Schulausbildung eine von der örtlichen Polizei anzubietende Veranstaltung im Umfang von zwei Wochenstunden besuchen, in welcher ausführlich über die Gefahren von Rauschmitteln hingewiesen wird.
(2) Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits nicht mehr die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen, werden entsprechende Wochenendseminare angeboten. Die Seminare sind kostenlos.

Article VII - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft. Der THC Compliance and ASPA Act verliert seine Gültigkeit mit Inkrafttreten dieser Bill.

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Freitag, 29. November 2013, 00:14

Mr. Speaker,

Ich kann in diesem Entwurf des ehrenwerten Commoner Wells nahezu nichts von meinen Anliegen erkennen. Eine Zustimmung zu diesem ist für mich daher ausgeschlossen.

Zustimmen könnte ich einzig den Passagen Alkohol betreffend, abgesehen vom zu tiefen Alter.

Quinn Michael Wells

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9

Freitag, 29. November 2013, 09:42

Mr. Speaker,

der medizinische und wissenschaftliche Nutzen wurde erkannt und in die neue Form eingebracht. Da die Bill von Commoner Varga in meinen Augen komplett anders ansetzt und auch inhaltlich sowie vom Rahmen her eklatante Unterschiede aufweist, möchte ich diesen fragen: Möchten Sie Ihre Bill neben dieser zur Abstimmung bringen, oder möchten Sie sie einer eigenen Aussprache stellen? Ich weise darauf hin, dass es theoretisch auch möglich wäre hier zwischen einem Drogengesetz und einem Verkehrsgesetz abstimmen zu lassen - nur für den Fall, dass irgendein Commoner noch sowas in der Tasche hat, eine Aussprache aber scheut.

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Freitag, 29. November 2013, 10:42

Mr. Speaker,

ich halte den Entwurf des Gouverneurs für insgesamt zustimmungsfähig, möchte jedoch anregen, die Formulierungen in Art. IV, Sec. 1 und 2, noch einmal zu überdenken: In der gegenwärtigen Form wären in der Öffentlichkeit Zonen auszuweisen, in denen auch Cannabisprodukte konsumiert werden können.

So was mag man zu Hause oder in einem privaten Club tun, "Kifferzonen" in der Öffentlichkeit halte ich jedoch für eine weniger gelungene Idee. ;)
Nina Cassady (D)

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Freitag, 29. November 2013, 10:45

Mr. Speaker,

ich möchte hiier eine "ganz oder gar nicht"-Politik machen. Wenn wir das Rauchen in der Öffentlichkeit erlauben, sollten wir auch das Kiffen in der Öffentlichkeit erlauben. Durch beides werden immerhin "Passiv-Konsumenten" ähnlich geschädigt. Ich halte es jedoch für eine gangbare Lösung, zunächst einmal beides aus der Öffentlichkeit zu verbannen und später in einer getrennten Abstimmung über Ausnahmeregelungen zu entscheiden. Also würde ich folgendes vorschlagen:

Wir stimmen zunächst generell über den Entwurf ab. Wird er angenommen, werde ich unmittelbar nach Verkündung einen Entwurf einbringen, der in der Öffentlichkeit für eine Schaffung von Smoking Zones sorgt. Da kann dann genau diskutiert werden, den Konsum welcher Stoffe wir in der Öffentlichkeit erlauben wollen - und welchen nicht. Den Entwurf an dieser Frage scheitern zu lassen halte ich nicht für sinnvoll - für keinen von uns.

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12

Freitag, 29. November 2013, 10:52

Mr. Speaker,

ich halte diesen vorgeschlagenen Weg für gangbar.
Nina Cassady (D)

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Freitag, 29. November 2013, 10:59

Mr. Speaker,

ich mache folgenden neuen Vorschlag und hoffe, dass die anderen Commoners sich mit öffentlichen Rauchzonen auch bis zu einem Amendment gedulden können:

Intoxicants Bill

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(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Alkohol, Tabak und weiteren Rauschmitteln in Astoria State
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(1) Die Herstellung von Rauschmitteln bedarf einer staatlichen Lizenz, die das Innenministerium vergibt. Hersteller dürfen Rauschmittel nur an staatliche Abgabestellen, an staatlich zertifizierte Händler und an Unternehmen mit medizinischem oder wissenschaftlichen Nutzungszweck für Rauschmittel abgeben. Unerlaubte Abgabe wird mit Geldstrafe bis zum fünffachen des Verkaufswertes bestraft.
(2) Sonstige Substanzen, die nach diesem Gesetz Rauschmittel sind, dürfen nur in staatlich betriebenen Ausgabestellen ausgegeben und konsumiert werden.
(3) Auf Veranstaltungen darf auf Antrag beim Innenministerium Alkohol ausgeschenkt werden, sofern die sonstigen Bedingungen in diesem Gesetz erfüllt sind.
(4) Medizinische und wissenschaftliche Institute dürfen über staatlich zertifizierte Hersteller Rauschmittel beziehen.
(5) Alkoholische Getränke dürfen durch staatlich zertifizierte Händler abgegeben werden. Die Händler müssen an einem zweiwöchigen Ausbildungsprogramm des Innenministeriums teilnehmen.

Article III – Alcoholic Beverages
(1) Der Konsum alkoholischer Getränke ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(2) Alkoholische Getränke sind all jene Getränke, die Ethanol enthalten.
(4) Wer ohne eine entsprechende Lizenz alkoholische Getränke abgibt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft.
(5) Nicht bestraft wird, wer alkoholische Getränke im Freundeskreis an berechtigte Konsumenten abgibt.
(6) In Gaststätten, Kneipen und Discotheken dürfen staatlich zertifizierte Betreiber und von diesen unterwiesene Personen alkoholische Getränke an berechtigte Konsumenten abgeben.

Article IV – Tobacco and Marijuana
(1) Produkte, welche Bestandteile der Tabakpflanze oder der Cannabispflanze enthalten, dürfen nur an dafür vorgesehenen Orten konsumiert werden. Der Konsum ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
(2) Der Konsum in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Fahrzeug bleibt straffrei, sofern kein Dritter geschädigt wird.
(3) Wer Tabakprodukte oder Cannabisprodukte außerhalb der dafür vorgesehenen Orte konsumiert und dabei einen Anderen mit dem dadurch entstehenden Rauch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einer Woche bestraft, wer keinen anderen durch seinen Konsum schädigt wird mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder Geldstrafe bestraft.
(4) Kneipen, Gaststätten und Discotheken dürfen an bis zu zwei Tagen pro Woche das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlauben, sofern sie ausdrücklich darauf hinweisen.

Article V – Other Narcotics
(1) In jeder Stadt mit über 5000 Einwohnern richtet die Staatsregierung Verkaufsstellen für Rauschmittel ein.
(2) In diesen Verkaufsstellen wird auf einem ausreichend großen Raum sowie in Einzelzimmern der ungestörte Konsum und das ungestörte Verbringen des Rausches ermöglicht.
(3) Die staatlichen Verkaufsstellen erwerben die auszugebenden Stoffe nach einer Kontrolle und Zertifizerung durch das Innenministerium bei privaten Anbietern.
(4) Wer es unternimmt, nicht zertifizierte Stoffe abzugeben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Wochen bestraft.
(5) Wer es unternimmt, Rauschmittel außerhalb der staatlichen Abgabestellen zu verkaufen oder zu konsumieren, oder wer im Rausch die Abgabestelle verlässt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
(6) Als Rauschmittel zählen alle Stoffe, die das Bewusstsein kurz- oder langfristig beeinträchtigen können und deren Wirkung nicht auf Alkohol oder Tabak basiert.
(7) Eine Liste der in den staatlichen Verkaufsstellen erhältlichen Stoffe veröffentlicht das Innenministerium. Abgabefähig sind nur Stoffe, die nicht zu einer dauerhaften Schädigung des Bewusstseins oder zu einer dauerhaften Gefährdung der Allgemeinheit durch den Konsumenten führen.

Article VI – Education
(1) Jeder Schüler muss in der neunten Jahrgangsstufe seiner Schulausbildung eine von der örtlichen Polizei anzubietende Veranstaltung im Umfang von zwei Wochenstunden besuchen, in welcher ausführlich über die Gefahren von Rauschmitteln hingewiesen wird.
(2) Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits nicht mehr die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen, werden entsprechende Wochenendseminare angeboten. Die Seminare sind kostenlos.

Article VII - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft. Der THC Compliance and ASPA Act verliert seine Gültigkeit mit Inkrafttreten dieser Bill.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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14

Freitag, 29. November 2013, 19:20

Mr. Speaker,
Ich weise darauf hin, dass es theoretisch auch möglich wäre hier zwischen einem Drogengesetz und einem Verkehrsgesetz abstimmen zu lassen - nur für den Fall, dass irgendein Commoner noch sowas in der Tasche hat, eine Aussprache aber scheut.

Commoner Wells hat den Inhalt meines Entwurfes aber schon gelesen, oder? :rolleyes

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15

Freitag, 29. November 2013, 20:49

Mr. Speaker,

Ja. Aber der Entwurf von Commoner Varga kann im Rahmen einer Discussion über einen ganz anders gelagerten Entwurf kaum ausreichend besprochen werden. Der Assembly wäre vermutlich geholfen, würde der Commoner den Entwurf nach der Abstimmung über meinen erneut einbringen - und sich damit auch einer offenen Aussprache stellen. Weshalb man einen kontraproduktiven, in einem anderen Staat bereits abgelehnten Entwurf annehmen sollte ist ohnehin sicher schwer zu erklären - aber in einer vollwertigen Debatte könnten Commoners ja möglicherweise entgegen der Fachmeinung überzeugt werden. Aber nun gut - Sie blockieren sich ja primär selbst.

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16

Freitag, 29. November 2013, 21:13

Mr. Speaker,

Um die Ablehnung des Entwurfes von Commoner Wells nicht zu gefährden verzichte ich auf eine Kampfabstimmung und ziehe meinen Entwurf daher zurück.

Ob ein Entwurf bereits in einem anderen Staat abgelehnt wurde oder nicht sollte in einer Diskussion wohl kaum massgebend sein, schliesslich pflegen wir einen föderalistischen Staatsaufbau.

Nebenbei: auf welche "Fachmeinung" spielt Commoner Wells denn an? Seine eigene?

Ich werde den vorliegenden Entwurf von Commoner Wells definitiv ablehnen. Zum einen weil er inhaltlich in eine entgegengesetzte Richtung geht, zum anderen weil er schlicht lausig formuliert ist. Warum ein Gouverneur welcher rechtschaffenen Bürgern dass tragen von Waffen zur Selbstverteidigung verbietet im Drogen-Bereich die libertäre Keule schwingt erschliesst sich mir nicht.

Der Entwurf von Commoner Wells leistet dem Drogenkonsum Vorschub und bewirkt schlicht nichts positives. Gerne wüsste ich vom Antragssteller welche positiven Effekte er sich denn erhofft?

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17

Freitag, 29. November 2013, 21:17

Mr. Speaker,

Einen Rückgang der drogenbedingten Kriminalität, den Schutz der Öffentlichkeit durch die Beschränkung des Konsums auf einige, bestimmte Orte; eine bessere Aufklärung der Konsumenten, staatliche Kontrolle darüber, welche Gefahren von den abgegebenen Substanzen sowie die höchstmögliche Selbstbestimmung bei Berücksichtigung des Interesses des Volkes, in Sicherheit zu leben.

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18

Freitag, 29. November 2013, 21:43

Mr. Speaker,

Wie kommt der Antragssteller darauf dass die sogenannt "drogenbedingte Kriminalität" zurückgehen würde und was versteht er darunter? Staatlich lizensierte Drogenabgabe ist für mich nichts anderes als ein Rückschritt. Der Staat macht sich zum Dealer. Drogen sind ohnehin schädlich, also sehe ich keinen Prüfungsbedarf. Aufklärung schön und gut, aber die Grundlage für die Schaffung eines Entzugsprogrammes fehlt gänzlich. Warum wurde diese nicht eingearbeitet?

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19

Freitag, 29. November 2013, 21:50

Mr. Speaker,

Kann man sich Rauschmittel legal beschaffen, wird man deshalb nicht straffällig. Gibt es einen Ort, an dem man in Ruhe konsumieren kann, ist zeitgleich die Öffentlichkeit geschützt. Wer sich selbst schädigen will, Commoner Varga, soll das doch ruhig tun. Es ist nicht Aufgabe des Staates, immer mit dem erhobenen Zeigefinger zu kommen, nicht Aufgabe des Rechts, Menschen vor sich selbst zu schützen - wohl aber vor profitorientierten Drogenhändlern, die ihren "Stoff" vielleicht mit gefährlichen Stoffen strecken.
Ein staatliches Entzugsprogramm wird derzeit intensiv überdacht, um der Assembly dazu in naher Zukunft einen guten und durchdachten Entwurf zu präsentieren. Hier geht es aber konkret um einen sicheren Rahmen für den, der sich FÜR den Konsum entscheidet.

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20

Freitag, 29. November 2013, 22:04

Mr. Speaker,

Wenn der Kauf legal ist macht man sich mit dem Kauf in der Tat nicht strafbar, stimmt. Wenn jedoch behauptet wird die Beschaffungskriminalität falle weg, so ist dies schlicht ein Irrtum. Wenn jemand behauptet der Konsum werde zurückgehen, so ist dies Dummheit. Das Problem der Beschaffungskriminalität wird dieser Entwurf in keiner Art und Weise lösen. Der Süchtige wird seine Sucht nach wie vor stillen müssen, sobald es seine erarbeiten finanziellen Mittel nicht mehr erlauben wird er mit höchster Wahrscheinlichkeit auch weiterhin auf illegale Methoden der Geldbeschaffung setzen.

Ein Ort an dem man in Ruhe konsumieren kann? Mit Sicherheit kein Fortschritt! Der Süchtige ist kein Krimineller und soll daher nicht bestraft werden, da stimme ich zu. Er ist ein Kranker dem Hilfe zu teil werden muss. Ein verantwortungsbewusster Staat dem das Wohlergehen seiner Bürger am Herzen liegt hat diese Hilfe zu gewährleisten und nicht Dealern und Produzenten in die Hände zu spielen.

Die Einstiegsschwelle gerade für Erstkonsumenten wird gesenkt. Die Verfügbarkeit von Drogen wird noch weiter zunehmen. Als schlechtes Beispiel sollten uns hier Tabak und Alkohol dienen, die Beweisen dass der Wegfall eines Verbotes keineswegs den Reiz des Konsums nimmt. Im Gegenteil.

Der Stoff, Commoner Wells, ist als solcher bereits gesundheitsschädigend.

Gewalttaten im Drogenrausch werden zunehmen, eine traurige Zukunft für diesen Staat! Ich rufe daher alle verantwortungsbewussten Commoner eindringlich auf die Intoxicants Bill abzulehnen!