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Also, alles kann man sich nun auch nicht zurecht biegen. Vor *virtuellen* Fachleuten kann man keine *reale* Prüfung ablegen. Man kann hergehen und sagen: Es gibt Sim-on eine Prüfungskommission o. ä., vor der wer als Anwalt zugelassen werden will seine Befähigung nachzuweisen hat. Und wer das für seine ID so angibt, der ist eben zugelassen.
Wie stehen Sie denn in der Hinsicht zum Einbürgerungsverfahren? Hier wird in der Praxis auch ein Antrag bearbeitet, obwohl die wenigsten die diesen stellen, nicht in den United States geboren sind.
Zitat
Bereits im Juli wurde die Ernennung zweier verdienter Persönlichkeiten zum Citizen of Honor beschlossen.
laut Medieninformationen wurden nichtmal wie vorgesehen die bisherigen Mitarbeiter entlassen oder neue eingestellt.
Die Amtszeit endet auch automatisch, es ist aber üblich, eine entsprechende Urkunde auszustellen. Aber dass bislang auch niemand eingestellt wurde, finde ich schon eher bedenklich.
Zitat
Die zu-Ehrenden müssen übrigens nach meinem Wissen gar nicht anwesend sein. Sie müssen nicht mal leben. Der Festakt ist aber an sich vorgeschrieben und hat ergo zu erfolgen.
Überzeugen Sie mich von der Nützlichkeit der Behörde und Sie haben mein Aye
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