Madam Attorney General,
es ist Ihnen unbenommen, wenn Sie den Anzeigenden darüber informieren, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Öffentlichkeit muss das aber nicht interessieren, sofern kein Haftbefehl beantragt wird. Und genau dort ist die Grenze zu den Dingen, die die Öffentlichkeit etwas angehen: Wenn ein Gericht eine Urteil fällt oder einen Beschluss trifft.
Ansonsten haben Sie meine Rechte so weit es Ihnen möglich ist zu schützen. Ich finde übrigens auch, dass es niemanden etwas angeht,
1. dass ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird,
2. dass es eingestellt worden ist,
3. was der Grund für die Einstellung ist.
Wenn Sie bei Ihrer Haltung bleiben sehe ich erhebliches Missbrauchspotential, denn auch aus Faktenangaben lassen sich Wertungen implizieren, wie z.B. "das Ermittlungsverfahren gegen A wegen eines Deliktes, welches man der organisierten Kriminalität zuordnet, wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt, da alle Belastungszeugen zwischenzeitlich verstorben sind."
Ich wiederhole daher meine Bitte, dass Sie diesen öffentlichen Anschlag entfernen und in Zukunft unterlassen. Andererseits sehe ich mich gezwungen, meine Rechte gerichtlich schützen zu lassen; dann natürlich verbunden mit Geldforderungen.