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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dominic Stone« (13. Juli 2014, 20:23)
in aller Kürze gesagt halte ich den Entwurf für unausgereift, wenn auch in der Grundintention her löblich.
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Zum einen fehlt mir eine unabhängige Behörde, die die Leistungen verwaltet - das dem DoC zuzuschieben scheint mir administrativer Wahnsinn -
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dann ist der Kooperationsmechanismus Bund/Staat in dieser Form m.E. nicht praktikabel. Es sollte um eine Zusammenarbeit gehen, nicht um Konkurrenz, das sichert der Entwurf nicht.
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Völlig fehlen Maßnahmen, die eine Wiedereingliederung und eine Unabhängigkeit von Leistungen des Staates fördern oder in irgendeiner Form unterstützen.
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Zu guter Letzt scheint mir die Festlegung einer nicht an Lebenssituation oder Durchschnittseinkommen orientierten Leistung wenig sinnvoll.
Wieso will hier der Bund eine Kompetenz an sich reißen, die ihm eigentlich nicht zusteht? Und wieso sollen durch die Hintertür bestehende oder in der Entstehung befindliche Sozialgesetze der Staaten ausgehebelt werden?
Wie ist vorgesehen, das Arbeitslosengeld zu finanzieren?
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Kostenpunkt des Ganzen wurde mit rund 36 Mrd. $ pro Budgetperiode errechnet und entspricht damit gut einem Drittel der prognostizierten Einnahmen durch die Federal Income Tax.
Doch es geht mir eigentlich um Folgendes: Wofür sind diese 36 Mrd. $ heute vorgesehen? D.h. was wird gekürzt, wenn sie zur Finanzierung der geplanten Arbeitslosenkasse verwendet? Oder waren diese Gelder bis heute frei? Warum hat man sie dann beim Steuerzahler überhaupt erhoben? Oder sind diese Gelder noch gar nicht erhoben, sondern es gibt mit der Einführung der Arbeitslosenkasse eine Steuererhöhung?
die Frage ist doch: Warum hat der Bund Behörden wie beispielsweise das FBI oder die Federal Railways Administration eingerichtet? - Schlicht und einfach aus der Erkenntnis heraus, dass nicht alle Aufgaben zentral durch die obersten Bundesbehörden erledigt werden können, sondern dass es eines Unterbaus bedarf. Das hier vorgelegte Gesetz - wie auch weitere auf dem Gebiet angekündigte Gesetze - werden Gesetze sein, die sich wohl an den größten Personenkreis wenden, den es in den Vereinigten Staaten gibt. Gerade hier wäre eine eigenständige Behörde also naheliegend.
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Es wird Konkurrenz schlicht und einfach dadurch erzeugt, dass die Kooperationsmechanismen zu wenig ausgestaltet sind. Es wird lediglich eine Zahlung von 80% der Bundesleistungen geregelt, wenn der Staat eigene Programme hat.
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Konkrete Maßnahmen wären beispielsweise zunächst die Verpflichtung zur Kooperation oder das Angebot von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hilfen bei Bewerbungen, ein Informationssystem, in dem Arbeitgeber gezielt Gesuche aufgeben können, Beratungsgespräche und so weiter. Hier ist vieles denkbar.
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Bei der Festlegung des Satzes fände ich es ehrlich gesagt besser, sich am Existenzminimum + X zu orientieren, da war meine Anregung zunächst allerdings auch irreführend. Ob 1/3 des Durchschnittseinkommens dem entspricht, bezweifle ich.
Das ist ja gerade das Problem. Wir fördern diese Einrichtungen mit etwa 80% der sonst als Bundesausgaben verbuchten Summe und lassen sie sonst links liegen. Eine Kooperation wäre sicher sinnvoller auszugestalten.Mir ist leider noch immer nicht klar was genau Sie meinen.
Institutionen auf Staatsebene, die den Bürgern bei ihren Anträgen auf Arbeitslosengeld behilflich sind, sollen Förderungen erhalten. Mehr lese ich aus dem Entwurf nicht heraus?
Worauf ist der Terminus des "Babysittens" bezogen?. Den Bürger unterstützen ist eine Sache, aber ihn Babysitten?
Das wäre ein Punkt, den ich mit Kooperation meine: Die Staaten sollen ihren Beitrag leisten müssen und sich nicht auf dem Bund ausruhen können, andererseits soll aber auch niemand im Regen stehen, weil sein Heimatstaat der Überzeugung ist, nicht unterstützen zu müssen.
Das widerum kann nicht ganz unterstützen. Ich sehe hier durchaus auch die Staaten in der Pflicht einen Beitrag zu leisten.
Knapp überschlagen wäre das Existenzminimum bei etwa 2,100 $ / Monat
Das ist ja gerade das Problem. Wir fördern diese Einrichtungen mit etwa 80% der sonst als Bundesausgaben verbuchten Summe und lassen sie sonst links liegen. Eine Kooperation wäre sicher sinnvoller auszugestalten.
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Worauf ist der Terminus des "Babysittens" bezogen?
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Hilfe bei Bewerbungen
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Das wäre ein Punkt, den ich mit Kooperation meine: Die Staaten sollen ihren Beitrag leisten müssen und sich nicht auf dem Bund ausruhen können, andererseits soll aber auch niemand im Regen stehen, weil sein Heimatstaat der Überzeugung ist, nicht unterstützen zu müssen.
ich frage mich nichtsdestoweniger, ob eine Leistung des Bundes von weniger als 100 Dollar pro Kopf degressiv gerecht ist. Wir können einen niedrigen Beitrag als Anreiz sehen, aber der sollte dann schon progressiv sein.
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Auch hielte ich es - und so bitte ich meine Äußerung zur Verpflichtung der Staaten auch zu verstehen - für sinnvoll, festzuschreiben, dass die Staaten die Zuschüsse nur erhalten, wenn sie mindestens Beitrag X auszahlen.
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Ich halte Unterstützung bei Bewerbungen nicht für Babysitten, da eine Förderung eines Bewerbungstrainings schon Sinn macht, ebenso ein Beratungsgespräch oder ein Onlineinfoportal. Es gibt da viele Möglichkeiten, die sich nicht in ständiger Begleitung äußern müssen und die auch die Staaten anbieten können. Solche Programme sollten wir dann allerdings auch fördern.
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