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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (15. April 2006, 11:02)
Zitat
Constitution of the Commonwealth of Hybertina
PREAMBLE
We, the people of the Commonwealth of Hybertina, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.
Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA
Section 1. Der Staat trägt den Namen Commonwealth of Hybertina.
Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertina.
Section 3. Das Commonwealth of Hybertina ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.
Section 4. Das Commonwealth of Hybertina ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.
Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.
Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.
Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.
Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertina ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.
Article II: LEGISLATION
Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die Popular Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.
Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung des Governors. Sie gibt sich Standing Orders.
Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der Popular Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Chief Magistrate vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller abstimmenden Bürger zurückgewiesen werden kann.
Section 4. Der Chief Magistrate fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.
Section 5. Der Popular Assembly obliegt das Budgetrecht.
Article III: EXECUTIVE
Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Chief Magistrate beauftragt.
Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.
Section 3. Eine Abwahl des Governor ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.
Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.
Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Popular Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der Popular Assembly rechenschaftspflichtig.
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.
Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.
Article IV: COURT OF APPEAL
Die richterliche Gewalt soll Gerichten des Bundes vorbehalten sein, welches die höchste gerichtliche Instanz darstellt.
Article V: UNITED STATES SENATOR
Der Senator vertritt den Commonwealth of Hybertina im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt.
Article VI: SPECIAL PROVISIONS
Section 1. Die Mitglieder der Popular Assembly sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Governor und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden.
Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertina ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertina sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.
Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Popular Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertina freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.
Article VII: FINAL PROVISIONS
Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Governor in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eric Destephano« (11. Februar 2007, 16:42)
Zitat
Original von Eric Destephano
Ist diese Verfassung momentan eigentlich in Kraft?
Zitat
Zitat von Buchanan
Ich darf meinen Mitbürgern mitteilen das auch die Constitution unseres Staates in groben Teilen gerettet werden konnte. Lediglich eine Rohfassung des damaligen Governors Edelman konnte gefunden werden. Diese Fassung dient nun als Vorlage, welche zu gegebenen Zeitpunkt in die Popular Assembly entsendet wird.
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Diese Verfassung wurde NIE durch die Popular Assembly verabschiedet, ist somit also nicht in Kraft. Mit anderen Worten: Wir haben derzeit keine Verfassung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (11. Februar 2007, 21:52)
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Sie sagen es. Man kann es nicht mehr nachvollziehen. Die Verfassung, auf die sich berufen wird, ist schlicht und einfach nicht gültig, weil ihr niemand Legitimation erteilt hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (11. Februar 2007, 23:05)
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Diese Verfassung wurde NIE durch die Popular Assembly verabschiedet, ist somit also nicht in Kraft. Mit anderen Worten: Wir haben derzeit keine Verfassung.
Zitat
Original von Arthur Edelman
Was brauchen Sie noch als Beweis, als die Aussage eines Bürgers erster Stunde dieses Staates? Bessere gibt es nicht; ich kann das alte Forum leider nicht zurückholen. Was mein Vorgänger gesagt hat, ist doch dabei völlig unerheblich - weder Sie noch ein Gouverneur kann sich über die Gültigkeit von Verfassungen hinwegsetzen.
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Mister Governor, ob Sie Bürger der ersten Stunde sind oder nicht - es gibt keine offiziell ratifizierte Verfasssung von Hybertina. Was vor dem Crash war ist unerheblich. Hinterher konnte nicht festgestellt werden, ob die Verfassung ordentliche Gültigkeit besitzt. Somit gibt es Zweifel an der Gültigkeit, somit darf sie nicht als gegeben hingenommen werden. Jede Verfassung die nach dem Crash verabschiedet worden wäre, wäre in der Tat bindend, aber das ist nie geschehen. Somit setzt sich auch niemand über eine gültige Verfassung hinweg - denn so eine gibt es nicht.
Zitat
Original von Andrew R. Meltor
Sollte die Verfassung nicht zählen, muss man sich fragen auf welcher Grundlage die Senatorenwahl stattgefunden hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (12. Februar 2007, 21:26)
Zitat
Original von Andrew R. Meltor
Dabei ist für die jetzige Situation ja besonders Article VI Section II ineressant.
Zitat
Constitution of the Commonwealth of Hybertina
PREAMBLE
We, the people of the Commonwealth of Hybertina, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.
Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA
Section 1. Der Staat trägt den Namen Commonwealth of Hybertina.
Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertina.
Section 3. Das Commonwealth of Hybertina ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.
Section 4. Das Commonwealth of Hybertina ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.
Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.
Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.
Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.
Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertina ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.
Article II: LEGISLATION
Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die Popular Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.
Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung des Governors. Sie gibt sich Standing Orders.
Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der Popular Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Chief Magistrate vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller abstimmenden Bürger zurückgewiesen werden kann.
Section 4. Der Chief Magistrate fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.
Section 5. Der Popular Assembly obliegt das Budgetrecht.
Article III: EXECUTIVE
Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Chief Magistrate beauftragt.
Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.
Section 3. Eine Abwahl des Governor ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.
Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.
Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Popular Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der Popular Assembly rechenschaftspflichtig.
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.
Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.
Article IV: COURT OF APPEAL
Die richterliche Gewalt soll Gerichten des Bundes vorbehalten sein, welches die höchste gerichtliche Instanz darstellt.
Article V: UNITED STATES SENATOR
Der Senator vertritt den Commonwealth of Hybertina im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt.
Article VI: SPECIAL PROVISIONS
Section 1. Die Mitglieder der Popular Assembly sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Governor und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden.
Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertina ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertina sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.
Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Popular Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertina freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.
Article VII: FINAL PROVISIONS
Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Governor in Kraft.
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