Your Honor,
eine Preliminary Injunction wurde nicht beantragt, meines Erachtens gibt es also - wie vom Kläger behauptet - keine besondere Eilbedürftigkeit.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Tatbestände "Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, (...) Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des General Court und dem Personal" der Standing Rules unter den Tatbestand von Art. III Sec. 7 LA Const, "ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen" zu sumsumieren sind. Lediglich "Sachbeschädigungen aller Art" sowie "unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal" lassen sich nicht darunter fassen und können gegenüber Mitgliedern des General Court daher keine Anwendung finden.
Im Übrigen ist der Beklagte mit dem Kläger in Übereinstimmung, dass der Lieutenant Governor des Staates Laurentiana als Präsident des General Court beauftragt ist, für die Durchsetzung der
Rules of the House Sorge zu tragen und Fehlverhalten u.a. der Mitglieder des General Court zu sanktionieren.
Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass es auch in anderen Staatsparlamenten ähnliche Regelungen zur Verwarnung von Mitgliedern gibt, und auch dort ist die Begründung einer Verwarnung nicht vorgeschrieben. So hat der damalige Speaker of the Assembly of Astoria State am 8. Dezember des vergangenen Jahres
ohne jede Begründung den Commoner Chester Wesley Layfield
verwarnt.
In seinem sanktionierten Beitrag äußerte sich Mr. Layfield dabei wie folgt:
Nein, ich wünsche bloß dass Sie sich in Ihre Festung der Korruption zurückziehen und uns nicht völlig geisteskranke in Ruhe arbeiten lassen.
Schauen wir uns nun an, welche Äußerung der Kläger sich am 17. Februar hat zu Schulden kommen lassen, die zur
- zunächst nicht begründeten - Verwarnung durch den Beklagten geführt hat:
Mr. Speaker,
das Demokratieverständnis einiger hier ist erschreckend. Es wäre kein Missbrauch, wenn das Volk von seinem natürlichen Recht, die Regierung zu kontrollieren, Gebrauch machen würde - das wäre ein Teil von genau dem, was Astor zu der großartigen Nation gemacht hat, die es heute ist. Auch Laurentiana war nicht immer ein autoritär geführter Staat: Eigentlich sieht die Verfassung auch hier vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, nicht von King Ian I.
Die Parallelen sind offensichtlich: Mr. Layfield umschreibt die Governor's Mansion von Astoria State als "Festung der Korruption", der Kläger umschreibt Laurentiana als "autorität geführten Staat" und unterstellt Govenor Ian Iennings, sich wie ein Monarch zu gebaren. Beides fällt unter den nicht klar voneinander abgegrenzten Tatbestand einer "Beleidigung", einer "Herabwürdigung" oder eines "ungebührlichen Verhaltens gegenüber den Mitgliedern des General Court" und ist ganz sicher zu sanktionieren.
Nun argumentiert der Kläger, der sich nicht einmal seiner eigenen Schuld bewusst ist, dass seine Aussage keine "Störung der Geschäftstätigkeit" gewesen sei, sondern einzig und allein eine Meinungsäußerung. Die Verwarnung sei daher ohne rechtliche Grundlage in den Standing Rules oder der Verfassung erfolgt und damit nichtig.
Dabei verkennt der Kläger, dass seine Provokation zu einem emotionalen Aufruhr geführt hat; wenn nicht bei ihm selbst, so sicherlich bei anderen Mitgliedern des General Court. Es lag daher ohne Zweifel auch eine "Störungen der Geschäftstätigkeit" des General Court vor, ganz einfach, da durch den Kläger ein wahrheitswidriger Sachverhalt in die Diskussion eingebracht worden ist, der nicht dem Fortgang der Debatte dienen sollte, sondern schlicht zur Provokation einiger Mitglieder des General Court gedacht war. Insoweit erinnere ich daran, dass die Verfassung des Staates Laurentiana gerade dann eine Bestrafung vorgesehen hat, wenn es sich um "ehrverletzende, herabwürdigende oder unangemessene Aussagen" handelt. Der Beklagte hat daher zur weiteren Unterbindung einer sachfremden Debatte den Kläger verwarnt; dies war sein Recht und auch seine Pflicht.
In der Folge hat mein Mandant noch am selben Tag klar aufgezeigt, welche Grenzen er für das Miteinander im General Court setzt:
Ich dulde keine Provokation, persönliche Attacken oder ähnliches in Debatten - wenn Sie etwas zu diskutieren haben was nicht zum Thema gehört diskutieren Sie es hier - Ihre Wortmeldung in der Debatte dient ausschließlich damit Sie sich über das zu debattierende äußern können.
Auch hier hat er sich deutlich an den Standing Rules orientiert: Sachfremde Äußerungen, die allein der Provokation und der persönlichen Attacke dienen, werden sanktioniert.
Your Honor, als der Kläger am 17. Februar um 7:21 Uhr im General Court das Wort ergriffen hat, hat er den Gouverneur des Staates Laurentiana persönlich attackiert und provoziert; er hat diesen in seiner Ehre verletzt und sich unangemessen über einen demokratisch gewählten Amtsträger geäußert. Und genau damit hat der den Geschäftsgang empfindlich gestört.
Die Verwarnung von Mr. Josh LeCoeur als Member of the General Court of Laurentiana durch Mr. Amrian Dali Abzianidze als Lieutenant Governor of Laurentiana erfolgte somit vollkommen zurecht.
Die Klage ist nicht begründet und daher abzuweisen.