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Constitution of the Commonwealth of Hybertina
PREAMBLE
We, the people of the Commonwealth of Hybertina, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.
Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA
Section 1. Der Staat trägt den Namen Commonwealth of Hybertina.
Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertina.
Section 3. Das Commonwealth of Hybertina ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.
Section 4. Das Commonwealth of Hybertina ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.
Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.
Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.
Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.
Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertina ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.
Article II: LEGISLATION
Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die Popular Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.
Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung des Governors. Sie gibt sich Standing Orders.
Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der Popular Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Chief Magistrate vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller abstimmenden Bürger zurückgewiesen werden kann.
Section 4. Der Chief Magistrate fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.
Section 5. Der Popular Assembly obliegt das Budgetrecht.
Article III: EXECUTIVE
Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Chief Magistrate beauftragt.
Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.
Section 3. Eine Abwahl des Governor ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.
Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.
Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Popular Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der Popular Assembly rechenschaftspflichtig.
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.
Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.
Article IV: COURT OF APPEAL
Die richterliche Gewalt soll Gerichten des Bundes vorbehalten sein, welches die höchste gerichtliche Instanz darstellt.
Article V: UNITED STATES SENATOR
Der Senator vertritt den Commonwealth of Hybertina im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt.
Article VI: SPECIAL PROVISIONS
Section 1. Die Mitglieder der Popular Assembly sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Governor und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden.
Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertina ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertina sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.
Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Popular Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertina freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.
Article VII: FINAL PROVISIONS
Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Governor in Kraft.
Zitat
Standing Orders
Article 1 Allgemeines
[1] Die National Assembly tagt permanent und öffentlich.
[2] Der Sitz der National Assembly ist in Port Virginia.
[3] Mitglieder der National Assembly sind Einwohner Hybertinas, die ihren Hauptwohnsitz in diesem Bundesstaat haben.
Article 2 Leitung des Hauses
[1] Der Governor die Sitzungen der National Assembly. Er wahrt die Würde und die Rechte des der National Assembly, fördert die parlamentarische Arbeit und wahrt die Ordnung im Hause.
[2] Der Governor übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der National Assembly zugeordneten Gebäuden und Grundstücken aus.
[3] Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen der National Assembly keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
[4] Der Governor nimmt an von ihm vorgesehener Stelle die Anträge der Mitglieder der National Assembly entgegen.
[5] Wird innerhalb von 48 Stunden keine Aussprache zu einem Antrag verlangt, so wird der Antrag zu Abstimmung gestellt.
[6] Der Governor hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthographie und Grammatik der Sprache verstoßen oder mit groben Formfehlern behaftet sind, mit der Bitte um Korrektur einmalig zurückzuweisen.
Article 3 Aussprachen
[1] Aussprachen dauern im Normalfalle 96 Stunden.
[2] Die Dauer einer Aussprache kann vom Governor bei Bedarf angemessen verlängert oder verkürzt werden.
Article 4 Anfragen an die Regierung
[1] Anfragen an die hybertinische Regierung sind jederzeit zugelassen und müssen innerhalb von 5 Tagen an Eröffnung der dazugehörigen Aussprache beantwortet werden.
Article 5 Rederecht
[1]Alle Bürger Hybertinas haben in der Popular Assembly Rederecht.
[2] Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hybertina haben, kann der Governor im Bedarfsfalle Rederecht erteilen.
Article 6 Abstimmungsregeln
[1] Abstimmungen werden öffentlich durchgeführt und dauert 96 Stunden. Eine Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit ja ("aye"), nein ("nay") oder Enthaltung ("abstention") zu beantworten ist.
[2] Die National Assembly entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.
[3] Eine aktive Enthaltung wird ebenso wie die Passiven nicht für das Endergebnis gewertet.
[4] Beim vorzeitigen Erreichen einer unumstößlichen Mehrheit oder im Falle, dass alle Mitglieder der National Assembly abgestimmt haben, kann der Governor eine Abstimmung vorzeitig beenden.
Article 7 Schlussbestimmungen
[1] Abweichungen von den Standing Orders können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder dieses Hauses beschlossen werden.
[2] Die Standing Orders treten mit Beschluss durch die National Assembly in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arthur Edelman« (11. April 2007, 01:19)
Zitat
Pledge Act
Article I: GENERAL
Dieses Gesetz regelt den Wortlaut und bestimmt das Anwendungsgebiet des Amtseides im Commonwealth of Hybertinia.
Article II: WORDING
Section 1. Alle Beamten und Diener des Commonwealth of Hybertinia mit Außnahme des Senators haben vor ihrem Amtsantritt folgenden Amtseid vor der Popular Assembly abzulegen:
''Ich gelobe feierlich, das ich Verfassung und Gesetze des Commonwealth of Hybertinia getreulich einhalten, bewahren, verteidigen und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.''
Section 2. Ein religiöser Anhang ist freiwillig und zulässig.
Article III: FINAL PROVISIONS
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arthur Edelman« (11. April 2007, 01:18)
Zitat
Correction Act
Zur Behebung von grammatikalischen Fehlern sowie der Beseitigung einiger falscher Bezeichnungen wird folgendes Gesetz beschlossen:
Article 1: ƒnderungen in Article II der Constition.
(1) In Section 2 wird der Passus ÑNational Assembly" durch ÑPopular Assembly" ersetzt.
(2) In Section 3 wird der Passus ÑChief Magistrate" durch ÑGovernor" ersetzt, gleiches geschieht in Section 4.
Article 2: ƒnderungen in Article III Constition.
(1) In Section 1 wird der Passus ÑChief Magistrate" durch ÑGovernor" ersetzt.
(2) In Section 3 wird der Passus ÑGovernor" in den korrekten Genitiv ÑGovernors" gesetzt.
(3) In Section 7 wird der Passus ÑGouverneurs" durch ÑGovernors" ersetzt.
Article 3: Inkrafttreten
Diese Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Es ändert die "Constitution of the Commonwealth of Hybertina".
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (25. März 2008, 12:20)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (30. Mai 2008, 10:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (30. Mai 2008, 10:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (18. April 2009, 13:44)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (9. März 2009, 16:37)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (9. Juni 2009, 13:35)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henry A. Walsh« (28. August 2009, 00:57)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henry A. Walsh« (28. August 2009, 00:58)
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