Ladies and Gentlemen, ich denke, dass ich als Oberste Bundesrichterin, die den Beschluss des SCOTUS in dieser Angelegenheit verfasst hat, eine Klarstellung abgeben sollte.
Mr. Libertas hat gesagt:
Ein Bundesstaat mag eine juristische Person sein, jedoch ist diese per se handlungs- und entscheidungsunfähig. Eine juristische Person handelt und entscheidet durch ihre Organe. Zu diesen Organen zählen zweifelsohne die de jure vorgesehenen Vertreter. Im Falle eines Bundesstaates ist der juristische Vertreter der Gouverneur. Der Vertreter nimmt die Rechte und Pflichten wahr, die dem Vertretenen anhaften. Der Gouverneur hat bei der Vertretung des Bundesstaates keinerlei eigene Rechte und Pflichten, sofern er sich auch nur in den Grenzen der Vertretung des Bundesstaates vor höheren, niederen oder externen Stellen befindet.
Wie also ein ohne seine Organe handlungs- und entscheidungsunfähiger Bundesstaat Teil eines Rechtsstreites sein kann - wenn man den Organen jegliche Stellvertretungsmacht abspricht - erschließt sich infolge des Urteils nicht logisch. Der Supreme Court wendet damit nicht das Gesetz verfassungskonform an, sondern er beschneidet die verfassungsmäßige Gelten zu Gunsten eines zu eng angewandten Gesetzes.
Worum ging es in der Klageschrift?
Die Governeurin von Assentia, Ms. Erika Varga, verklagte dem Präsidenten des Bundessenates dahingehend, er möge die Wahl von Timothy Ford zum US Senatoren in Assentia für gültig anerkennen und seine Unterlassene Vereidigung unverzüglich nachholen.
Die Parteien waren:
1. Governor eines Bundesstaates (Organ eines Bundesstaates)
2. Senatspräsident im Kongress (Organ des Bundes)
Die strittigen Rechtsnormen waren die Nachfolgeregelungen für vakante Senatssitze aufgrund der US Verfassung und des Federal Election Act (Bundesgesetze).
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Rechtsstreitigkeiten:
1. zwischen den Organen und Körperschaften der Vereinigten Staaten betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten ihrer Rechte und Pflichten;
Nicht zutreffend, da Governor Organ eines Bundesstaates ist und Senatspräsident Organ der Vereinigten Staaten. Diese Norm verlangt aber Streitigkeiten von Organen/Körperschaften der Vereinigten Staaten untereinander.
2. zwischen dem Bund und den Bundesstaaten oder zwischen den Bundesstaaten;
Nicht zutreffend, da Bund (die Vereinigten Staaten) nicht verklagt wurde, sondern der Senatspräsident als Organ des Bundes. Auch wurde kein anderer Bundesstaat verklagt.
3. in die ein fremder Staat oder dessen Repräsentant als Partei involviert ist.
Nicht zutreffend, da kein fremder Staat oder dessen Repräsentant als Partei involviert war.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet ferner in letzter Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen der obersten Gerichte der Bundesstaaten in Straf- und Zivilsachen, sofern der Berufungsführer rügt, dass diese:
1. auf einer Verletzung von Bundesrecht;
2. auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten;
Nicht zutreffend, da keine Berufung aufgrund vorinstanzlicher Entscheidung vorgebracht wurde.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die:
1. vom Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
2. von einer Obersten Bundesbehörde der Vereinigten Staaten;
3. dem Kongress der Vereinigten Staaten, einer seiner Kammern, eines seiner Ausschüsse oder Mitglieder
gegen ein anderes dieser Organe oder Organteile mit der Begründung erhoben werden.
Nicht zutreffend, da Klageführerin keine dieser Funktionen inne hat oder als Organ eines dieser Institutionen auftrat.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die:
1. von den Vereinigten Staaten gegen einen der Bundesstaaten oder umgekehrt;
2. von einem Bundesstaat gegen einen anderen Bundesstaat
Nicht zutreffend, da die Vereinigten Staaten (Bundesregierung/Präsident/beauftragter Attorney General/Bundesanwälte etc.) keine Klage gegen einen Bundesstaat geführt haben und auch die Klageführerin als Governor of Assentia nicht Klage gegen die Vereinigten Staaten führte, sondern gegen den Senatspräsident.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die ein fremder Staat oder dessen Repräsentant gegen:
1. die Vereinigten Staaten, eines ihrer Organe oder Amtsträger;
2. einen Bundesstaat, eines seiner Organe oder Amtsträger;
3. eine sonstige inländische natürliche oder juristische Person;
Nicht zutreffend, da kein fremder Staat oder dessen Repräsentant Klage führte.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz auf Anfrage eines ihm nachgeordneten Bundesgerichts oder des Gerichtes eines Bundesstaates über Zweifel, ob:
1. ein Bundesgesetz oder eine sonstige Rechtsnorm des Bundes mit der Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar ist;
2. die Verfassung, ein Gesetz oder eine sonstige Rechtsnorm eines Bundesstaates mit dem Bundesrecht vereinbar ist;
3. eine Regelung des Völkerrechts Bestandteil des Rechts der Vereinigten Staaten ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen, oder für Organe oder Körperschaften der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates erzeugt.
Nicht zutreffend, da Klage nicht durch ein nachgeordnetes Bundesgericht oder ein Bundesstaatengericht geführt wurde.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über:
1. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Organen und Körperschaften eines Bundesstaates betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzes dieses Bundesstaates;
Nicht zutreffend, da Klageführer als Organ eines Bundesstaates nicht Klage gegen ein anderes Organ des gleichen Bundesstaates führte.
2. Klagen, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt des Bundesstaates, in welchem er seinen Wohn- oder Verwaltungssitz hat, in seinen Rechten nach der Verfassung dieses Bundesstaates verletzt worden zu sein;
sofern in diesem Bundesstaat ein Verfassungsgericht nicht besteht, nicht besetzt ist, oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.
Nicht zutreffend, da Klage nicht darauf gerichtet war zu behaupten, durch die öffentliche Gewalt des Bundesstaates, in der die Klageführerin ihren Wohnsitz hat in ihren Rechten nach der Verfassung dieses Bundesstaates verletzt worden zu sein.
Former Justice Libertas hat mit seiner Sicht der Dinge leider das Thema verfehlt. Wie Sie sehen können, ist der Oberste Bundesgerichtshof in diesem Verfahren in
erster Instanz nicht zuständig gewesen, da die Gesetze dem Obersten Gericht bei dieser Art Verfahren keine erstinstanzliche Entscheidung zuweisen.
Die Klageführerin hätte ihre Klage vor dem Bundesgericht von Assentia vorbringen müssen - allein schon, weil sie eine Rechtsnorm aus einem Bundesgesetz angreifen möchte - und hätte schließlich in
letztinstanzlicher Anrufung vor den Obersten Bundesgericht im Berufungsverfahren ziehen können, wenn das Bundesgericht gegen sie entschieden hätte.
Ich darf auch noch einmal betonen, dass sich meine beiden Kollegen am SCOTUS, Floyd und Dunn, meiner Sicht der Dinge vorbehaltlos angeschlossen haben. Was - wie Sie nun alle noch einmal detailliert nachlesen konnten - vollkommen im Einklang mit den Gesetzen geschah. Ich fasse noch einmal zusammen: Bei dieser Art Verfahren, sieht das Gesetz keine
erstinstanzliche Entscheidung des SCOTUS vor.