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Dieser Einwand ist schlicht Humbug, es ist klar und allgemein verständlich, was hiermit gemeint ist nämlich die engeren Familienverhältnisse. Sie mögen zwar ein Freund der sogenannten "i-Tüpferl-Reiterei" sein, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um eine vollkommen angemessene Formulierung handelt.Zitat
Ich störe mich vor allem an dem Wort des Familienverhältnisses, denn
dies umfasst weit mehr als nur den Familien bzw. im noch engeren Sinne
den Ehestand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet). Beim
Familienverhältnis müsste man eigentlich die gesamte Familie darstellen:
Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Ehegatten und alle
Nebenlinien, Ahnen und Nachkommen etc.
Das ist ganz einfach, es ist ein weitere Maßnahmen in einem Maßnahmenbündel, das Wahlviecherei verhindern soll und Neubürger zwingt sich mit ihrer Identität auseinanderzusetzen, wir sind hier schließlich trotz allem versuchten Realismus eine Mikronation. Das könnte man nur umgehen, indem man ein Simoff-Regelwerk einsetzt, aber das ist ein ganz anderes Thema.Zitat
Warum aber ein werdenden Bürger, der keinerlei Ämter anstrebt, derart
viel von sich und seiner Familie preisgeben soll, erschließt sich mir
nicht.
Das entspricht schlicht nicht den Fakten.Zitat
Nebenbei steht die begehrte Monatsfrist diametral gegen die Regelung der Folgesektion:
Die ist tatsächlich etwas das man klären sollte, wenn ich Ihre Kritik richtig verstehe. Andererseits, ist selbst das kein völliger Hindernis Grund für die aktuelle Fassung des Gesetzes, wie Sie es darzustellen versuchen.Hier wird eine Frist von einem Monat eingeräumt. Das Bundesregisteramt soll jeden Bürger eine Woche vor Fristende auf das Fristende hinweisen. Und bei Verstreichen der Frist, wird die Staatsbürgerschaft widerrufen. Unklar ist, ob sie ex tunc oder ex nunc widerrufen wird. Wird sie ex nunc widerrufen, kann der missbräuchliche Zweck der Einbürgerung bereits erfüllt sein. Wird sie ex tunc widerrufen, wird dies keine Korrektur einer möglichen Wahl nach sich ziehen, da aufgrund des Wahlgeheimnisses die Stimmabgabe nicht extern zugeordnet werden kann. Auch in diesem Falle wäre der missbräuchliche Zweck der Einbürgerung erfüllt.
Der Kongress ist natürlich dazu in der Lage, dass alle der Regierung nahestenden Abgeordneten dies nicht sind ist ein Problem Ihrer Präsidentin, Mr. Vice-President. Und vergessen Sie nicht, das passiert Ihnen ja auch sonst manchmal öfters so hoch oben auf Ihrem Schimmel, dass Ihre Meinung nicht zwangsläufig die absolute Wahrheit ist, wie von Anhängern der aktuellen Adminstration öfters postuliert.Zitat
Ich hatte mich vorher einfach nicht damit befasst. Wenn Sie es wünschen,
werde ich den Kongress künftig genauer im Auge behalten, wenn Sie
meinen, dass er zu einer ordentlichen und organisierten Diskussion einer
Gesetzesvorlage, welches aus These, Antithese und Synthese besteht,
nicht im Stande sein sollte. In letzter Zeit hat der Kongress nämlich
viel zu schnell ja zu allen Anträgen gesagt, ohne dass eine wikrliche
Auseinandersetzung mit den Vorlagen erfolgt ist.
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