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John Morman

The Chief of Justice

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Bundesstaat: Serena

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21

Sonntag, 2. November 2014, 18:13

Dann bitte ich den Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Vorwürfe und die Beweise gegen den Beschuldigten vorzulegen. Danach hat dann der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zu dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und zu seiner Inhaftierung zu äußern.
Im Anschluss daran wird das Gericht über die Fortdauer der Haft entscheiden. Im Interesse des Angeklagten halte ich dabei eine Fristsetzung von je 24 Stunden für die Äußerungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung für geboten, die bei Bedarf verlängert werden kann. In diesem Fall bitte ich um einen begründeten Antrag. Falls notwendig, werde ich Fragen zu den Ausführungen stellen oder Erwiderungen zulassen.
John N. Morman
Chief Justice of the United States

22

Sonntag, 2. November 2014, 21:56

Your Honor,

wie dem Gericht bereits bekannt legen wir diese Videoaufnahmen als Beweis für den dringenden Tatverdacht bei

erster Hausfriedensbruch
zweiter Hausfriedensbruch
sowie der dritte Hausfriedensbruch

Außerdem legen wir die Aussage eines Polizeibeamten bei:

Aussage
Bei uns ging ein Anruf ein, da Mr. Water nach mehrfacher Aufforderung das Parlamentsgebäude nicht verließ, als unsere Streife eintraf, war Mr. Water immernoch in dem Gebäude und somit dabei einen Hausfriedensbruch zu begehen, er wurde demnach abgeführt.


Weiterhin, müssen wir davon ausgehen, dass Mr. Water zusammen mit seiner Familie fliehen könnte um sich so dem Prozess zu entziehen, wir haben nach Überprüfung seiner Bankkonten Summen im fünfstelligen Bereich entdeckt.

Lilah Morgan

I am not Violet, I am Lilah.

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23

Sonntag, 2. November 2014, 23:12

Your Honor,

die Staatsanwaltschaft führt an, dass Untersuchungshaft nur beantragt wurde, weil mein Mandant während eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn angeblich straffällig wurde.
Ein Ermittlungsverfahren soll eine Tat in der Vergangenheit aufklären, gilt aber selbst nicht als Maßregelung oder Erzieherisches Mittel. Darüber hinaus gilt die Unschuldsvermutung. Ein erneutes gleichartiges sträfliches Verhalten ist erst dann ausschlaggebend, wenn eine Verurteilung bereits rechtskräftig erfolgt ist. Davor ist er ein unbescholtener Bürger und vom Staat auch so zu behandeln.


Zu den Videoaufnahmen:
Videoaufnahmen haben den Nachteil, dass sie die Dinge immer nur aus einer Perspektive aufnehmen. Auch kann man durch begleitende Kommunikation oder - oder auch Zusammenschnitte - die Wirkung des Inhalts verändern, ohne die Aufnahme selbst zu verfälschen.
Stellen Sie sich nur eine Maus vor, die in einer Speisekammer auf Nahrungssuche geht. Spielt Man eine lustig fidele Musik dazu, ist es nur ein süßer kleiner Nager, der für die Lust am Leben und am Genuss steht. Legt man Horrormusik darunter, ist es der wandelnde Alptraum, der dem Menschen die Nahrung raubt und Krankheiten einschleppt.

Solange jede Videoaufnahme das einzige Belastungsmaterial ist, ist ein Beweiswert gering, sie sind maximal Indizien. Darüber hinaus führt die Staatsanwaltschaft keinen einzigen Zeugen für die beiden vorgeworfenen Taten an, niemand hat es gesehen, niemand hat es gehört, und wenn dem so sein sollte, dann steht er diesem Gericht und Verfahren nicht zur Verfügung.

Einzig für den 3. angeblichen Hausfriedensbruch gibt es einen Zeugen.
Hier ist aber der Fall ziemlich schwierig, denn es wird zu klären sein, ob dieser Ausschluss rechtmäßig erfolgte oder ob die Mehrheit die parlamentarischen Minderheitenrechte meines Mandanten im Wege einer Diktatur der Mehrheit verletzt hat.


Zur Haftfortdauer:
1. Der Staatsanwalt führt an, dass der Beschuldigte im fünfstelligen Bereich vermögend sei.
2. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die Familie meines Mandanten.

ad 1. Für die Staatsanwaltschaft ist Vermögen demnach ein Grund, Haftfortdauer zu beantragen. Das ist Diskriminierung. Und die Behauptung ist darüber hinaus weltfremd. Weiter gilt: Ohne Nennung des Vermögens, die ohne das Einverständnis meines Mandanten oder auf Anweisung des Gerichts auch nicht erfolgen darf, muss ich in dubio pro reo von 10.000 Dollar auf dem Konto ausgehen. Das reicht nicht zum Absetzen, sondern maximal für einen etwas länger Urlaub in einem All-Inclusive-Beach-Hotel ... vielleicht mit einem Spa.
ad 2. Mein Mandant hat Familie. Jede einzelne Person hat ihre Wurzeln und ihre Integration die Gesellschaft vor Ort. Nur, um meinen Mandanten vor einer zeitigen Haftstrafe zu bewahren, würden die anderen Familienmitglieder doch nicht ihre Freunde und ihr Umfeld, ihre Alltäglichkeiten und Marotten einfach aufgeben für ein Leben auf der Flucht. Das ist weltfremd. Kein Familienmitglied würde mit meinem Mandanten folgen, zumal das Leben auf der Flucht von nur wie bereits erörterten 10.000 Dollar abgesichert wäre ...
Und mein Mandant hat natürlich ein Interesse daran, auch die Rechtslage um seinen Ausschluss aufzuklären, was durch seine Flucht unmöglich gemacht würde, da seine Interessen nur vertreten kann, wer anwesend ist.

Fluchtgefahr besteht somit nicht. Und da kein anderer Haftgrund für die Fortdauer angeführt wurde - die Staatsanwaltschaft hat Wiederholungsgefahr ausdrücklich nicht genannt - bleibt nur eine Entscheidung:
Es liegt kein Haftgrund vor und mein Mandant ist wieder in die Freiheit zu entlassen.


Im ersten Fall hat das Gericht mangels einer ordentlichen Verteidigung dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft leider statt gegeben. Dabei hat es sich auf die unwidersprochenen Aussagen der Staatsanwaltschaft gestützt, dass sich mein Mandant angeblich wiederholt strafbar gemacht habe. Ich gönne dem Staatsanwalt diesen kleinen Triumph, auch wenn er nur einen schwachen bzw. gar keinen Gegner hatte - ab jetzt ist das anders.

Anträge:
Ich beantrage das sofortige Ende der Untersuchungshaft.
Hilfsweise beantrage ich, meinen Mandanten gegen ein Kautionsversprechen oder gegen eine im Hinblick auf 10.000 Dollar liquides Vermögen meines Mandanten angemessene Kaution aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Lilah Morgan
Director of the U.S. Electoral Office

John Morman

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24

Sonntag, 2. November 2014, 23:25

Counselors,
vielen Dank für die zügigen Stellungnahmen.

Ms Morgan,
über die Verwertbarkeit der Beweise hat nicht das Gericht, sondern nach der Anklageerhebung die Jury zu entscheiden. Das Gericht beurteilt die Aufnahmen und die Zeugenaussage jedenfalls für hinreichend um einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten als gegeben anzusehen.
Die Staatsanwaltschaft hat ferner die Wiederholungsgefahr als Teil des Antrages zurückgezogen, nachdem das Gericht diesen Grund nicht als ausreichend anerkannt hat, um Haftbefehl zu erlassen. Der Haftbefehl wurde allein wegen der von der Staatsanwaltschaft angeführten Fluchtgefahr erlassen.
Überdies wird die Liquidität eines Beschuldigten in Art. II, Sec. 1, Ssc. 4, Lit. b CCPA als ein Merkmal der Fluchtgefahr durch den Gesetzgeber benannt, daran kann dieses Gericht nichts ändern.

Ich erkenne daher als Kern Ihrer Argumentation an, dass der Beschuldigte durch sein soziales Netz hinreichend verwurzelt in seiner Heimat ist und eine Kaution eine ausreichende Sicherheit gegen die Flucht darstellen würde.
Ich frage Sie daher, Counselor, ob Ihr Mandant bereit ist, dem Gericht von sich aus seine Vermögenssituation offenzulegen.

Mr White,
Sie können auf die Ausführungen der Verteidigung dahingehend erwidern, ob die Staatsanwaltschaft mit einer Freilassung gegen Kaution grundsätzlich einverstanden ist.
John N. Morman
Chief Justice of the United States

Lilah Morgan

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25

Sonntag, 2. November 2014, 23:49

Your Honor,

wenn das Gericht die Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen hat, dann soll Ihnen die Staatsanwaltschaft ihre diesbezüglichen Erkenntnisse mitteilen. Mein Mandant hat jedenfalls das Recht, seine persönlichen Daten soweit wie möglich zu schützen, und dieses wird er auch wahren. Denn es liegt an der Staatsanwaltschaft, ihre Behauptungen mit Beweisen zu untermauern. Mein Mandant ist deswegen nicht inkooperativ, sondern nimmt lediglich sein Schweigerecht zu allen Umständen wahr, die sich für ihn ungünstig erweisen könnten.

Darüber hinaus weise ich das Gericht gem. Art. II Sec. 1 Ssec. 6 S. 3 CCPA auf das schlechte Verhältnis von Grundrechten zu Freiheitsbeschränkungen hin: In Rede stehen Vergehen des Hausfriedensbruchs. Nur weil eine Person an einen bestimmten Ort nicht gehen soll, soll sie davon abgehalten werden, an jeden anderen Ort gehen zu können?
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wäre grob unverhältnismäßig gegenüber den lästigen, aber geringwertigen Delikten eines Hausfriedensbruches in einem gänzlich nicht privaten, aber VIELLEICHT Restriktionen unterliegendem Tatort.
Denn mein Mandant brach nicht in Wohnungen oder strikt geschützte Räume ein, sondern es waren öffentliche Räume, die üblicherweise Publikumsverkehr unterliegen bzw. zu denen er auch ein Recht zum Betreten hatte, welches ihm durch zweifelhafte Beschluss beschnitten wurde. Wie das Gericht bemerkte, eine interessante Sache für eine Jury, aber kein Haftgrund.
Lilah Morgan
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John Morman

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26

Montag, 3. November 2014, 00:01

Dann ordne ich das entsprechend an und bitte die Staatsanwaltschaft um Erwiderung.

U.S. District Court of Freeland
(Federal District Court for the Disctrict of Freeland)

Office of The Hon. John N. Morman, Federal Judge

--- HABEAS CORPUS HEARING --

In the habeas corpus hearing on the arrest warrant against

Mr Matthew Water, residing in Freeland

the Court makes the following

ORDER

1. Die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht die ihr vorliegenden Informationen zum Vermögen des Beschuldigten vollständig zugänglich zu machen.
So wurde es angeordnet.

Reasons
1. Die Staatsanwaltschaft führt als Beleg für eine mögliche Fluchtgefahr das Geldvermögen des Beschuldigten an.
2. Dieses Vermögen wird mit einem "fünfstelligen Betrag" im flüssigen Mitteln benannt.
3. Die Spannweite des möglichen Vermögens ist so groß, dass es unmöglich scheint, über die Validität und Angemessenheit der Haftfortdauer oder über die Höhe einer Kaution zu entscheiden.

New Barnstorvia, 03.11.14


Federal Judge of the United States
John N. Morman
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27

Dienstag, 4. November 2014, 13:51

Counselor, können Sie die Anfrage des Gerichts beantworten? - Ich setze eine Frist von höchstens 24 Stunden, nach deren Ablauf das Gericht das Vermögen des Beschuldigten mit 10.000 USD annehmen und die Kaution auf 1.000 USD in bar oder in Sicherheiten festsetzen.
John N. Morman
Chief Justice of the United States

28

Dienstag, 4. November 2014, 13:54

Your Honor, wir entschuldigen die Verzöferung und werden alles fristgerecht einreichen.

29

Dienstag, 4. November 2014, 22:00

Your Honor,

hier das geforderte Schriftstück der Bank.

Aktueller Kontostand von Matthew Water: 21.378$
Lieutenant Governor of Astoria State

Secretary of the Interior of Astoria State


John Morman

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30

Dienstag, 4. November 2014, 22:36

Counselors,
gibt es aus Ihrer Sicht noch weitere Fakten, die das Gericht berücksichtigen sollte?
An die Staatsanwaltschaft stelle ich die Frage, unter welchen Bedingungen für sie der Verzicht auf die Fortdauer der Untersuchungshaft denkbar wäre oder ob dies grundsätzlich undenkbar ist.
John N. Morman
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31

Dienstag, 4. November 2014, 22:45

Your Honor,

bei Zahlung einer Kaution und täglicher Meldung bei einer Polizeistelle um die Flucht zu verhindern, könnten wir auf Fortbestand einer Haft verzichten, die Höhe der Kaution legen wir in die Hände des Gerichts.

Lilah Morgan

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32

Dienstag, 4. November 2014, 22:59

Your Honor,

der Sinn einer Kaution ist, dass der Angeklagte die Freiheit erhält, sich aber zu jedem Gerichtstermin einzufinden hat. Wenn er zu einem Gerichtstermin nicht erscheint, verfällt die Kaution bzw. sie wird zum Kopfgeld für die Ergreifung des Angeklagten. Eine darüber hinausgehende Meldepflicht wäre eine doppelte Belastung.
Wenn die Staatsanwaltschaft auf der Meldepflicht besteht, dann sollte der Angeklagte gegen ein Kautionsversprechen aus der Haft entlassen werden.
Lilah Morgan
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John Morman

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33

Dienstag, 4. November 2014, 23:46

Vielen Dank, Counselors.
Handlung:verlässt den Saal und kommt etwa 15 Minuten später zurück, um den Beschluss zu verkünden.


U.S. District Court of Freeland
(Federal District Court for the Disctrict of Freeland)

Office of The Hon. John N. Morman, Federal Judge

--- HABEAS CORPUS HEARING --

In the habeas corpus hearing on the arrest warrant against

Mr Matthew Water, residing in Freeland

the Court makes the following

DECISION

1. Der Beschuldigte, Mr Matthew Water, ist unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen, der Haftbefehl ist außer Vollzug gesetzt.
2. Vor seiner Entlassung hat der Beschuldigte eine Kaution in Höhe von 3.000 Dollar in bar oder Sicherheiten zu hinterlegen. Im Falle des Nichterscheinens zur Hauptverhandlung verfällt die Kaution zu Gunsten der Staatskasse.
3. Dem Beschuldigten wird ferner auferlegt, sich alle drei Tage bei einer von der Staatsanwaltschaft benannten Dienststelle an seinem Heimatort zu melden. Es ist ihm untersagt, die Vereinigten Staaten ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft zu verlassen.
4. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten tritt der Haftbefehl unverzüglich wieder in Kraft.

So wurde es angeordnet.

Reasons
1. Die Verteidigung hat schlüssig dargelegt, dass eine Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf die Schwere der möglichen Tat nicht zwingend erforderlich ist und die Angemessenheit wenigstens in Frage gestellt werden kann. Das Gericht sieht daher die Freiheitsrechte des Beschuldigten als höherwertig an.
2. Um die rechtsstaatliche Verfolgung der Anschuldigungen und ein ordentliches Gerichtsverfahren sicherzustellen, sieht das Gericht die Auferlegung bestimmter Auflagen als erforderlich an.
a) Die Höhe der Kaution bestimmt das Gericht nach der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Vermögensauskunft des Beschuldigten. Fünfzehn Prozent des Barvermögens in bar oder Sicherheiten sind dabei nach Ermessen des Gerichts eine ausreichende Sicherheit, die die Bonität des Beschuldigten für den Eigenbedarf sichert.
b) Zusätzlich zur hinterlegten Kaution soll eine Meldeverpflichtung sicherstellen, dass der Beschuldigte sich nicht durch Flucht entzieht. Durch ein dreitägiges Zeitfenster soll der Alltag des Beschuldigten nicht in unzumutbarem Umfang beschränkt. Auslandsreisen soll er überdies nicht ohne Zustimmung der Ermittlungsbehörde unternehmen.
3. Verletzt der Beschuldigte die Auflagen dieser Entscheidung, ist die Aussetzung des Haftbefehls unverzüglich als zurückgenommen anzusehen, der Beschuldigte kann in diesem Fall durch die Staatsanwaltschaft wieder in Haft genommen werden.

New Barnstorvia, 04.11.14


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Handlung:schlägt einmal mit dem Hammer
John N. Morman
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34

Montag, 10. November 2014, 01:09

Your Honor,

ist nach Abschluss des plea bargaining mit einer baldigen Anklageerhebung und der Beilegung dieser Sache zu rechnen oder will die Staatsanwaltschaft meinen Mandanten ohne Grund weiter im Zustand der Meldeverpflichtung und damit einer indirekten Freiheitsbeschränkung belassen?

Wenn die Anklage nicht binnen 24 Stunden erhoben wird, sehe ich mich gezwungen, zum Schutz der Rechte meines Mandanten die Vereinbarung abzulehnen und einen Geschworenenprozess anzustreben.
Lilah Morgan
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