Das denke ich nicht, Mr. Powell.
Stellen Sie sich vor, der Vorsitzende setzt eine Abstimmung an und alle, die im Plenum sind, können ihre Stimme abgeben. Man könnte dies
hier umsetzen, inklusive Feststellung eines Quorums ... was ich durchaus interessant fände.
Die Prozessbestimmungen beschneiden ja nicht das grundsätzliche Recht auf Beteiligung an der Parlamentsarbeit. Das gleiche gilt bei Ausschlüssen wegen Fehlverhaltens:
In Astoria State darf ein wahl- und abstimmungsberechtigtes Mitglied des Staatsparlamentes über Hausverbot von allen Debatten und Abstimmungen ausgeschlossen werden. Ob die Geschäftsordnung so etwas beschließen darf? Die Beschneidung eines gesetzlichen und auch verfassungsmäßigen Rechtes? Sie darf. Zur Aufrechterhaltung der Geschäftsvorgänge. Und dazu gehören Quoren, die zu Beginn feststehen müssen, damit alle Abgeordneten wissen, woran sie sind.
Ein Quorum verringert sich ja auch nicht durch das Ausscheiden eines Abgeordneten, der bereits abgestimmt hat. Und ebenso sollte ein Quorum sich auch nicht vergrößern durch späteres Hinzukommen.
Auf einen Zug, der bereits in voller Fahrt ist, kann man als einfacher Mensch nicht einfach aufspringen, dafür gibt es Bahnhöfe.
Und sie vergessen eines: Derjenige, der frisch Abgeordneter ist, vielleicht sogar erst geworden ist, weil eine best. Abstimmung angesetzt wurde, der hat in der gerichtlichen Verhandlung, bei welcher er mit eigener Beweislast sein Aufspringen auf den Zug erklären soll, ziemlich seichte Argumente. Die Gerichte könnten durchaus urteilen, dass eine solche Nichtbeteiligung hinzunehmen ist.