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in der jüngsten Vergangenheit nutzen gewisse Commoners Abstimmungen aus, um nicht dem Volk zu dienen sondern sich selbst zu belustigen. Die Bedingungen, an wenigstens einer Aussprache in der letzten Woche vor Abstimmungsbeginn teilzunehmen, könnte das etwas eindämmmen.
obwohl ich die Intention des Antrag, unbegründete Ablehnungen zu vermeiden, nachvollziehen kann, ahtle ich den Antrag in der Sache für mit der verfassung unvereinbar. Von der Mitwirkung kann an der Assembly können Mitglieder nur unter den verfassungsmäßigen Voraussetzungen ausgeschlossen werden:
Art III Sec 1 SSec 3 Constitution:
Alle Bürger Astoria State können in ihm mitwirken.
Art III Sec 3 Constitution:
(1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
(2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.
ich lehne den Antrag ebenfalls ab. Commoner Wells möchte es als Belustigung diffamieren, wenn jemand von seinem auf Teilnahme an einer Aussprache verzichtet, aber von seinem Recht auf Abstimmung Gebraucht macht. Ich hingegen sehe keinerlei Veranlassung, eine Demokratie-Pflicht einzuführen, die ausschließlich der Belustigung von Commoner Wells dient, aber am demokratischen Entscheidungsprozess nichts ändert.
ich möchte Commoner Thyssen hier auf Äußerungen in der MDB verweisen, die da recht eindeutig sind. Ferner möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, den Commoner doch nochmal hier zu sehen - da geht einem jedes Mal das Herz auf, wenn es von Totgesagten doch noch ein Lebenszeichen gibt.
Commoner Hashkey, Sie haben natürlich Recht: Von der Mitwirkung in der Assembly kann man nicht einfach so ausgeschlossen werden, wohl aber darf sich die Assembly selbst eine Geschäftsordnung geben und in dieser auch weiteres regeln, etwa, wer wie mitwirken darf. Denn mitwirken kann man auch, ohne abzustimmen.
Einzelfälle bedingen keine Umkehr des Grundatzes "Ich darf mein Recht ausüben" in "Ich muss mein Recht ausüben". Der Gesetzgeber hat nicht Einzelfälle zu regeln; im Übrigen habe ich wie Commoner Hashkey auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Commoner Hashkey, Sie haben natürlich Recht: Von der Mitwirkung in der Assembly kann man nicht einfach so ausgeschlossen werden, wohl aber darf sich die Assembly selbst eine Geschäftsordnung geben und in dieser auch weiteres regeln, etwa, wer wie mitwirken darf. Denn mitwirken kann man auch, ohne abzustimmen.
das sehe ich anders. Die Verfassung sieht vor, dass sich die Assembly im von ihr gesetzten Rahmen eine Geschäftsordnung gibt. Die Verfassung aber ist es die bezeichnet, wer der Assembly angehört und in ihr mitwirken darf. Die Assembly ist kein Konsultationsorgan sondern ein Entscheidungsorgan. Daher gehört notwendig zur Mitwirkung die Befugnis abzustimmen.
Wieder einmal ein Entwurf der nur Commoner Wells, sorry, der Demokratie in diesem Staate zu Nutze kommt.
Ich werde diesen Antrag ablehnen, keiner hat das Recht jemanden zu einer Aussprache zu zwingen und schon garnicht ihm das Recht zur Abstimmung zu entziehen wenn er nicht an einer Aussprache teilnimmt.
Mr. Speaker,
Ich beantrage eine Verkürzung der Aussprache.
Former Director of the Astoria State Amnesty Agency
aufgrund der Standing Orders und der entsprechenden Anträge habe ich über eine Verkürzung der Aussprache zu entscheiden. Ich werde die Aussprache NICHT verkürzen.
Das Recht auf Teilnahme an Abstimmungen in der Assembly erscheint mir zu gewichtig, um im Eilverfahren darüber zu entscheiden, zumal sich bislang nur ein Teil der Assembly überhaupt geäußert hat. Es besteht bei dieser Vorlage auch keine sachliche Notwendigkeit zur Eile.