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Lyman Taft

Democrat

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21

Montag, 5. Januar 2015, 00:12

Der Senator von Assentia bezeichnet die Richter vom SC also als Krähen. Spannend.


Vielleicht besser, als dass sie sich ans Bein pinkeln. ;)

Kevin Lomax

The Devil's Advocate

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22

Montag, 5. Januar 2015, 00:15

Staatsanwalt Lomax tritt vor die Presse.

Ladies and Gentlemen,

ich bestätige an dieser Stelle, dass gegen die Bürgerin Tamara Arroyo ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet worden ist. Die Staatsanwaltschaft hat den ersten Schritt unternommen und ist mit der Verdächtigen erstmals in Kontakt getreten. Es handelt sich dabei um ein übliches Vorgehen, welches im Schriftverkehr auf Vordrucken basiert. Ich kann ebenfalls bestätigen, dass die Anwältin der Verdächtigen auf den ersten Kontakt erwidert und um Konkretisierung der Vorwürfe gebeten hat. Die Staatsanwaltschaft wird dem natürlich nachkommen.

Nach unserem Rechtsstaatsprinzip ist ein Mensch so lange unschuldig, bis ein Gericht seine Schuld über jeden berechtigten Zweifel nachgewiesen hat. An dieser Stelle muss ich darauf hinweisen, dass es die Verteidigerin der Verdächtigen war, die diesen Fall in alle Öffentlichkeit gezogen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte beabsichtigt, erst ausreichend Material zu sammeln und die Stellungnahmen der Verdächtigen bzw. ihres Rechtsbeistandes einzuholen. Und erst wenn es dann hinreichender Tatverdacht gegeben gewesen wäre, wäre die Staatsanwaltschaft über den Weg der öffentlichen Klageerhebung an die Öffentlichkeit getreten. Bis zu jenem Zeitpunkt, an dem es unvermeidbar gewesen wäre, wollte die Staatsanwaltschaft unter Beachtung der herausgehobenen Stellung der Verdächtigen ihre Ehre und ihre Stellung schützen.
Dieses Schutzbedürfnis der Verdächtigen ist nun jedoch hinfällig, was die Arbeit der Staatsanwaltschaft deutlich erleichtert, da die Öffentlichkeit nun ohnehin Bescheid weiß.

Haben Sie Fragen?
Kevin Lomax
former U.S. Solicitor General

"Anything Denny Crane can do, I can do backwards and wearing high heels."

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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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23

Montag, 5. Januar 2015, 00:18

Mr Attorney,
warum wird gegen Chief Justice Arroyo - wenn sie in dieser Funktion Gegenstand der Ermittlungen ist, dann wird nicht gegen die "Bürgerin" ermittelt, sondern gegen die Amtsträgerin - nicht jedoch gegen Justice Floyd ermittelt?

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Kevin Lomax

The Devil's Advocate

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24

Montag, 5. Januar 2015, 00:27

Mr. Speaker,

die Staatsanwaltschaft richtet Ihre Ermittlungen stets gegen Bürger bzw. Menschen, sollte es sich um Staatenlose oder Ausländer handeln. Bei einem Amtsdelikt wird dann dem Bürger vorgeworfen, bei Ausübung seines Amtes eine strafbare Handlung getätigt zu haben.

Die Beantwortung des letzten Teils Ihrer Frage lehne ich aus Ehrschutzgründen ab.
Kevin Lomax
former U.S. Solicitor General

"Anything Denny Crane can do, I can do backwards and wearing high heels."

Kevin Lomax

The Devil's Advocate

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25

Montag, 5. Januar 2015, 03:20

Da beweist Attorney Lomax schon eine ganze Menge Chuzpe...

Vielen Dank, Sir.
Aber dies ist bis zur Veröffentlichung durch die Verteidigerin der wegen Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice Arroyo ein ganz normaler Vorgang gewesen.

Den Skandalisierungsversuch lasse ich mir nicht anrechnen, denn die Staatsanwaltschaft war bemüht, dies so ehrerbietend wie möglich in camera von statten gegen zu lassen. Erst die Verteidigerin der der Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice Arroyo hat den vermeintlichen Skandal erst initiiert. Ohne diese Veröffentlichung wäre das Verfahren nach Sichtung des Ermittlungsmaterials vielleicht eingestellt worden.
Aber nun ist es so, das zum Wohle Einzelperson hinter der wegen Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice eine Anklage unumgänglich ist.

Denn die Staatsanwaltschaft ist wegen des in dubio pro duriore Grundsatzes verpflichtet, Dinge zur Anklage zu bringen, auf dass sie im Wege des Freispruchs zur Wiederherstellung der Ehre des Betroffenen führen. Ohne die Veröffentlichung durch die Verteidigerin der wegen Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice wäre es vielleicht gar nicht erst zur Anklage bzw, überhaupt zur öffentlichen Kenntnis gelangt.

Nun, da die Öffentlichkeit an dem Vorwurf eine Verbrechens ein besonderes Interesse hat, muss es zu einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren kommen, in welchem die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wird oder das Gericht wegen erwiesener Unschuld das Verfahren im Freispruch beendet.

Der schlimmste Fall sowohl für die Rechtsordnung als auch für die Verdächtige wäre ein Freispruch in dubio pro reo, wo weder das eine, noch das andere nachgewiesen würde. Aber wie gesagt: Nun, nachdem die Öffentlichkeit durch die Verteidigung der wegen Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice Arroyo aufmerksam geworden ist, kann es nur in einem vollumfänglichen Gerichtsurteil, nicht aber in einem Beschluss enden.
Kevin Lomax
former U.S. Solicitor General

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Sue McKellan

nemo iudex in causa sua

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26

Montag, 5. Januar 2015, 06:17

Das ist einmal mehr ein Skandal in der Amtszeit von Präsidentin Varga. Ein Ermittlungsverfahren, das offensichtlich jeder Grundlage entbehrt, einzuleiten, um politische Interessen zu verfolgen - ich fühle mich bedroht durch so einen Staat. Das hat ja fast schon Nagysche Ausmaße.
Sue Wells, S.J.D., J.D. (AS)
née McKellan
Attorney-at-law (on leave)
Former Astoria State Attorney General

Former Attorney General of the United States of Astor
Former Governor of Astoria State

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Ethan J. Haynsworth

Assentia, Baby!

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27

Montag, 5. Januar 2015, 09:13

Natürlich muss man erst einmal abwarten, wie die genaue Anklageschrift, wenn es soweit kommt, lautet. Ich muss aber mich der Mehrheit anschließen: Die gesamte Situation und die Umstände haben einen sehr faden Beigeschmack.

Vincent Brossard

The next step.

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28

Montag, 5. Januar 2015, 10:20

Ohne diese Veröffentlichung wäre das Verfahren nach Sichtung des Ermittlungsmaterials vielleicht eingestellt worden.
Aber nun ist es so, das zum Wohle Einzelperson hinter der wegen Rechtsbeugung verdächtigen Chief Justice eine Anklage unumgänglich ist.


Diesen logischen Schritt kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Staatsanwaltschaft sich noch keine endgültige Meinung über diesen Fall gebildet hat, wäre es doch ein leichtes nach der Einlassung der Verteidigung öffentlich zu verkünden, dass die entsprechende Anzeige substanzlos gewesen ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich einige hier unbedingt einen Prozess wünschen und ebenfalls einige dann den gesamten Instanzenzug durchlaufen würden. Wenn aber bereits in den Voremittlungen deutlich wird, dass eine Person nachweislich unschuldig ist, und trotzdem ein Verfahren angestrengt wird, um eben ggf. von höchstrichterlicher Stelle die Unschuld feststellen zu lassen, ist das lediglich eines: ein weiterer Straftatbestand, begangen von der Ermittlungsbehörde.

Dann wird es besonders spannend, denn dann müsste ein Staatsanwalt gegen einen Staatsanwalt ermitteln, und da sich nach der Logik des Senators für Assentia ja die eine Krähe kein Auge aushackt, gehe ich davon aus, dass von Seiten der SCU zeitnah die Umstrukturierung des Strafermittlungssystems gefordert werden. Vielleicht kommen wir dann ja sogar noch schneller zu einem echten Volkstribunal, in dem das Volk Verdächtige per Scherbengericht aburteilt und er dann in unsere Südpolforschungsstation exiliert oder sofort vor Ort von der versammelten Masse aufgeknüpft wird... Aber das nur nebenbei.

Steve McQueen

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29

Montag, 5. Januar 2015, 13:44

Ich begrüsse die von U.S. Attorney Lomax eingeleitete Untersuchung ausdrücklich. Mit welch billigen Mitteln nun seitens der Anwältin versucht wird nicht nur Mr. Lomax sondern auch die Administration zu diskreditieren ist nicht hinzunehmen! Auch der Supreme Court kann nicht schalten und walten wie es ihm passt und hat die Verantwortung für seine potenziell rechtswidrigen Taten zu tragen.

Die Administration ist eine einzige Farce...
Von Republikanern an die Macht gebracht und dann eine eigene Partei gegründet...
Die Präsidentin repräsentiert nicht mal mehr die Mehrheit der Astorier...
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
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Marines never die, they just go to hell to regroup.

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Daryll K. Sanderson

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30

Montag, 5. Januar 2015, 14:11

Ich möchte mich ebenfalls mit Chief Justice Arroyo solidarisieren.

Es drängt sich hier doch nun fast die Frage auf, ob nun jeder Richter der eine dieser Administration unliebsame Entscheidung fällt, Ermittlung wegen "Rechtsbeugung" durch die der Präsidentin unterstellten Behörden über sich ergehen lassen muss?
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Kevin Lomax

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31

Montag, 5. Januar 2015, 14:53

Senator Sanderson,
es geht nicht darum, dass eine unliebsame Entscheidung getroffen wurde. Es geht auch nicht darum, dass zu Gunsten einer der Parteien entschieden wurde. Unser Rechtssystem basiert sogar darauf, dass auf Basis des Rechts - innerhalb der Verfassungs- und Gesetzesordnung - zu Gunsten der einen oder der anderen Seite entschieden wird. Es geht nicht darum, dass ein Gericht auch mal einen Fehler macht, eine "kleine" Gesetzesstelle nicht beachtet, wie Formalien, Fristen etc. Die Rechtsbeugung ist dann gegeben, wenn ein Richter ein Gesetz so falsch anwendet, dass seine Entscheidung nicht mehr unter Auslegung fällt, sondern die Entscheidung schlicht contra legem ist. Und genau das sollen diese Ermittlungen ja herausfinden, ob es sich bei der Entscheidung um Auslegung handelt oder um Rechtsbruch.
Kevin Lomax
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Daryll K. Sanderson

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32

Montag, 5. Januar 2015, 15:09

Natürlich geht es nicht darum.
Nur könnte diese ganze Situation diesen Eindruck schon irgendwie erwecken ;)
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Kevin Lomax

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33

Montag, 5. Januar 2015, 15:18

Ich bin mir sicher, dass es der Verteidigerin auch genau darum geht, denn sonst hätte sie den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abgewartet. Es geht den Verteidigern eines Verdächtigen immer darum, den Mandanten zum vermeintlichen Opfer des Rechtsstaates zu machen. Aber das ist das übliche anwaltliche Vorgehen, um bei potentiellen Geschworenen Solidarisierungen und Mitleid zu erwecken.
Ich schätze Chief Justice Arroyo ebenfalls. Aber selbst bei der mir liebsten Person müsste ich bei dem Verdacht eines Verbrechens Ermittlungen anstellen. Denn ich als Staatsanwalt vertrete die Regierung der Vereinigten Staaten leidenschaftslos und vorurteilsfrei. Und wie ich schon sagte: Ich war es nicht, der die Öffentlichkeit vom bloßen Verdacht der Rechtsbeugung durch die Chief Justice informiert hat.
Kevin Lomax
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Aznar Sandoval

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34

Montag, 5. Januar 2015, 15:25

Langsam aber sicher entwickelt sich die ganze Sache um die Supreme Court Entscheidung im Falle Congress versus President zu einer Tragikkomödie fast epischen Ausmaßes. Da stellt eine in meinen Augen einfach überforderte Rechtsanwältin im Auftrag des Kongresspräsidiums einen von jeder Hauptklage losgelösten Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Da entscheidet unser höchstes Gericht, in einer zumindest formalrechtlich anzweifelbaren Verfahrensweise, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit gutem und richtigen Ziel über diesen Antrag. Dann schiebt die offensichtlich immer noch völlig überforderte Rechtsanwältin tatsächlich einen Hauptklageantrag nach, der inhaltlich eher einem Wahlkampfpamphlet als einer Klageschrift an den Supreme Court gleicht. Dann lässt sich unser aller Generalstaatsanwalt dazu hinreißen, ein von vornherein aussichtloses Strafverfahren gegen den Chief Justice of the US Supreme Court anzustrengen. Und zu guterletzt, jedenfalls bis hierher, bekleckert sich eine genauso überforderte, ja in meinen Augen eher wenig befähigte persönliche Anwältin der Obersten Bundesrichterin keinesfalls mit Ruhm, indem sie die Einleitung des Strafverfahrens an die Öffentlichkeit zerrt und in einer absolut unangemessenen Art das Ansehen der Richterin massiv zu beschädigen hilft. Und all das wird, wie in Astor meist üblich, von einer hitzigen und teils engagiert, teils fast schon diffamierend geführten öffentlichen Diskussion begleitet. Man könnte sich wirklich vor lachen auf die Schenkel klopfen, wenn es nicht so traurig wäre weil es sich im Wesentlichen um unser höchstes Bundesgericht und seine Chefin dreht, deren Ansehen hier in völlig inakzeptabler Weise unnötig beschädigt wird.

Der Supreme Court hat entschieden und seine Entscheidungen sind endgültig und nicht berufungsfähig, ob das den Klägern, den Beklagten, der Öffentlichkeit oder sonstwem passt oder nicht. Nur der Supreme Court selbst kann, wenn er im nachhinein feststellt, dass eine seiner Entscheidungen nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechend zustande gekommen sein sollte oder formale Mängel aufweist, diese Entscheidung revidieren. Das gebietet der Umstand, dass auch im Supreme Court Menschen sitzen, die Fehler machen können und diese korrigieren dürfen müssen. Niemand anders jedoch kann und darf den Supreme Court in seiner Unabhängigkeit und Souveränität einschränken. Daher kann man Entscheidungen des Obersten Gerichts zwar diskutieren und, je nach Standpunkt, auch kritisieren aber ändern kann man sie von außen nicht.

Was nun eine Strafverfolgung des Obersten Gerichts und seiner Richter betrifft, kann ich nur auf die Verfassung verweisen. Niemand, aber auch absolut niemand anderem als dem Kongress ist die Befugnis erteilt, rechtlich gegen Richter des Supreme Court vorzugehen. Wenn also irgendwer Probleme mit der Arbeit oder den Entscheidungen des Gerichts hat, kann er dies nur dem Kongress vortragen und dieser hat entsprechend den Vorschriften der Verfassung darüber zu entscheiden, ob er einen Richter des Obersten Gerichtshofes aus dem Amt entfernt. Diese Regeln sind gut und richtig so, da nur so verhindert werden kann, dass Richter, die möglicherweise irgendwelche unliebsamen Entscheidungen treffen, mit Strafverfahren oder Klagen überzogen werden, die ihre Unabhängigkeit einschränken könnten. Und dies gilt auch für Strafermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Ausschließlich der Kongress kann gegen einen Obersten Richter ermitteln und verhandeln, keinesfalls die Staatsanwaltschaft, selbst nicht der Generalstaatsanwalt.

Und im Übrigen ist in diesem konkreten Fall der Strafvorwurf der Rechtsbeugung in meinen Augen völlig unhaltbar und würde, wenn er nicht vom Attorney General erhoben würde und gegen den Chief Justice of the US Supreme Court gerichtet wäre, von mir als grober Unfug eingestuft.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
Former Associate Justice of the US Supreme Court
Former President of the Peoples Council of Freeland

Vincent Brossard

The next step.

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35

Montag, 5. Januar 2015, 15:34

In einem Punkt muss ich Sie korrigieren, Mr. Sandoval:

Mr. Lomax ist nicht Attorney General, sondern lediglich Attorney im Dienste Bundestaatsanwaltschaft.

Kevin Lomax

The Devil's Advocate

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36

Montag, 5. Januar 2015, 15:34

Mr. Sandoval,

nach der Verfassung sind ausschließlich der Präsident und der Vizepräsident mit strafrechtlicher Immunität ausgestattet. Auch würde die Norm der Rechtsbeugung leerlaufen, wenn Richter - gerade Richter - dieser nicht unterliegen würden. Der Kongress führt keine Strafverfahren durch, denn der Kongress kann niemandem eine Strafe auferlegen; sein Schwert ist und bleibt die Entfernung aus dem Amt. Nichts weiter. Weder führt ein erfolgreiches Amtsenthebungsverfahren automatisch zu einer Verurteilung im Strafprozess, noch umgekehrt. Wenn der Kongress seinerseits eine parlamentarische Untersuchung anstellen will, kann ihn aber niemand hindern.
Kevin Lomax
former U.S. Solicitor General

"Anything Denny Crane can do, I can do backwards and wearing high heels."

Samantha van der Meer

U.S. Solicitor General

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37

Montag, 5. Januar 2015, 19:24

Um einige Darstellungen von U.S. Attorney Lomax richtig zu rücken:

Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei Recht, im Geheimen zu ermitteln. Dieser falsch verstandene "Datenschutz", der in Strafverfahren insbesondere in adrasteanischen Rechtsstaaten betrieben wird, die es mit der Privatsphäre ansonsten alles andere als genau nehmen, ist ein Relikt ihrer absolutistischen Vergangenheit mit seiner Geheim- und Kabinettsjustiz.

In unserer astorischen Rechtstradition hingegen haben die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich offenzulegen, wenn sie einem Bürger hinterherschnüffeln oder ihn gar einkassiert haben. Damit jeder weiß, was die Regierung mit seinem Nachbarn anstellt und ihr dabei gegebenenfalls auf die Finger klopfen kann, wenn ihm daran irgendwas nicht ganz koscher vorkommt.

Natürlich kann man das als "Pranger" missverstehen bzw. missbrauchen. Aber mal andersherum betrachtet: Am Pranger sieht mich jeder und kann vom Verantwortlichen Rechenschaft darüber einfordern, wie ich dort hinkomme. Wenn ich hingegen in einer dunklen Kerkerzelle schmore und niemand davon erfahren darf um angeblich mein Ansehen zu schützen - tja ...

Insofern war es also erstens das Recht meiner Klientin und lag zweitens auch in ihrem dringenden rechtlichen Interesse, das gegen sie geführte Ermittlungsverfahren auf der Stelle publik zu machen.

Weiterhin hat U.S. Attorney Lomax mit seiner Bekanntgabe, dass die Verteidigung eine Präzisierung der Vorwürfe sowie des Ermittlungsstandes angefordert hat und der dem nachkommen wird eingestanden, dass er meine Klientin zunächst gar nicht ausreichend über den Verfahrensstand informiert hat. In anderen Worten: Er hat den Versuch unternommen, ihr eine Aussage zu entlocken welche er im weiteren Verfahren gegen sie verwenden kann, ohne sie erschöpfend darüber zu informieren, was er ihr eigentlich vorwirft und als Beweismittel gegen sie in der Hand haben will! Auch eine Art, sich belastendes Material zu erschleichen zu versuchen, wenn man eigentlich schon keines hat. Dank des Schrittes meiner Klientin, vermittelt über mich an die Öffentlichkeit zu treten, weiß nun das ganze Land wie die Bundesstaatsanwaltschaft so arbeitet.

Und endlich hat U.S. Attorney Lomax seinen wenigstens bedingten Vorsatz zur weiteren Verfolgung einer Unschuldigen eingestanden. Nämlich indem er angekündigt hat, die Vorwürfe gegen meine Klientin in jedem Fall zur Anklage zu bringen - selbst in der Erwartung und Absicht eines Freispruchs! Den kann er, ist die Anklage erst einmal erhoben und zugelassen, jedoch nicht mehr gewährleisten. Er ist somit bereit billigend in Kauf zu nehmen, dass eine nach seiner Kenntnis unschuldige Person verurteilt wird!

Seine Rechtfertigung: Nachdem er ohne jeden vernünftigen Anhaltspunkt ein geheimes Ermittlungsverfahren gegen meine Klientin eingeleitet und diese das zu ihrem Schutz publik gemacht hat, muss er sie nun wiederum vor sich selbst schützen, indem er ihre Ehre durch einen Freispruch wiederherstellen lässt!

Diese Posse wird, sollte U.S. Attorney Lomax sie tatsächlich durchziehen, in jedem Fall zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen für ihn bzw. für die Regierung der Vereinigten Staaten haben.


U.S. Solicitor General

Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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38

Montag, 5. Januar 2015, 20:10

Danke Mister Brossard für den Hinweis. Da habe ich doch tatsächlich Mister Lomax ein Amt zugedacht, welches er nicht innehat ... und auch besser nicht innehaben sollte.

Mister Lomax, Sie wissen sicher, dass Personen, die nach dem Federal Penal Code wegen eines Verbrechens verurteilt werden, kein öffentliches Amt bekleiden dürfen. Eine Verurteilung eines Richters des Obersten Gerichtshofes würde ihn damit automatisch aus dem Amt entfernen. Und dies ist nach unserer Verfassung halt nicht möglich. Für die Entfernung eines Richters aus dem Amt ist nur das Impeachmentverfahren durch den Kongress zulässig. Sollte einem Richter also ein Verbrechen vorgeworfen werden, ist es Aufgabe des Kongresses nicht nur eine parlamentarische Untersuchung sondern im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens auch strafrechtliche Ermittlungen zu führen. Ob sich der Kongress dabei anderer Ermittlungsorgane bedient, bleibt seiner Entscheidung vorbehalten.

In einer Sache möchte ich mich selbst korrieren. Nicht jedes rechtliche Vorgehen gegen einen Richter des Supreme Courts ist dem Kongress vorbehalten. Alle Verstöße eines Richters, die nicht mit Freiheitsstrafe bedroht sind, können selbstverständlich verfolgt und geahndet werden. Das Parkverstoß-Verwarngeld oder das Schwarzfahr-Ticket können also auch von unseren Obersten Richtern gefordert und beigetrieben werden. Aber alle Strafverfolgungen mit Freiheitsstrafandrohung, also auch die Übertretungen und Vergehen nach dem Federal Penal Code sind meiner festen Überzeugung nach gegen den Chief Justice und seine Kollegen nicht umsetzbar, da jede Freiheitsstrafe eine, wenn auch zeitlich befristete, Entfernung aus dem Amt bedeuten.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
Former US Senator for Freeland
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Former President of the Peoples Council of Freeland

Catherine Dewinter

hotter than the sun

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Beruf: Actress, Model, Singer

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MdI ftw
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39

Montag, 5. Januar 2015, 20:58

Handlung:Catherine fragt sich bei den Äusserungen von van der Meer zusehends ob diese nun Anwältin oder Dramaqueen ist.

Timothy Ford

Proud Assentian

Beiträge: 4 933

Beruf: Carpenter, Representative

Wohnort: Freyburg

Bundesstaat: Assentia

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Ford - strong for Astor, strong for the World
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40

Montag, 5. Januar 2015, 21:20

Ich ünterstütze Attorney Lomax vollumfänglich