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Ich gebe folgendes:
Es fand nicht die geringste Zusammenkunft zwischen den streitenden Parteien, also meinem Mandanten und der Staatsanwaltschaft statt.
Dies ergibt sich aus Art. III Sec. 2 CoCA, welcher für alle Verfahren gilt, auch für Strafverfahren, auch wenn das Strafverfahren additive Regelungen hat.
Außerdem verstößt die Staatsanwaltschaft sowohl infolge dessen als auch originär gegen die Prämisse einer schnellen und außergerichtlichen Verfahrenserledigung bzw. einer solchen, bei welcher die Gerichte nicht über Gebühr eingespannt werden.
Allein schon der Ausfall der Discovery ist ein Verfahrenshindernis und ich beantrage daher die Abweisung der Anklage.
Kevin Lomax former U.S. Solicitor General
"Anything Denny Crane can do, I can do backwards and wearing high heels."
Madam Attorney, ich möchte doch freundlichst bitten, dass die Bundesanwaltschaft zukünftig ihren Job VOR einreichen einer Klageschrift beendet und uns allen unnötige Bürokratie und Arbeit erspart.
Virginia Meyers
Associate Justice of the Supreme Court of the United States