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Freitag, 4. September 2015, 20:26

1st GAMBLING ACT AMENDMENT BILL


THE REPUBLIC OF ASSENTIA
The State Assembly



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Honorable Deputies!

Governor Taft hat den nachstehenden Entwurf eingebracht.

Die Debatte ist eröffnet und soll vorerst vier Tage dauern.

Mr. Victor Runcite wird als State Treasurer Rederecht gewährt.

Der Antragsteller (oder der State Treasurer) ist eingeladen zum Antrag Stellung zu nehmen.




(Jonathan Whitestone)
Chairman of the State Assembly



1st GAMBLING ACT AMENDMENT BILL

Section 1 - Extending Concession Rights & Duties
Art. II Sec. 3 wird um folgende Subsections erweitert:
(5) Die Assentia Gambling Commission ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Überprüfungen von Betrieben aller Konzessionsnehmer durchzuführen.
(6) Werden bei einer Überprüfung Mängel oder Verstöße gegen die Auflagen oder andere Regelungen nach diesem Gesetz festgestellt, kann die Assentia Gambling Commission Bußgelder verhängen und eine Frist zur Behebung der Mängel und/oder Verstöße anordnen.
(7) Kann ein Konzessionsnehmer bei einer Überprüfung beanstandete Mängel und/oder Verstöße nicht fristgerecht beseitigen oder scheint eine Beseitigung allgemein unmöglich, ist die Assentia Gambling Commission berechtigt die Konzession zu entziehen.
(8) Stellt ein Spielcasino oder Wettbüro seinen Betrieb dauerhaft ein oder wird die Unternehmung aufgelöst, erlischt eine bestehende Konzession automatisch.
(9) Wechselt der Besitzer eines Spielcasinos oder Wettbüros, so hat die Assentia Gambling Commission eine Überprüfung durchzuführen. Werden dabei Mängel oder Verstösse festgestellt, so ist nach Art. II Sec. 3 Ssec. 6 und Ssec. 7 zu verfahren.


Section 2 - Supervisory Duties and Gambling Prohibition
Art. II Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:
Section 5 Supervisory Duties and Gambling Prohibition
(1) Spielcasinos und Wettbüros sind verpflichtet die Identität ihrer Gäste bei jedem Besuch mittels amtlichem Ausweis zu erfassen und die Personalien der Besucher und das Datum des Besuchs fortlaufend elektronisch an eine zentrale Besucherdatenbank der Assentia Gambling Commission zu übermitteln.
(2) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
1. Personen unter 21 Jahren;
2. Mitglieder der Assentia Gambling Commission;
3. Personen, die in irgendeiner Weise am Spielbetrieb beteiligt sind;
4. Personen, gegen die eine Spielsperre besteht;
5. Offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol- oder Rauschgift stehende Personen.
(3) Spielcasinos, Wettbüros und die Assentia Gambling Commission müssen Spielsperren über Personen verhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung, der Meldungen Dritter oder den Daten aus der zentralen Besucherdatenbank wissen oder annehmen müssen, dass sie:
1. überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen;
2. Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen;
3. den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.
(4) Die Spielsperre muss der betroffenen Person und der Assentia Gambling Commission mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden. Die Assentia Gambling Commission trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt allen konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros die Identität der gesperrten Person mit.
(5) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.
(6) Betroffene haben die Möglichkeit unter Darlegung des Sachverhaltes gegen eine Spielsperre Rekurs bei der Assentia Gambling Commission einzureichen.


Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den Vorschriften der Verfassung in Kraft.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jonathan Whitestone« (11. September 2015, 22:02)


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Sonntag, 6. September 2015, 20:19

Honorable Deputies,

Governor Taft hat mich gebeten, eine Erweiterung für den Gambling Act zu verfassen, die der Gambling Commission mehr "Biss" gibt, um ihrer Aufgabe nachkommen zu können. Zusätzlich werden logische Lücken geschlossen, wie etwas das automatisch Erlöschen einer Lizenz, falls das Unternehmen dem die Lizenz ausgestellt war, aufhört zu existieren. Für Fragen stehe ich zur Verfügung, über ihre Zustimmung würden wir uns freuen.

Kevin Baumgartner

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Sonntag, 6. September 2015, 20:30

Honorable Deputies,

Eine Frage an unseren State Treasurer: Warum soll beim Wechsel des Besitzers die Konzession automatisch erlöschen? Hier sehe ich eher eine erneute Prüfung für angezeigt, schliesslich wird die Konzession einem Betrieb und nicht einer Einzelperson oder Personengruppe erteilt.

Daneben noch eine Frage zu einer Section des derzeit gültigen Gesetzes:
(2) Spielcasinos und Wettbüros müssen Spielsperren über Personen erhängen verhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:
1. überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen;
2. Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen;
3. den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.

Wie genau soll ein Casino feststellen wenn jemand über seine Verhältnisse spielt?
Kevin Baumgartner
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Sonntag, 6. September 2015, 20:37

Honorable Deputies,

ich kann die Regelung nachvollziehen, da die Konzession vor allem auf Basis der Betreiber, weniger aufgrund des Betriebes, erteilt wird. Daher halte ich Regelung so für sinnvoll. Eine Überprüfung wird auch im Zuge einer Neuverteilung erfolgen.

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5

Sonntag, 6. September 2015, 20:39

Deputy Baumgartner,

Eine Frage an unseren State Treasurer: Warum soll beim Wechsel des Besitzers die Konzession automatisch erlöschen? Hier sehe ich eher eine erneute Prüfung für angezeigt, schliesslich wird die Konzession einem Betrieb und nicht einer Einzelperson oder Personengruppe erteilt.

In Konsequenz ist es dasselbe. Der neue Besitzer würde erneut eine Konzession beantragen, was mit einer Prüfung einhergeht.

Wie genau soll ein Casino feststellen wenn jemand über seine Verhältnisse spielt?

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Das Casino müsste wohl Finanzdaten aller Kunden einfordern, um soetwas überprüfen zu können. Wenn ein Kunde seine Daten freiwillig herausgibt, um spielen zu dürfen, steht ihm das in meinen Augen frei.

Kevin Baumgartner

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Sonntag, 6. September 2015, 20:42

Honorable Deputies,

In Konsequenz ist es dasselbe. Der neue Besitzer würde erneut eine Konzession beantragen, was mit einer Prüfung einhergeht.

Ich muss State Treasurer Runciter hier widersprechen. So wie es jetzt im Text steht müsste der Betrieb unterbrochen werden, so wie ich es mir wünschen würde nicht. Wirtschaftlich ist das ein gewaltiger Unterschied.

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Das Casino müsste wohl Finanzdaten aller Kunden einfordern, um soetwas überprüfen zu können. Wenn ein Kunde seine Daten freiwillig herausgibt, um spielen zu dürfen, steht ihm das in meinen Augen frei.

Also gibt es entweder nur den gläsernen Kunden oder ungenügende Schutzmechanismen. Vielleicht wäre es ein erster Schritt wenn sich die Kunden jeweils ausweisen müssten und so die Anzahl Besuche überprüft werden können in dem diese in einer zentralen Datenbank erfasst werden?
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Sonntag, 6. September 2015, 20:55

Deputy Baumgartner,

Ich muss State Treasurer Runciter hier widersprechen. So wie es jetzt im Text steht müsste der Betrieb unterbrochen werden, so wie ich es mir wünschen würde nicht. Wirtschaftlich ist das ein gewaltiger Unterschied.

ich halte das nach nochmaligem Überlegen doch für eine gute Idee und wäre bereit das anzupassen.

Also gibt es entweder nur den gläsernen Kunden oder ungenügende Schutzmechanismen. Vielleicht wäre es ein erster Schritt wenn sich die Kunden jeweils ausweisen müssten und so die Anzahl Besuche überprüft werden können in dem diese in einer zentralen Datenbank erfasst werden?

Und als zentrale Sammelstelle die Commission? Ich sehe da durchaus Potential. Die aktuelle Regelung ist jedenfalls wirklich unglücklich.

Kevin Baumgartner

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Sonntag, 6. September 2015, 20:57

Handlung:Kevin nickt zustimmend bei den Ausführungen des State Treasurers.

Mr. Runciter,

Genau so habe ich mir das vorgestellt.
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Montag, 7. September 2015, 20:48

Honorable Deputies,

Ich würde es begrüssen wenn die von Deputy Baumgartner vorgeschlagenen Änderungen in den Gesetzestext einfliessen würden.

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Dienstag, 8. September 2015, 15:10

Honorable Deputies,

ich bin leider nicht Mitglied dieser Versammlung. Ich bin aber sicher, dass Governor Taft, ausformulierte Zusätze - wie die besprochenen - gerne übernehmen wird.

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Donnerstag, 10. September 2015, 12:50

Handlung:Blickt fragend in die Runde.

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Donnerstag, 10. September 2015, 12:54

Governor Taft,

Soll ich mich der Sache annehmen?

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Donnerstag, 10. September 2015, 15:00

Honorable Deputies,

das würde ich begrüßen!

Erika Varga

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14

Freitag, 11. September 2015, 13:59

Honorable Deputies,

Ich lege den folgenden geänderten Entwurf vor:

1st GAMBLING ACT AMENDMENT BILL

Section 1 - Extending Concession Rights & Duties
Art. II Sec. 3 wird um folgende Subsections erweitert:
(5) Die Assentia Gambling Commission ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Überprüfungen von Betrieben aller Konzessionsnehmer durchzuführen.
(6) Werden bei einer Überprüfung Mängel oder Verstöße gegen die Auflagen oder andere Regelungen nach diesem Gesetz festgestellt, kann die Assentia Gambling Commission Bußgelder verhängen und eine Frist zur Behebung der Mängel und/oder Verstöße anordnen.
(7) Kann ein Konzessionsnehmer bei einer Überprüfung beanstandete Mängel und/oder Verstöße nicht fristgerecht beseitigen oder scheint eine Beseitigung allgemein unmöglich, ist die Assentia Gambling Commission berechtigt die Konzession zu entziehen.
(8) Stellt ein Spielcasino oder Wettbüro seinen Betrieb dauerhaft ein oder wird die Unternehmung aufgelöst, erlischt eine bestehende Konzession automatisch.
(9) Wechselt der Besitzer eines Spielcasinos oder Wettbüros, so hat die Assentia Gambling Commission eine Überprüfung durchzuführen. Werden dabei Mängel oder Verstösse festgestellt, so ist nach Art. II Sec. 3 Ssec. 6 und Ssec. 7 zu verfahren.


Section 2 - Supervisory Duties and Gambling Prohibition
Art. II Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:
Section 5 Supervisory Duties and Gambling Prohibition
(1) Spielcasinos und Wettbüros sind verpflichtet die Identität ihrer Gäste bei jedem Besuch mittels amtlichem Ausweis zu erfassen und die Personalien der Besucher und das Datum des Besuchs fortlaufend elektronisch an eine zentrale Besucherdatenbank der Assentia Gambling Commission zu übermitteln.
(2) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
1. Personen unter 21 Jahren;
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4. Personen, gegen die eine Spielsperre besteht;
5. Offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol- oder Rauschgift stehende Personen.
(3) Spielcasinos, Wettbüros und die Assentia Gambling Commission müssen Spielsperren über Personen verhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung, der Meldungen Dritter oder den Daten aus der zentralen Besucherdatenbank wissen oder annehmen müssen, dass sie:
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(5) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.
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Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den Vorschriften der Verfassung in Kraft.

Darin enthalten sind die von Deputy Baumgartner angeregten Anpassungen. Darüber hinaus habe ich mir erlaubt eine Schutzklausel für Personen die offensichtlich unter Alkohol- und Rauschgifteinfluss stehen einzuarbeiten. Neu soll ein von einer Spielsperre betroffener zudem die Möglichkeit erhalten gegen diese Entscheidung Rekurs einzulegen.

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Freitag, 11. September 2015, 22:03

Honorable Deputies,

ich habe mir erlaubt, den neuen Entwurf oben einzufügen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
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Samstag, 12. September 2015, 18:03

Honorable Deputies,

ich möchte bezüglich meiner Abwesenheit um Entschuldigung bitten. Es gab in der letzten Woche wichtige Dinge zu erledigen, die keinen Aufschub erlaubten. Ich möchte meinen Dank an Ms. Varga für Ihre Arbeit richten.

Kevin Baumgartner

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Samstag, 12. September 2015, 19:30

Honorable Deputies,

Ich erachte die Vorlage in ihrer jetzigen Form für annehmbar.
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Samstag, 12. September 2015, 22:39


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Honorable Deputies!

Die Aussprachedauer ist abgelaufen. Der Entwurf wird in Kürze zur Abstimmung gestellt.




(Jonathan Whitestone)
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