Your Honor,
die Staatsanwaltschaft führt an, dass Untersuchungshaft
nur beantragt wurde, weil mein Mandant während eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn angeblich straffällig wurde.
Ein Ermittlungsverfahren soll eine Tat in der Vergangenheit aufklären, gilt aber selbst nicht als Maßregelung oder Erzieherisches Mittel. Darüber hinaus gilt die Unschuldsvermutung. Ein erneutes gleichartiges sträfliches Verhalten ist erst dann ausschlaggebend, wenn eine Verurteilung bereits rechtskräftig erfolgt ist. Davor ist er ein unbescholtener Bürger und vom Staat auch so zu behandeln.
Zu den Videoaufnahmen:
Videoaufnahmen haben den Nachteil, dass sie die Dinge immer nur aus einer Perspektive aufnehmen. Auch kann man durch begleitende Kommunikation oder - oder auch Zusammenschnitte - die Wirkung des Inhalts verändern, ohne die Aufnahme selbst zu verfälschen.
Stellen Sie sich nur eine Maus vor, die in einer Speisekammer auf Nahrungssuche geht. Spielt Man eine lustig fidele Musik dazu, ist es nur ein süßer kleiner Nager, der für die Lust am Leben und am Genuss steht. Legt man Horrormusik darunter, ist es der wandelnde Alptraum, der dem Menschen die Nahrung raubt und Krankheiten einschleppt.
Solange jede Videoaufnahme das einzige Belastungsmaterial ist, ist ein Beweiswert gering, sie sind maximal Indizien. Darüber hinaus führt die Staatsanwaltschaft keinen einzigen Zeugen für die beiden vorgeworfenen Taten an, niemand hat es gesehen, niemand hat es gehört, und wenn dem so sein sollte, dann steht er diesem Gericht und Verfahren nicht zur Verfügung.
Einzig für den 3. angeblichen Hausfriedensbruch gibt es einen Zeugen.
Hier ist aber der Fall ziemlich schwierig, denn es wird zu klären sein, ob dieser Ausschluss rechtmäßig erfolgte oder ob die Mehrheit die parlamentarischen Minderheitenrechte meines Mandanten im Wege einer Diktatur der Mehrheit verletzt hat.
Zur Haftfortdauer:
1. Der Staatsanwalt führt an, dass der Beschuldigte im fünfstelligen Bereich vermögend sei.
2. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die Familie meines Mandanten.
ad 1. Für die Staatsanwaltschaft ist Vermögen demnach ein Grund, Haftfortdauer zu beantragen. Das ist Diskriminierung. Und die Behauptung ist darüber hinaus weltfremd. Weiter gilt: Ohne Nennung des Vermögens, die ohne das Einverständnis meines Mandanten oder auf Anweisung des Gerichts auch nicht erfolgen darf, muss ich
in dubio pro reo von 10.000 Dollar auf dem Konto ausgehen. Das reicht nicht zum Absetzen, sondern maximal für einen etwas länger Urlaub in einem All-Inclusive-Beach-Hotel ... vielleicht mit einem Spa.
ad 2. Mein Mandant hat Familie. Jede einzelne Person hat ihre Wurzeln und ihre Integration die Gesellschaft vor Ort. Nur, um meinen Mandanten vor einer zeitigen Haftstrafe zu bewahren, würden die anderen Familienmitglieder doch nicht ihre Freunde und ihr Umfeld, ihre Alltäglichkeiten und Marotten einfach aufgeben für ein Leben auf der Flucht. Das ist weltfremd. Kein Familienmitglied würde mit meinem Mandanten folgen, zumal das Leben auf der Flucht von nur wie bereits erörterten 10.000 Dollar abgesichert wäre ...
Und mein Mandant hat natürlich ein Interesse daran, auch die Rechtslage um seinen Ausschluss aufzuklären, was durch seine Flucht unmöglich gemacht würde, da seine Interessen nur vertreten kann, wer anwesend ist.
Fluchtgefahr besteht somit nicht. Und da kein anderer Haftgrund für die Fortdauer angeführt wurde - die Staatsanwaltschaft hat Wiederholungsgefahr ausdrücklich nicht genannt - bleibt nur eine Entscheidung:
Es liegt kein Haftgrund vor und mein Mandant ist wieder in die Freiheit zu entlassen.
Im ersten Fall hat das Gericht mangels einer ordentlichen Verteidigung dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft leider statt gegeben. Dabei hat es sich auf die unwidersprochenen Aussagen der Staatsanwaltschaft gestützt, dass sich mein Mandant angeblich wiederholt strafbar gemacht habe. Ich gönne dem Staatsanwalt diesen kleinen Triumph, auch wenn er nur einen schwachen bzw. gar keinen Gegner hatte - ab jetzt ist das anders.
Anträge:
Ich beantrage das sofortige Ende der Untersuchungshaft.
Hilfsweise beantrage ich, meinen Mandanten gegen ein Kautionsversprechen oder gegen eine im Hinblick auf 10.000 Dollar liquides Vermögen meines Mandanten angemessene Kaution aus der Untersuchungshaft zu entlassen.