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Chester W. Layfield

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1 201

Samstag, 11. Januar 2014, 14:07

Die Initiative der Amtsenthebung ging nicht von mir aus ;)
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Bill Harrison

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1 202

Samstag, 11. Januar 2014, 14:11

Die Initiative der Amtsenthebung ging nicht von mir aus ;)


Und unterstützt haben Sie den Antrag auch nicht? ;)

Und wie haben Sie sich nochmal in der Debatte gazu geäußert? Also ich mein jetzt mit konkreten Gründen für Ihr Abstimmungsverhalten?
William Walker Harrison, jr. PhD

Lucius R. Barrymore

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1 203

Samstag, 11. Januar 2014, 14:12

Seine persönliche Abneigung kundzutun und jemanden aus persönlicher Abneigung versuchen aus dem Senat schmeißen zu lassen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ich renne nicht so wie Senator Powell rum, betone jedesmal mich für die Gerechtigkeit einzusetzen und dann so etwas aus persönlichen Gründen zu tun.
Wie kommen Sie darauf, dass Senator Powell aus persönlicher Abneigung heraus eine Prüfung der Mitgliedschaft von Mr. Deringer beantragt hat? Das ist eine bösartige Unterstellung, die eines sachlichen Diskurses nicht würdig ist. Das Kongresspräsidium hat die Vorwürfe geprüft und entschieden, dass Mr. Deringer rechtmäßig Mitglied des Kongresses ist. Eine solche Prüfung ist aber richtig und notwendig, um alle Zweifel daran auszuräumen, dass die Volksvertreter im Kongress auf sicherer juristischer Basis ihre Arbeit tun.

Zitat

Senator Powell ist einfach ein Heuchler und das ist Tatsache, dies erkennt selbst ein Blinder.
Das gebetsmühlenartige Wiederholen von Verleumdungen macht sie nicht zur Wahrheit, Mr. Layfield.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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Chester W. Layfield

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1 204

Samstag, 11. Januar 2014, 14:37

Und Sie sind nochmal wer?

Und unterstützt haben Sie den Antrag auch nicht? ;)
Und wie haben Sie sich nochmal in der Debatte gazu geäußert? Also ich mein jetzt mit konkreten Gründen für Ihr Abstimmungsverhalten?

Governor Wells hat sich mit seinen Worten und Taten die Amtsenthebung förmlich erbettelt, der Initiator der Amtsenthebung hat ihm das gegeben was er wollte, ich habe lediglich zugestimmt weil mir seine Taten und Worte schon bis zum Hals standen.
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Bill Harrison

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1 205

Samstag, 11. Januar 2014, 14:42

Governor Wells hat sich mit seinen Worten und Taten die Amtsenthebung förmlich erbettelt, der Initiator der Amtsenthebung hat ihm das gegeben was er wollte, ich habe lediglich zugestimmt weil mir seine Taten und Worte schon bis zum Hals standen.


Gut, dass Sie nichtmal versuchen, Ihre persönlichen Motive für Ihr Stimmverhalten zu leugnen. ;)
William Walker Harrison, jr. PhD

Chester W. Layfield

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1 206

Samstag, 11. Januar 2014, 14:45

Ich wusste garnicht dass Sie ein Psychiater sind ;)
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Bill Harrison

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1 207

Samstag, 11. Januar 2014, 14:48

Bin ich auch nicht. Ich spreche nur aus, was ich sehe und höre.

Sie ließen sich bei dem versuchten Wells-Impeachment von persönlichen Motiven leiten, kritisieren aber genau das bei Senator Powell, ob es nun zutrifft oder nicht.
William Walker Harrison, jr. PhD

Lucius R. Barrymore

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1 208

Samstag, 11. Januar 2014, 14:49

Und Sie sind nochmal wer?
Ein Bürger der Vereinigten Staaten. Und Sie? Außer einem lachhaften Quälgeist, versteht sich.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
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1 209

Samstag, 11. Januar 2014, 15:09

Das Einfordern einer Prüfung bei einer juristisch alles andere als eindeutig geklärten Angelegenheit ist absolut sinnig und hat nichts mit persönlichen Dingen zu tun. Was hätte denn ich als Person davon, verlöre der Kongress einen aktiven Senator? Die Argumentation des Kongresspräsidiums vermag mich zu überzeugen, man kann aber genauso vertretbar anderer Meinung sein. Jemand, dem Person aber über Inhalt geht, wird das wohl leider nie verstehen.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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1 210

Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:14

Mr. Speaker, warum maßen Sie sich die Befugnisse eines Acting President an, obwohl die Vizepräsidentin ihre Abwesenheit längst beendet und damit qua Verfassung die Amtsgeschäfte der Präsidentin (wieder) übernommen hat? 8o
C. C. Cavenagh

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Marc Peterson

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1 211

Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:24

Mrs. Cavenagh,
solange ich keine mündliche oder schriftliche Erklärung (vgl. hier) von höherer Stelle - sprich der Präsidentin oder der Vizepräsidentin erhalte, dass die Geschäfte wieder übernommen werden, gibt es für mich keine veränderte Situation. Diese Erklärung darf ich aber weder erzwingen noch darf ich sie unterdrücken. Und wie Sie aus den Umständen schließen dürften, habe ich eine Instauration Message auch noch nicht erhalten.
Marc Peterson
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Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:30

Die Verfassung erwähnt mit keiner Silbe, dass die Abwesenheit nur durch ausrückliche Erklärung beendet ist. Sie beginnt, wenn jemand abwesend ist, egal ob erklärt oder faktisch. Sie ist beendet, wenn sie beendet ist, also der Amtsträger anwesend ist. Haben Sie Vice President McIlroy nicht auch an einem anderen Ort bereits gesehen, oder hat sie sich gestern vielleicht doch nicht in die Electoral Roll eingetragen? Dann sagen Sie das mal dem Electoral Office.
C. C. Cavenagh

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John Nathan Hope

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1 213

Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:34

Mr. Speaker,

die Verfassung sieht das anders:

Zitat


(2) Sind sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident abwesend oder zur Führung ihrer Amtsgeschäfte nicht in der Lage, so soll nach einem Zeitraum von sieben Tagen kommissarisch der Präsident des Kongresses die Geschäfte führen, und bei seiner Verhinderung der Vizepräsident des Kongresses.


Ist die Vize-Präsidentin also anwesend, was sie offenkundig ist, müsste sie schon aktiv erklären dass sie zur Führung der Amtsgeschäfte nicht in der Lage ist, damit Sie im White House etwas verloren haben. Ansonsten ist Vice-President McIlroy im moment Acting President, unabhängig davon ob sie sich bei Ihnen angemeldet hat. Die Verfassung ist klar.
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John Nathan Hope

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1 214

Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:35

Die Verfassung sieht eine Vertretung des Präsidenten und des Vizepräsidenten durch den Präsidenten des Kongresses auch vor, sind beide nicht in der Lage, ihren Amtsgeschäften nachzukommen. Wer in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, definiert die Verfassung zwar nicht näher, es ist aber wohl davon auszugehen dass die Wiederaufnahme der Amtgeschäfte nicht stillschweigend, sondern durch Erklärung erfolgen kann und soll, allein schon, um den Prozess für alle Beteiligten transparent zu gestalten. Insofern sehe ich das Handeln von Speaker Peterson hier nicht so kritisch: Die Vizepräsidentin hätte, so sie wieder in der Lage ist, sicher auch die Möglichkeit gehabt den Speaker of the House darüber zu informieren und nicht nur Sie.

John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
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Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:43

Die Verfassung erwähnt viele Dinge mit keiner Silbe, zum Beispiel die Grundrechte auf Privatsphäre oder um es etwas konkreter zu nennen, das Petitionsrecht an Amtsträger.

Art. IV Sec. 2 Ssec. 1 S. 3 USC spricht von Abwesenheit von den Regierungsgeschäften. Generelle Abwesenheit dürfte wohl nicht gemeint sein, denn sonst träte die Regelung bereits bei Verlasen des Oval Office, des Weißen Hauses, der Stadt oder spätestens des Landes in Kraft.

Ich sitze am Resolute Desk, weil ich von dort eben jene Regierungsgeschäfte führe. Sobald die Vizepräsidentin oder die Präsidentin herein kommt, werde ich aufstehen, sie begrüßen, ihr einen Bericht über die Ereignisse geben und dann zu meinem Büro im Kongress zurückkehren. Gleiches passiert, sobald ich einen Anruf von der Präsidentin oder der Vizepräsidentin erhalte, dass sie die Regierungsgeschäfte übernimmt, aber von einem anderen Ort aus führen will.
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Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:45

Heißt also wir haben eine demokratische Vize-Präsidentin, die zwar im Land ist aber das Weiße Haus noch nicht finden konnte? Na supi.
Butterfly Blue

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Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:50

Art. IV Sec. 2 Ssec. 1 S. 3 USC spricht von Abwesenheit von den Regierungsgeschäften. Generelle Abwesenheit dürfte wohl nicht gemeint sein, denn sonst träte die Regelung bereits bei Verlasen des Oval Office, des Weißen Hauses, der Stadt oder spätestens des Landes in Kraft.

Dann erklären Sie uns mal, warum die Vertretung der Vizepräsidentin in einem anderen Absatz mit anderen Worten geregelt ist, welchen Mr. Blue bereits zitiert hat.

Mr. Speaker, Sie provozieren durch Ihre nicht vom Wortlaut gedeckte Auslegung der Verfassung einen Präzedenzfall, der von erheblicher Tragweite ist. Meines Erachtens muss sich der Supreme Court damit befassen, wenn Sie denn eine andere Interpretation als den Wortlaut durchsetzen wollen.
C. C. Cavenagh

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Donnerstag, 16. Januar 2014, 12:53

Selbst wenn die Vizepräsidentin einen Orientierungssinn wie eine Bratwurst hätte, bin ich sicher, dass sie den Weg ins Oval Office finden würde oder er ihr von den Secret Service Agents gezeigt wird. Und vielleicht betrachtet sie sich selbst somit zur Führung ihrer Amtsgeschäfte nicht in der Lage und möchte sich erst umfänglicher informieren, bevor sie die Geschäfte übernimmt, statt eine evtl. eilige Entscheidung treffen zu müssen, bei der ihr die Informationen noch fehlen.
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1 219

Donnerstag, 16. Januar 2014, 13:01

Mrs. Cavenagh,

mir liegt ein Beratungsprotokoll des Supreme Courts vom 16. und 17. Juli 2012 vor. Ich zitiere einen Dialog zwischen CJ Finnegan und J Libertas, um den Begriff der "Abwesenheit" nach Interpretation des Supreme Courts darzulegen.

    CJ Finnegan: Der Problempunkt, den ich hier sehe, ist ja, dass die Verfassung von "Amtsgeschäften fernbleiben" spricht. Und ein Posting im Kabinett dürfte man nun wirklich als "Nachgehen der präsidialen Amtsgeschäfte" betrachten, denn die müssen nicht notwendigerweise öffentlich erfolgen, da die Verfassung uns ja eine inhaltliche Prüfung "zumutet" - im Gegensatz zum Staatsbürgerschaftsgesetz, das ja genau das rein formale Postingerfordernis unabhängig vom Inhalt des Postings festschreibt. Ich denke, wir könnten, müssen aber hier keine inhaltliche Prüfung machen, was der Präsident im Kabinett gepostet hat, sofern wir sicher sind, dass er das getan hat, und können ein Post im Kabinett als "den Amtsgeschäften nachgehen" werten.

    J Libertas: Zur Wertung von "den Amtsgeschäften fernbleiben" verstehe ich natürlich deinen Punkt. Aber das könnte im Extremfall dazu führen, dass ein Präsident ausschließlich intern aktiv ist, nur durch seine Pressesprecher Verlautbarungen kundtun lässt, kein Normalbürger ihn jemals zu Gesicht bekommt, er dann sogar seine Staatsbürgerschaft verliert und damit auch sein Präsidentenamt, obwohl er vielleicht jeden Tag intern gepostet hat. Ist das ein billiges Ergebnis?

    CJ Finnegan: Ob das Ergebnis billig ist oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle, denn hier geht es um eine wenig zweideutige Clause der Verfassung. Es wäre in jedem Falle ein von der Verfassung so vorgesehenes Ergebnis. Denn es ist nicht unsere Aufgabe, einen Präsidenten zu impeachen, der seine Amtsgeschäfte auf merkwürdige oder unpopuläre Art und Weise führt (das Volk bekommt den Präsidenten, den es sich wählt), sondern nur einen Präsidenten, der seine Amtsgeschäfte nicht führt. Für die inhaltliche Kontrolle ist der Kongress zuständig, nicht der Supreme Court. Wie er also seine Amtsgeschäfte führt und ob er damit möglicherweise in Konflikt mit anderen gesetzlichen Regelungen kommt und im Extremfall dann wegen Entzugs der Staatsbürgerschaft aus dem Amt scheidet, ist ein völlig anderer Aspekt, der in meinen Augen für die Court Impeachment-Clause keine Rolle spielen kann und darf.
    Es ist ja umgekehrt nicht anders: Ein Präsident, der zwar regelmäßig anwesend ist, sich aber - z.B. - nur im Sport-Bereich äußert, dem würde zwar seine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, da er die rein formellen Anforderungen des Citizenship Act erfüllt, aber er wäre tauglicher Gegner eines Impeachment-Antrags, denn die materiellen Anforderungen der Court Impeachment-Clause würde er nicht erfüllen.

    J Libertas: Was das interne Posting angeht (ich schließe aus dem Zusammenhang, dass es wohl eines im Cabinet war), so bin ich überzeugt.
    Auch beim Punkt des Unterschiedes zwischen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen.
    Ich sehe dabei aber weiterhin Nachweisprobleme, wenn z.B. ein Präsident 20 Tage lang nicht im Cabinet postet, außerhalb aber schon.
Marc Peterson
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1 220

Donnerstag, 16. Januar 2014, 13:06

Mrs. Cavenagh,

mir liegt ein Beratungsprotokoll des Supreme Courts vom 16. und 17. Juli 2012 vor. Ich zitiere einen Dialog zwischen CJ Finnegan und J Libertas:
    CJ Finnegan: Der Problempunkt, den ich hier sehe, ist ja, dass die Verfassung von "Amtsgeschäften fernbleiben" spricht. Und ein Posting im Kabinett dürfte man nun wirklich als "Nachgehen der präsidialen Amtsgeschäfte" betrachten, denn die müssen nicht notwendigerweise öffentlich erfolgen, da die Verfassung uns ja eine inhaltliche Prüfung "zumutet" - im Gegensatz zum Staatsbürgerschaftsgesetz, das ja genau das rein formale Postingerfordernis unabhängig vom Inhalt des Postings festschreibt. Ich denke, wir könnten, müssen aber hier keine inhaltliche Prüfung machen, was der Präsident im Kabinett gepostet hat, sofern wir sicher sind, dass er das getan hat, und können ein Post im Kabinett als "den Amtsgeschäften nachgehen" werten.

    J Libertas: Zur Wertung von "den Amtsgeschäften fernbleiben" verstehe ich natürlich deinen Punkt. Aber das könnte im Extremfall dazu führen, dass ein Präsident ausschließlich intern aktiv ist, nur durch seine Pressesprecher Verlautbarungen kundtun lässt, kein Normalbürger ihn jemals zu Gesicht bekommt, er dann sogar seine Staatsbürgerschaft verliert und damit auch sein Präsidentenamt, obwohl er vielleicht jeden Tag intern gepostet hat. Ist das ein billiges Ergebnis?

    CJ Finnegan: Ob das Ergebnis billig ist oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle, denn hier geht es um eine wenig zweideutige Clause der Verfassung. Es wäre in jedem Falle ein von der Verfassung so vorgesehenes Ergebnis. Denn es ist nicht unsere Aufgabe, einen Präsidenten zu impeachen, der seine Amtsgeschäfte auf merkwürdige oder unpopuläre Art und Weise führt (das Volk bekommt den Präsidenten, den es sich wählt), sondern nur einen Präsidenten, der seine Amtsgeschäfte nicht führt. Für die inhaltliche Kontrolle ist der Kongress zuständig, nicht der Supreme Court. Wie er also seine Amtsgeschäfte führt und ob er damit möglicherweise in Konflikt mit anderen gesetzlichen Regelungen kommt und im Extremfall dann wegen Entzugs der Staatsbürgerschaft aus dem Amt scheidet, ist ein völlig anderer Aspekt, der in meinen Augen für die Court Impeachment-Clause keine Rolle spielen kann und darf.
    Es ist ja umgekehrt nicht anders: Ein Präsident, der zwar regelmäßig anwesend ist, sich aber - z.B. - nur im Sport-Bereich äußert, dem würde zwar seine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, da er die rein formellen Anforderungen des Citizenship Act erfüllt, aber er wäre tauglicher Gegner eines Impeachment-Antrags, denn die materiellen Anforderungen der Court Impeachment-Clause würde er nicht erfüllen.

    J Libertas: Was das interne Posting angeht (ich schließe aus dem Zusammenhang, dass es wohl eines im Cabinet war), so bin ich überzeugt.
    Auch beim Punkt des Unterschiedes zwischen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen.
    Ich sehe dabei aber weiterhin Nachweisprobleme, wenn z.B. ein Präsident 20 Tage lang nicht im Cabinet postet, außerhalb aber schon.

Zitieren Sie besser ein bindendes Urteil des Supreme Court, die internen Protokolle des Supreme Court sind nicht mehr als ein Austausch privater Meinungen.

Davon abgesehen bezieht sich der Austausch auf die Feststellung der Abwesenheit von den Amtsgeschäften, nicht auf den Fall der erneuten Anwesenheit. Und: Auf den Vertretungfall bei Abwesenheit der Präsidentin (Art. IV Sec. 2 Ssec. 1 USC), nicht auf den Vertretungsfall bei Abwesenheit der Vizepräsidentin (Art. IV Sec. 2 Ssec. 2 USC).
C. C. Cavenagh

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