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Die Initiative der Amtsenthebung ging nicht von mir aus
Wie kommen Sie darauf, dass Senator Powell aus persönlicher Abneigung heraus eine Prüfung der Mitgliedschaft von Mr. Deringer beantragt hat? Das ist eine bösartige Unterstellung, die eines sachlichen Diskurses nicht würdig ist. Das Kongresspräsidium hat die Vorwürfe geprüft und entschieden, dass Mr. Deringer rechtmäßig Mitglied des Kongresses ist. Eine solche Prüfung ist aber richtig und notwendig, um alle Zweifel daran auszuräumen, dass die Volksvertreter im Kongress auf sicherer juristischer Basis ihre Arbeit tun.Seine persönliche Abneigung kundzutun und jemanden aus persönlicher Abneigung versuchen aus dem Senat schmeißen zu lassen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ich renne nicht so wie Senator Powell rum, betone jedesmal mich für die Gerechtigkeit einzusetzen und dann so etwas aus persönlichen Gründen zu tun.
Das gebetsmühlenartige Wiederholen von Verleumdungen macht sie nicht zur Wahrheit, Mr. Layfield.Zitat
Senator Powell ist einfach ein Heuchler und das ist Tatsache, dies erkennt selbst ein Blinder.
Und unterstützt haben Sie den Antrag auch nicht?
Und wie haben Sie sich nochmal in der Debatte gazu geäußert? Also ich mein jetzt mit konkreten Gründen für Ihr Abstimmungsverhalten?
Governor Wells hat sich mit seinen Worten und Taten die Amtsenthebung förmlich erbettelt, der Initiator der Amtsenthebung hat ihm das gegeben was er wollte, ich habe lediglich zugestimmt weil mir seine Taten und Worte schon bis zum Hals standen.
Ein Bürger der Vereinigten Staaten. Und Sie? Außer einem lachhaften Quälgeist, versteht sich.Und Sie sind nochmal wer?
Zitat
(2) Sind sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident abwesend oder zur Führung ihrer Amtsgeschäfte nicht in der Lage, so soll nach einem Zeitraum von sieben Tagen kommissarisch der Präsident des Kongresses die Geschäfte führen, und bei seiner Verhinderung der Vizepräsident des Kongresses.
Art. IV Sec. 2 Ssec. 1 S. 3 USC spricht von Abwesenheit von den Regierungsgeschäften. Generelle Abwesenheit dürfte wohl nicht gemeint sein, denn sonst träte die Regelung bereits bei Verlasen des Oval Office, des Weißen Hauses, der Stadt oder spätestens des Landes in Kraft.
Mrs. Cavenagh,
mir liegt ein Beratungsprotokoll des Supreme Courts vom 16. und 17. Juli 2012 vor. Ich zitiere einen Dialog zwischen CJ Finnegan und J Libertas:
CJ Finnegan: Der Problempunkt, den ich hier sehe, ist ja, dass die Verfassung von "Amtsgeschäften fernbleiben" spricht. Und ein Posting im Kabinett dürfte man nun wirklich als "Nachgehen der präsidialen Amtsgeschäfte" betrachten, denn die müssen nicht notwendigerweise öffentlich erfolgen, da die Verfassung uns ja eine inhaltliche Prüfung "zumutet" - im Gegensatz zum Staatsbürgerschaftsgesetz, das ja genau das rein formale Postingerfordernis unabhängig vom Inhalt des Postings festschreibt. Ich denke, wir könnten, müssen aber hier keine inhaltliche Prüfung machen, was der Präsident im Kabinett gepostet hat, sofern wir sicher sind, dass er das getan hat, und können ein Post im Kabinett als "den Amtsgeschäften nachgehen" werten.
J Libertas: Zur Wertung von "den Amtsgeschäften fernbleiben" verstehe ich natürlich deinen Punkt. Aber das könnte im Extremfall dazu führen, dass ein Präsident ausschließlich intern aktiv ist, nur durch seine Pressesprecher Verlautbarungen kundtun lässt, kein Normalbürger ihn jemals zu Gesicht bekommt, er dann sogar seine Staatsbürgerschaft verliert und damit auch sein Präsidentenamt, obwohl er vielleicht jeden Tag intern gepostet hat. Ist das ein billiges Ergebnis?
CJ Finnegan: Ob das Ergebnis billig ist oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle, denn hier geht es um eine wenig zweideutige Clause der Verfassung. Es wäre in jedem Falle ein von der Verfassung so vorgesehenes Ergebnis. Denn es ist nicht unsere Aufgabe, einen Präsidenten zu impeachen, der seine Amtsgeschäfte auf merkwürdige oder unpopuläre Art und Weise führt (das Volk bekommt den Präsidenten, den es sich wählt), sondern nur einen Präsidenten, der seine Amtsgeschäfte nicht führt. Für die inhaltliche Kontrolle ist der Kongress zuständig, nicht der Supreme Court. Wie er also seine Amtsgeschäfte führt und ob er damit möglicherweise in Konflikt mit anderen gesetzlichen Regelungen kommt und im Extremfall dann wegen Entzugs der Staatsbürgerschaft aus dem Amt scheidet, ist ein völlig anderer Aspekt, der in meinen Augen für die Court Impeachment-Clause keine Rolle spielen kann und darf.
Es ist ja umgekehrt nicht anders: Ein Präsident, der zwar regelmäßig anwesend ist, sich aber - z.B. - nur im Sport-Bereich äußert, dem würde zwar seine Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, da er die rein formellen Anforderungen des Citizenship Act erfüllt, aber er wäre tauglicher Gegner eines Impeachment-Antrags, denn die materiellen Anforderungen der Court Impeachment-Clause würde er nicht erfüllen.
J Libertas: Was das interne Posting angeht (ich schließe aus dem Zusammenhang, dass es wohl eines im Cabinet war), so bin ich überzeugt.
Auch beim Punkt des Unterschiedes zwischen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen.
Ich sehe dabei aber weiterhin Nachweisprobleme, wenn z.B. ein Präsident 20 Tage lang nicht im Cabinet postet, außerhalb aber schon.
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