Um einmal die zwischenzeitlichen Ereignisse zusammenzufassen und zu bewerten:
Das Bundeswahlamt hat das
Ergebnis der Gouverneurswahl bekanntgegeben.
Auf Grund des konkreten Wahlergebnisses würde es wohl schwierig bis unmöglich nachzuweisen, dass die rechtswidrige Ansetzung des Wahlzeitraumes einen Einfluss auf den Wahlausgang hatte, wie Article II Section 2 Subsection 1 No. 3 es für einen erfolgreichen Einspruch verlangt.
Zudem hat die Präsidentin der Vereinigten Staaten als oberste Dienstherrin des Bundeswahlamtes
den von diesem verursachten Fehler eingestanden und den verantwortlichen Direktor des Bundeswahlamtes entlassen.
Insofern dürften die durch den Fehler des Bundeswahlamtes in ihren Rechten geschädigten Bürger des Staates Serena auch ideelle Genugtuung erfahren haben: Die höchste Vorgesetzte des dafür Verantwortlichen hat dessen Fehler anerkannt und ihn deshalb von seinen Aufgaben entbunden.
Ich sehe nunmehr kaum noch eine realistische Chance für einen erfolgreichen Wahleinspruch: Wir werden weder anhand des Wahlergebnisses belegen können, dass es auf die Stimmen der rechtswidrig von der Wahl ausgeschlossenen Bürger ankam. Noch können wir geltend machen, dass diese einen Anspruch auf ideelle Wiedergutmachung haben, denn dieser wurde bereits anerkannt und erfüllt.
Die Regierung der Vereinigten Staaten würde sich mit Sicherheit gegen einen Einspruch gegen das Wahlergebnis verteidigen und könnte dabei darauf verweisen, dass der Fehler des Bundeswahlamtes keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte und die Geschädigten durch die Reaktion der Präsidentin auch ideell bereits entschädigt sind.
Ich bitte aber um Stellungnahmen dazu. Für Thompson gilt weiterhin das eingangs Gesagte.