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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (15. März 2007, 14:42)
Zitat
Original von John Robert Waller
edit:
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lance B. Jackson« (15. März 2007, 16:58)
Zitat
Original von John Robert Waller
Vielleicht sollten Sie etwas Geschichtsunterricht nehmen?!
Zitat
Original von Charlotte Jackson
Sie gehen davon aus, dass die kurze Zeit, die seit dem Inkrafttreten der Verfassung vergangen ist, ausreichend über die Zukunft aussagen würde, um Ihre Regelung zu rechtfertigen. Und damit schließt sich der Kreis: Diese Annahme ist nicht seriös.
Zitat
Es wurde der Vorwurf vorgebracht, mit der ƒnderung würden die religiösen Gefühle der Einwanderer verletzt, da der Gottesbezug aus dem Eid gestrichen wurde. Ich kann Ihnen versichern: Nichts läge mir ferner. Der Fall liegt schlicht so, dass nach gängiger Rechtsauffassung der genannte Eid, sollte er unverändert nach dem Gesetz gesprochen werden, auch durch Hinzufügen einer religiösen Beteuerung seine Gültigkeit nicht verliert. Ich sehe jedoch ein, dass diese Passage widersprüchlich ist und womöglich einen falschen Eindruck hinterlässt, daher rate ich dem Antragssteller (in diesem Falle Secretary Buchanan, der sich meinen Entwurf zu eigen gemacht hat) zur Erweiterung des zweiten Absatzes der Section 2 um den Satz ÑDie Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig."
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