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Das vorliegende Amendment sorgt dafür, dass Ersatzwahlen für das Senatorenamt künftig im Einklang mit der Verfassung unserer Republik erfolgen können.
Als Alternative zu meinem Entwurf kann ich mir auch vorstellen Article IV einfach komplett zu streichen, womit die Verantwortung für die Durchführung der Wahlen vollständig beim Electoral Office läge.
ich teile die Meinung von Miss Varga, den gesamten Artikel zu streichen. Der Artikel macht doch nur Sinn, solange wir selbst Herr des Verfahrens sind bzw. sein wollen. Und ich möchte auch keine Ungleichbehandlung in der Staatsversammlung durch das bisherige Prozedere erzeugen.
Aber ich selbst bin in dieser Ansicht natürlich nicht unvoreingenommen. Ich erachte die Entscheidung des Supreme Courts für falsch und werde mich auch als Jurist noch mit der Schaffung von Literatur zu diesem Urteil befassen. Doch derzeit sollten wir Bürokratie einsparen:
Das Bundesrecht bestimmt, dass Bundesrecht zum Zuge kommt, wenn kein Staatsrecht existiert.
Wir brauchen also kein Staatsrecht errichten, welches Bundesrecht zum Zuge kommen lässt.
Gaius Libertas Senior Partner @ Libertas & Perikleen LLP
former Justice to the Supreme Court
XLV. President of the United States
Ich stimme den Ausführungen von Deputy Libertas vollumfänglich zu.
Das Urteil des Supreme Court macht eine eigene Gesetzgebung zur Alibiübung, weshalb wir uns die Mühe ersparen sollten und mit der Streichung des Artikels für klare Verhältnisse sorgen.
ich würde das grundsätzlich ebenfalls unterstützen, allerdings sehen unsere Standing Orders keine Möglichkeit vor, die Aussprachefrist zu verkürzen. Daher kann ich sie erst morgen schließen.