Sie sind nicht angemeldet.

[Hybertina] Hybertina Law Gazette

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Sonntag, 25. März 2007, 20:26

Hybertina Law Gazette

Zitat

Constitution of the Commonwealth of Hybertina

PREAMBLE

We, the people of the Commonwealth of Hybertina, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.

Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA

Section 1. Der Staat trägt den Namen Commonwealth of Hybertina.

Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertina.

Section 3. Das Commonwealth of Hybertina ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.

Section 4. Das Commonwealth of Hybertina ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.

Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.

Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.

Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.

Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertina ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.

Article II: LEGISLATION

Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die Popular Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.

Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung des Governors. Sie gibt sich Standing Orders.

Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der Popular Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Chief Magistrate vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller abstimmenden Bürger zurückgewiesen werden kann.

Section 4. Der Chief Magistrate fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.

Section 5. Der Popular Assembly obliegt das Budgetrecht.

Article III: EXECUTIVE

Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Chief Magistrate beauftragt.

Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.

Section 3. Eine Abwahl des Governor ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.

Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.

Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Popular Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der Popular Assembly rechenschaftspflichtig.

Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.

Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.

Article IV: COURT OF APPEAL

Die richterliche Gewalt soll Gerichten des Bundes vorbehalten sein, welches die höchste gerichtliche Instanz darstellt.

Article V: UNITED STATES SENATOR

Der Senator vertritt den Commonwealth of Hybertina im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt.


Article VI: SPECIAL PROVISIONS

Section 1. Die Mitglieder der Popular Assembly sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Governor und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden.

Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertina ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertina sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.

Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Popular Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertina freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.

Article VII: FINAL PROVISIONS

Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Governor in Kraft.

2

Samstag, 7. April 2007, 00:57

Zitat

Standing Orders


Article 1 Allgemeines
[1] Die National Assembly tagt permanent und öffentlich.
[2] Der Sitz der National Assembly ist in Port Virginia.
[3] Mitglieder der National Assembly sind Einwohner Hybertinas, die ihren Hauptwohnsitz in diesem Bundesstaat haben.

Article 2 Leitung des Hauses
[1] Der Governor die Sitzungen der National Assembly. Er wahrt die Würde und die Rechte des der National Assembly, fördert die parlamentarische Arbeit und wahrt die Ordnung im Hause.
[2] Der Governor übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der National Assembly zugeordneten Gebäuden und Grundstücken aus.
[3] Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen der National Assembly keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
[4] Der Governor nimmt an von ihm vorgesehener Stelle die Anträge der Mitglieder der National Assembly entgegen.
[5] Wird innerhalb von 48 Stunden keine Aussprache zu einem Antrag verlangt, so wird der Antrag zu Abstimmung gestellt.
[6] Der Governor hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthographie und Grammatik der Sprache verstoßen oder mit groben Formfehlern behaftet sind, mit der Bitte um Korrektur einmalig zurückzuweisen.

Article 3 Aussprachen
[1] Aussprachen dauern im Normalfalle 96 Stunden.
[2] Die Dauer einer Aussprache kann vom Governor bei Bedarf angemessen verlängert oder verkürzt werden.

Article 4 Anfragen an die Regierung
[1] Anfragen an die hybertinische Regierung sind jederzeit zugelassen und müssen innerhalb von 5 Tagen an Eröffnung der dazugehörigen Aussprache beantwortet werden.

Article 5 Rederecht
[1]Alle Bürger Hybertinas haben in der Popular Assembly Rederecht.
[2] Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hybertina haben, kann der Governor im Bedarfsfalle Rederecht erteilen.

Article 6 Abstimmungsregeln
[1] Abstimmungen werden öffentlich durchgeführt und dauert 96 Stunden. Eine Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit ja ("aye"), nein ("nay") oder Enthaltung ("abstention") zu beantworten ist.
[2] Die National Assembly entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.
[3] Eine aktive Enthaltung wird ebenso wie die Passiven nicht für das Endergebnis gewertet.
[4] Beim vorzeitigen Erreichen einer unumstößlichen Mehrheit oder im Falle, dass alle Mitglieder der National Assembly abgestimmt haben, kann der Governor eine Abstimmung vorzeitig beenden.

Article 7 Schlussbestimmungen
[1] Abweichungen von den Standing Orders können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder dieses Hauses beschlossen werden.
[2] Die Standing Orders treten mit Beschluss durch die National Assembly in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arthur Edelman« (11. April 2007, 01:19)


3

Mittwoch, 11. April 2007, 01:17

Zitat

Pledge Act


Article I: GENERAL

Dieses Gesetz regelt den Wortlaut und bestimmt das Anwendungsgebiet des Amtseides im Commonwealth of Hybertinia.

Article II: WORDING

Section 1. Alle Beamten und Diener des Commonwealth of Hybertinia mit Außnahme des Senators haben vor ihrem Amtsantritt folgenden Amtseid vor der Popular Assembly abzulegen:

''Ich gelobe feierlich, das ich Verfassung und Gesetze des Commonwealth of Hybertinia getreulich einhalten, bewahren, verteidigen und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.''

Section 2. Ein religiöser Anhang ist freiwillig und zulässig.

Article III: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Arthur Edelman« (11. April 2007, 01:18)


4

Donnerstag, 3. Mai 2007, 23:29

Zitat


Correction Act

Zur Behebung von grammatikalischen Fehlern sowie der Beseitigung einiger falscher Bezeichnungen wird folgendes Gesetz beschlossen:

Article 1: ƒnderungen in Article II der Constition.

(1) In Section 2 wird der Passus ÑNational Assembly" durch ÑPopular Assembly" ersetzt.
(2) In Section 3 wird der Passus ÑChief Magistrate" durch ÑGovernor" ersetzt, gleiches geschieht in Section 4.

Article 2: ƒnderungen in Article III Constition.

(1) In Section 1 wird der Passus ÑChief Magistrate" durch ÑGovernor" ersetzt.
(2) In Section 3 wird der Passus ÑGovernor" in den korrekten Genitiv ÑGovernors" gesetzt.
(3) In Section 7 wird der Passus ÑGouverneurs" durch ÑGovernors" ersetzt.

Article 3: Inkrafttreten

Diese Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Es ändert die "Constitution of the Commonwealth of Hybertina".

Rebecca Holden

Businesswoman

Beiträge: 688

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 25. März 2008, 12:17

States Symbols and Insignia of the Commonwealth of Hybertina Act


Article I: GENERAL

Dieses Gesetz bestimmt die Staatssymbole des Commonwealth of Hybertinia.

Article II: INSIGNIAS OF STATE

Section 1. Der Staatsvogel ist die Spottdrossel.

Section 2. Der Staatsfisch ist der Blaufisch.

Section 3. Die Staatsfrucht ist die Orange.

Section 4. Der Spitzname Hybertinas lautet ''The Orange State''.

Section 5. Die Staatsblume ist die Rosa laevigata.

Section 6. Das Staatsreptil ist der Alligator.

Section 7. Der Staatsbaum ist die Priesterpalme.

Section 8. Der Staatsslogan lautet: ''Hybertina on My Mind''.

Section 9. Das Staatsmotto lautet: ''Audemus jura nostra defendere''.

Section 10. Das Staatsinsekt ist der Zebrafalter.

Section 11. Der Staatstanz ist der Squaredance.

Section 12. Die Staatshymne ist ''Hybertina on My Mind''.

Article III: State Symbols

Die Staatssymbole Hybertiniens sind die Staatsflagge und das Staatswappen.

Article IV: FLAGE

Section 1. Die Flagge Hybertiniens besticht durch einen schwarzen Hintergrund. Zwei diagonale Balken durchqueren die Flagge von der unteren linken Ecke, zur oberen rechten Ecke, wobei sie sch nach oben hin verbreitern. Die Balken sind in grün und gold gehalten. Die linke obere Ecke ziert eine grüne Kokospalme, die rechts von drei goldenen Sternen flankiert wird.

Section 2. Das Schwarz symbolisiert den starken Charakter des Landes.
Die grüne Palme symbolisiert die Halbinsel Hybertina.
Die drei goldenen Sterne stellen die drei größten St. Lawrence Inseln dar.
Der grüne Balken symbolisiert die große Vegetation des Landes.
Der goldene Balken steht für die weit reichenden Sandstrände.

Article V: COAT OF ARMS

Section 1. Das Wappen des Commonwealth of Hybertina enthält die wichtigen Elemente der Staatsflagge. Das Wappen ist in einer rechteckigen Form gehalten und übernimmt den schwarzen Hintergrund der Staatsflagge. Ein grünfarbiger und ein goldfarbiger Balken durchziehen das Wappen auf der linken Hälfte vom oberen bis zum unteren Rand. Links neben dem grünen Balken zieren drei goldene Sterne das Wappen. Im rechten Teil des Wappens befindet sich ein Alligator, dass Wappentier des Commonwealth.

Section 2. Das Schwarz symbolisiert den starken Charakter des Landes.
Die drei goldenen Sterne stellen die drei größten St. Lawrence Inseln dar.
Der grüne Balken symbolisiert die große Vegetation des Landes.
Der goldene Balken steht für die weit reichenden Sandstrände.

Article VI: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.


Amendment I - Anthem


Hybertina on My Mind

Hybertina, Hybertina,
The whole day through
Just an old sweet song
Keeps Hybertina on my mind

I'm say Hybertina
Hybertina
A song of you
Comes as sweet and clear
As moonlight through the pines

Other arms reach out to me
Other eyes smile tenderly
Still in peaceful dreams I see
The road leads back to you

I said Hybertina,
Ooh Hybertina, no peace I find
Just an old sweet song
Keeps Hybertina on my mind

Other arms reach out to me
Other eyes smile tenderly
Still in peaceful dreams I see
The road leads back to you

Hybertina,
Hybertina,
No peace, no peace I find
Just this old, sweet song
Keeps Hybertinaon my mind

I said just an old sweet song,
Keeps Hybertina on my mind

Rebecca Holden
Former Governor of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (25. März 2008, 12:20)


Rebecca Holden

Businesswoman

Beiträge: 688

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

6

Montag, 31. März 2008, 14:13

National Tax On Profit Act


Article I: Competence

Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.

Article II: Tax On Profit

Section 1. Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jedes Unternehmen mit Sitz in Hybertinien.

Section 2. Auf den Gewinn eines Unternehmens, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, werden 10% Steuern erhoben.

Article III: Final Provisions

Section 1. Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.

Section 2. Diese Steuer wird stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen.

Section 3. Der erste Steuereinzug erfolgt am ersten Tag des ersten Monats nach Inkraftreten diese Gesetzes.

Section 4. Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor of Hybertina in Kraft.
Rebecca Holden
Former Governor of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (30. Mai 2008, 10:51)


Rebecca Holden

Businesswoman

Beiträge: 688

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

7

Freitag, 30. Mai 2008, 10:50

Counties of Hybertina Act


Article I: GENERAL

Dieses Gesetz bestimmt die Gliederung des Commonwealth of Hybertina in Counties.

Article II: COUNTIES

Section 1. Das Commonwealth of Hybertina besteht aus neun Counties.

Section 2. Die Counties sind:
    a. Orange County mit der Hauptstadt Monterrra;
    b. Red Beach mit der Hauptstadt Holden;
    c. Port Virginia mit der Hauptstadt Port Virginia;
    d. Seaside mit der Hauptstadt Anniston;
    e. Santa Rosa mit der Hauptstadt St. Isabell;
    f. North St. Lawrence mit der Hauptstadt Maripa;
    g. South St. Lawrence mit der Hauptstadt La Ceiba;
    h. La Libertad mit der Hauptstadt El Campello;
    i. Bellavista mit der Hauptstadt Colon.


Article III: COUNTY COMMISSIONER

Section 1. Für jedes County kann der Governor einen County Commissioner ernennen.

Section 2. Ein County Commissioner kann von der Popular Assembly mit der absoluten Mehrheit abgelehnt werden.

Section 3. Die County Commissioner vertreten den Governor in den Counties und nehmen die Verwaltung für diesen wahr. Dies beinhaltet insbesondere die Ernennung von Bürgermeistern und Beamten sowie die Verwaltung des Budgets des County

Section 4. Desweiteren haben alle Bürger das Recht, Anfragen oder Petitionen an den zuständigen County Commissioner zu richten, der diese mit dem Governor berät und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen trifft.

Article IV: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Rebecca Holden
Former Governor of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (30. Mai 2008, 10:51)


Beiträge: 1 078

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Hello Laurentiana again!
  • Nachricht senden

8

Sonntag, 7. Dezember 2008, 22:26

Counties of Hybertina Act - Appendix

Gliederung der Counties

Benjamin McNamara
Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (18. April 2009, 13:44)


Beiträge: 1 078

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Hello Laurentiana again!
  • Nachricht senden

9

Freitag, 23. Januar 2009, 13:51

National Primary Production Act

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 23rd, 2009


Certificate of Promulgation

Der
National Primary Production Act,
gebilligt durch das Popular Assembly des Commonwealth am 23.Januar 2009,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



Governor of the Commonwealth of Hybertina




National Primary Production Act

Article I: Competence

Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.

Article II: Monopoly

Section 1. In Hybertina ist allein das Commonwealth berechtigt, rohstofferzeugende Betriebe zu unterhalten.

Section 2. Rohstofferzeugende Betriebe im Sinne dieses Gesetzes sind alle diejenigen Betriebe, die zur Herstellung von Gütern keine anderen Güter verwenden.

Article III: Mounting of Undertakings

Section 1. Vor der Errichtung oder dem Ausbau von Betrieben hat der Governor die Popular Assembly über den geplanten Bau und dessen Finanzierung zu informieren.

Section 2. Jedes Mitglied der Popular Assembly hat das Recht, innerhalb von 72 Stunden Einspruch gegen den Bau einzuheben. In diesem Fall wird eine Abstimmung darüber eingeleitet. Wird dem Bau in dieser Abstimmung zugestimmt oder wird kein Einspruch erhoben, so gilt der Bau und die Finanzierungsmaßnahmen als genehmigt.

Article IV: Operations of Undertakings

Section 1. Der Governor führt die Staatsbetriebe eigenständig unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Popular Assembly kann vom Governor jederzeit Auskunft über die Tätigkeiten der Staatsbetriebe verlangen.

Section 2. Die erzeugten Güter werden, sofern durch Gesetz nicht anderes bestimmt wird, auf dem freien Markt veräußert. Der Preis pro Einheit Gut darf den Herstellungspreis um nicht mehr als 10% der Herstellungskosten übersteigen. Ungeachtet dessen darf der Preis aber mindestens 0,10 A$ mehr als die Herstellungskosten betragen.

Section 3. Der Governor kann mit Unternehmen, die in Hybertina tätig sind, Lieferverträge schließen, um die von den Staatsbetrieben erzeugten Güter direkt an ein hybertinisches Unternehmen zu liefern. Für den Erhalt von Lieferverträgen sind ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Hybertina berechtigt. Haben mehrere hybertinische Unternehmen das Interesse an Lieferverträgen für dieselbe Ware, so sollen die Lieferverträge so ausgehandelt werden, dass alle Unternehmen gleichberechtigt sind.

Article V: Limit of Undertakings

Im Commonwealth dürfen die rohstofffördernden Betriebe nur so viele Rohstoffe erzeugen, wie es Hybertina durch Vorgaben der Vereinigten Staaten erlaubt ist.

Article VI: Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.


[size=6]Edit: Signatur entfernt[/size]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (9. März 2009, 16:37)


Beiträge: 1 078

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Hello Laurentiana again!
  • Nachricht senden

10

Montag, 9. März 2009, 16:35

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | March 9th, 2009


Certificate of Promulgation

Der
Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Act,
gebilligt durch die Popular Assembly des Commonwealth am 9.März 2009,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



Governor of the Commonwealth of Hybertina




Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Act

Article I – Generals

Section 1 . Introduction
[1] Dieses Gesetz regelt die Zusammensetzung und die Arbeit der Popular Assembly des Commonwealth of Hybertina.
[2] Es soll fortan als Hybertina Standing Orders of Popular Assembly Act zitiert werden.

Section 2 . The Popular Assembly
[1] Die Popular Assembly tagt öffentlich und kann nicht aufgelöst werden.
[2] Der Sitz der Popular Assembly ist im State Capitol, 820 Skywalker Avenue - Port Virginia.

Section 3 . The Assemblyperson
[1] Mitglieder der Popular Assembly sind Einwohner Hybertinas, die ihren Hauptwohnsitz 14 Tage in diesem Bundesstaat haben.
[2] Vor ihrem Dienstantritt werden die Mitglieder vom Gouverneur vereidigt und dürfen sich fortan Assemblyman oder Assemblywoman nennen.
[3] Jedes Mitglied ist berechtigt, in den Sitzungen der Popular Assembly selbständige Anträge einzubringen.
[4] Jedes Mitglied des Hauses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.

Article 4 . Chairmanship
[1] Der Gouverneur leitet die Sitzungen der Popular Assembly. Er wahrt die Würde und die Rechte des der Popular Assembly, fördert die parlamentarische Arbeit und sichert die Ordnung im Hause.
[2] Der Gouverneur übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Popular Assembly zugeordneten Gebäuden und auf dem Grundstück 820 Skywalker Avenue, Port Virginia aus.
[3] Ist das Amt des Gouverneurs vakant, oder Gouverneur abwesend, übernimmt sein Stellvertreter die Leitung des Hauses.
[4] Im Fall einer Abwesenheit von Gouverneur und dessen Stellvertreter übernimmt das Mitglied der Popular Assembly die Leitung des Hauses pro tempore, welches am längsten Mitglied ist.

Article II – Course of Business

Section 1 . Motions
[1] Der Gouverneur nimmt an von ihm vorgesehener Stelle die Anträge der Mitglieder der Popular Assembly entgegen.
[2] Der Gouverneur hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthographie und Grammatik der Sprache verstoßen oder mit groben Formfehlern behaftet sind, mit der Bitte um Korrektur einmalig zurückzuweisen.
[3] Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.

Section 2 . Discussion
[1] Auf Wunsch des Antragsstellers kann eine Aussprache entfallen.
[2] Ansonsten hat der Gouverneur zeitnah zur Einreichung des Antrags eine Aussprache zu eröffnen, welche im Normalfalle 96 Stunden dauert.
[4] Vor Beginn der Aussprache wird dem Antragssteller noch Gelegenheit geben, sich zur seinem Antrag zu äußern.
[3] Die Dauer einer Aussprache kann vom Gouverneur bei Bedarf angemessen verlängert oder verkürzt werden, oder wenn dies ein Drittel der Mitglieder fordern.

Section 3 . Votes
[1] Zeitnah zum Ende der Aussprache hat der Gouverneur die Abstimmung einzuleiten, die öffentlich durchgeführt wird und 96 Stunden dauert.
[2] Beim vorzeitigen Erreichen einer unumstößlichen Mehrheit oder im Falle, dass alle Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, kann der Gouverneur eine Abstimmung vorzeitig beenden.
[3] Eine Abstimmungsfrage muss so gestellt sein, dass sie mit „Aye“, „Nay“ oder „Abstention" eindeutig zu beantworten ist.
[4] Die Popular Assembly entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.
[5] Wir während der Abstimmung eine Stimme verändert, so wird diese als ungültig gewertet
[5] Eine aktive Enthaltung wird ebenso wie die Passiven und ungültigen Stimmen nicht für das Endergebnis gewertet.

Section 4 . Questioning
[1] Jedes Mitglied des Hauses hat das Recht Anfragen an die hybertinische Regierung zu richten.
[2] Dies Anfragen sind durch das betroffene Regierungsmitglied innerhalb von fünf Tagen zu beantworten.
[3] Nachfragen durch den Antragssteller sind zulässig.

Article III - Code of Behavior

Section 1 . Etiquette
[1] Der Gouverneur wird in den Sitzungen der Popular Assembly als Mr.Governor oder Madam Governor angesprochen.
[2] Die Mitglieder des Hauses richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Gouverneur.
[2] Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder der Popular Assembly in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
[3] Über die Einhaltung der Etikette und der Wortwahl wacht der Gouverneur. Der Gouverneur ahndet Verstöße mit vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section 2 . Rights
[1] Alle Mitglieder der Popular Assembly haben Rederecht, es seiden dies wurde durch richterliche Bestrafung entzogen oder durch vorgesehene Sanktionen.
[2] Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hybertina haben, kann der Gouverneur im Bedarfsfalle Rederecht erteilen, wenn dies von einem Mitglied des Hauses gewünscht wird.
[3] Ein Mitglied soll für Äußerungen, die er in der Popular Assembly tut, nicht außerhalb des Hauses verantwortlich sein.

Section 3 . Sanctions
[1] Der Gouverneur spricht eine öffentliche Verwarnung aus, wenn ein Mitglied des Hauses oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
[2] Der Gouverneur kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder bis zu einer Höhe von 1.500A$ verhängen.
[3] Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist der Gouverneur berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot bis zu zehn Tage zu erteilen.
[4] Verstößt ein Besucher der Popular Assembly gegen die Geschäftsordnung, so ist der Gouverneur ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
[5] Die Mehrheit der Mitglieder kann die vom Gouverneur verhängten Sanktionen in einer Abstimmung für unangemessen und damit nichtig erklären.

Article IV - Final Provisions
[1] Abweichungen von den Standing Orders können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder dieses Hauses beschlossen werden.
[2] Der Standing Orders Act tritt mit Beschluss durch die Popular Assembly und der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft und ersetzt die bisherige Geschäftsordnung.

Beiträge: 1 078

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Hello Laurentiana again!
  • Nachricht senden

11

Dienstag, 14. April 2009, 21:56

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | April 14th, 2009


Certificate of Promulgation

Der
2nd Constitution Amendment Act,
gebilligt durch die Popular Assembly des Commonwealth am 14. April 2009,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



Governor of the Commonwealth of Hybertina




2nd Constitution Amendment Act

Article I: Introduction
[1] Dieses Gesetzt ändert die „Conistitution of the Commonwealth of Hybertina“.
[2] Es regelt die Wiederbesetzung des Senatorpostens bei Vakanz und die Wahl eines Vice Governors.

Article II: Änderung in Article II: Executive
[1] Der Article wird um Section 8 erweitert.
[2] Diese lautet: „Der Governor kann der Popular Assembly einen Stellvertreter, den Vice Governor, vorschlagen. Die Popular Assembly entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Vice Governor übernimmt die Amtsgeschäfte des Governors in dessen Abwesenheit oder bei Vakanz des Amtes."

Article III: Änderung in Article V: United States Senator
[1] Der Article wird um Section 2 erweitert.
[2] Diese lautet: „Bei jeglicher Vakanz des Senatorspostens, hat der Governor oder sein Stellvertreter innerhalb von sieben Tagen ein Nachwahl durch das zuständige Wahlamt ansetzen zu lassen. Die Durchführung ist hand zu haben wie bei einer regulären Senatorwahl."

Article IV: Final Provisions
[1] Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Governor in Kraft, nachdem die Popular Assembly mit benötigter Mehrheit zugestimmt hat.

Beiträge: 1 078

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Hello Laurentiana again!
  • Nachricht senden

12

Dienstag, 9. Juni 2009, 13:35

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | June 9th, 2009


Certificate of Promulgation

Der
3rd United States Constitutional Amendment Ratification Act,
gebilligt durch die Popular Assembly des Commonwealth am 9.Juni 2009,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit.



Governor of the Commonwealth of Hybertina





3rd United States Constitutional Amendment Ratification Act

Article I: RATIFICATION

Mit in Kraft Treten dieses Gesetzes wird die 3rd Constitutional Amendment Bill zur Erweiterung der United States Constitution ratifiziert.

Article II: ABOLISHMENT

Mit in Kraft Treten dieses 3rd Constitutional Amendment wird der National Primary Production Act außer Kraft gesetzt und aufgehoben.

Article III: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.



Appendix
3rd Constitutional Amendment Bill

Sec. 1. Introduction of a 3rd Constitutional Amendment.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:
    Amendment III [Exploitation of Resources]

    (1) Für die Förderung, Nutzung und Verwertung von Ressourcen im Gebiet und unter der Hoheit der Vereinigten Staaten sollen allein die Organe des Bundes ermächtigt sein, Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen. Die Bundesstaaten sollen für die auf ihrem Gebiet im Sinne des Satzes 1 genutzten Ressourcen durch Bundesgesetz finanziell angemessen entschädigt werden.
    (2) Ressourcen im Sinne dieses Amendments sind alle Waren, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt werden.

Sec. 2. Final Provision.
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (9. Juni 2009, 13:35)


Henry A. Walsh

''Audemus jura nostra defendere''

Beiträge: 125

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

13

Montag, 24. August 2009, 14:42

Economy Reform Act


Article I: National Tax on Profit Act

Im National Tax on Profit Act wird Article II Section 2 wie folgt neu gefasst:
    Section 2. Auf den Gewinn eines Unternehmens, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, werden 5% Steuern erhoben.


Article II: National Primary Production Act

Section 1. Im National Primary Production Act wird Article IV Section 2 wie folgt neu gefasst:
    Section 2. Die erzeugten Güter werden, sofern durch Gesetz nicht anderes bestimmt wird, auf dem freien Markt veräußert. Der Preis darf dabei den Richtpreis für die Güter nicht übersteigen.


Article III: Hybertinian Stock Exchange Act

Das Folgende wird Gesetz:
    Hybertinian Stock Exchange Act


    Article I: General

    Section 1. Dieses Gesetz regelt die Errichtung einer Staatsbörse in Hybertina.

    Section 2. Der Name der Staatsbörse ist "Hybertinian Stock Exchange Port Virginia" (HSXPV). Ihr Sitz ist in Port Virginia.

    Section 3. Die Staatsbörse ist eine reine Wertpapierbörse.

    Article II: Governance

    Section 1. Die Staatsbörse wird durch einen President geleitet, der für die Tagesgeschäfte und die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsbörse verantwortlich ist.

    Section 2. Der President wird vom Governor auf auf unbestimmte Zeit ernannt. Die Popular Assembly kann durch einfachen Beschluss den President vorzeitig seines Amtes entheben.

    Article III: Companies

    Section 1. Ausschließlich Unternehmen der Rechtsform Incorporated Company mit Sitz im Commonwealth of Hybertina sind zum Handel an der Staatsbörse zugelassen.

    Section 2. Die Teilnahme am Handel der Staatsbörse muss öffentlich erklärt werden.

    Article IV: Rules

    Section 1. Alle gelisteten Unternehmen sind verpflichtet, einmal in der Woche eine aktuelle Bilanz der Staatsbörse mitzuteilen. Verletzt ein Unternehmen diese Pflicht, so kann es vom Handel an der Staatsbörse ausgeschlossen werden.

    Section 2. Weitere Regeln für den Handel an der Börse kann der President erlassen.

    Article V: Final Provisions

    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.


Article IV: Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Henry Aristide Walsh

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henry A. Walsh« (28. August 2009, 00:57)


Henry A. Walsh

''Audemus jura nostra defendere''

Beiträge: 125

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

14

Montag, 24. August 2009, 14:43

4th United States Constitutional Amendment Ratification Act

Article I: RATIFICATION

Mit in Kraft Treten dieses Gesetzes wird die 4th Constitutional Amendment Bill zur Erweiterung der United States Constitution, wie im Anhang niedergelegt, ratifiziert.

Article II: FINAL PROVISIONS

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.



Appendix
4th Constitutional Amendment Bill

Sec. 1. Introduction of a 4th Constitutional Amendment.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird um das Folgende erweitert:
    Amendment IV [Vacancy in Presidency during Transition]

    Fällt das vorzeitige Ausscheiden des Präsidenten in den Zeitraum zwischen einer Wahl und der Vereidigung eines neuen Präsidenten, so soll der Vizepräsident als Acting President vereidigt werden und seine Amtszeit bis zur regulären Vereidigung eines neuen Präsidenten nicht als volle Präsidentschaft gezählt werden. Es ist dem Acting President untersagt, sich wärend oder nach seiner Amtszeit numerisch in die Reihe der Präsidenten einzuordnen.
Sec. 2. Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Henry Aristide Walsh

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henry A. Walsh« (28. August 2009, 00:58)


Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

Beiträge: 1 347

Bundesstaat: Astoria State

  • Nachricht senden

15

Samstag, 16. Januar 2010, 13:07

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 16th, 2010


CERTIFICATE OF PROMULGATION


Der Hybertina Firerfighting Act

gebilligt durch die Assembly des Commonwealth of Hybertina am 16.01.2010

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


Sinverly yours


Samantha Cunningham
Acting Governor of the Commonwealth of Hybertina


HYBERTINA FIREFIGHTING Act

ARTICLE I - FIRE FIGHTERS

Sec. 1. Definitions.

(1) Als Firefighter / Feuerwehrmann/ -Frau darf sich bezeichnen, wer in ehren- oder hauptamtlicher Tätigkeit für ein Fire Department tätig ist.
(2) Es gibt Volunteer Fire Departments und hauptamtliche Fire Departments. Statt Department ist auch die Bezeichnung "Fire Brigade" zulässig.
(3) In Volunteer Fire Departments dienen nur ehrenamtliche Helfer, bei Fire Departments können sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Feuerwehrleute arbeiten.
(4) Hautpamtliche Feuerwehrangehörige stehen in einem Beamtenverhältnis und sind dem Commonwealth of Hybertina direkt verpflichtet.

Sec. 2. Duties of Fire Departments.
Fire Departments haben Aufgaben im Bereich Brandbekämpfung, -verhütung, Personenbergung, -rettung sowie Katastrophenprävention und Rescue Services.

Sec. 3. Duties of Firefighters.
(1) Jeder Feuerwehrmann ist verpflichtet zu jedem Zeitpunkt bereit zu sein andere Tätigkeiten zu unterbrechen um Personen in Gefahr zu helfen.
(2) Hauptamtliche Feuerwehrleute sind verpflichtet an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen und mindestens 40 Stunden pro Woche Dienst zu tun.
(3) Ehrenamtliche Feuerwehrleute sind zur Grundausbildung verpflichtet, weitere Aus- und Weiterbildungen bleiben freiwillig


ARTICLE II - Equipment

Sec. 1. Fire Department.
(1) Jedes Fire Department hat einen Anspruch auf ein Gerätehaus, welches in Größe und Ausstattung den Ansprüchen des Fire Departments anzupassen ist.
(2) Die Kosten für das Gerätehaus hat die kommunale Verwaltung zu tragen, gegebenenfalls gefördert durch den Staat.
(3) Ein Ausbau innerhalb der ersten 25 Jahre muss zu mindestens 30 % vom Fire Department getragen werden, außer er ist durch Fahrzeugbeschaffung gegeben.

Sec. 2. Vehicles.
(1) Jedes Fire Department hat Anspruch auf mindestens 1 Löschfahrzeug, welches von Staatsseiten zu stellen ist.
(2) Pro weitere 5000 Einwohner hat die Kommunalverwaltung ein Kleinfahrzeug, pro weitere 20000 Einwohner ein Löschfahrzeug zu stellen.
(3) Die Fahrzeuge bleiben Staatseigentum.
(4) Für Reperaturen hat die Kommunalverwaltung aufzukommen.

Sec. 3. Technical Equipment.
(1) Notwendige technische Ausrüstung wie Funksysteme und Sicherheitskleidung hat von kommunaler Seite beschafft zu werden.
(2) Zusatzausrüstung wie Helmlampen und Notfallrucksäcke können bezuschusst werden, müssen jedoch zu mindestens 10 % von den Feuerwehrleuten getragen werden.

ARTICLE III - ORGANISATION

Sec. 1. Volunteer Fire Department.
(1) Dem Department steht ein von den Feuerwehrleuten alle 6 Monate gewählter Kommandant vor.
(2) Dem Kommandanten steht ein von ihm auszuwählender Stellvertreter zur Seite.
(3) Alle anderen Feuerwehrleute sind gleichberechtigt sofern nicht in Art. 3 Sec. 3 anders geregelt.

Sec. 2. Compulsory Fire Department.
(1) Dem hauptamtlichen Fire Department steht ein von der Staatsregierung zu bestimmender Feuerwehrkommandant vor.
(1.1) Die Amtszeit dieses Kommandanten ist unbegrenzt.
(2) Der Feuerwehrkommandant kann eine interne Hierarchie festlegen.
(3) Ein hauptamtliches Fire Department ist in Städten ab 100.000 Einwohnern einzurichten. Die Bezahlung der hauptamtlichen Mitarbeiter übernimmt die Staatsregierung.

Sec. 3. In Action.
(1) Feuerwehrleute werden im Einsatz in Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen bestehen aus 9 Mann und sind wie folgt gegliedert:
(1.1) Gruppenführer: Dem Gruppenführer obliegt die Koordinierung seiner Gruppe im Einsatzfalle. Er gibt Anweisungen welche zu befolgen sind.
(1.2) Melder: Der Melder ist die rechte Hand des Gruppenführers, assistiert diesem und hält über Funk Kontakt mit anderen Einsatzkräften sowie der Leitstelle.
(1.3) Angriffstrupp: Der Angriffstrupp führt Angriffsoperationen, sprich Löscharbeiten oder gefährliche Bergungseinsätze durch. Bei Einsätzen unter Atemschutz führt der Angriffstrupp den Löschangriff durch.
(1.4) Wassertrupp: Der Wassertrupp stellt die Wasserversorgung her.
(1.5) Schlauchtrupp: Der Schlauchtrupp übernimmt die Absicherung der Einsatzstelle. Bei Einsätzen unter Atemschutz dienst der Schlauchtrupp als Sicherungstrupp.
(1.6) Maschinist: Der Maschinist bedient das Fahrzeug und die Pumpe.
(2) Bei Verkehrsunfällen und anderen Einsatzarten kann von dieser Organisation abgewichen werden.
(3) Jeder Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Truppmann, wobei der Truppführer das Kommando innerhalb des Trupps hat.
(4) Die Trupps sind verpflichtet sich untereinander abzusichern.

Sec. 4. Higher Authorities.
(1) Erreicht eine Feuerwehr Zugstärke (4 Löschfahrzeuge + 2 Sonderfahrzeuge) so ist ein Zugführer zu bestimmen.
(2) Den Feuerwehren eines Counties steht ein County Fire Commissioner vor, welcher vom Governor zu ernennen ist.
(3) Weitere Sonderposten können von Gemeinden, Counties und dem Staat eingerichtet werden.

ARTICLE IV - HIRING

Sec. 1. Application Progress.
(1) Bei Volunteer Fire Departments kann jeder dienen der körperlich und geistig fit ist. Eine ausführliche Bewerbung ist nicht nötig.
(2) Bei Compulsory Fire Departments muss eine Bewerbung an den Kommananten erfolgen. Dieser entscheidet in einem Auswahlverfahren über die Annahme.

Sec. 2. Training.
(1) Jeder Feuerwehrmann absolviert einen Grundlehrgang in dem ihm innerhalb von 7 - 21 Tagen (genaueres regelt das jeweilige Fire Department) die Grundkenntnisse beigebracht werden.
(2) Es gibt weitere Kurse wie Sanitäter, Gruppenführer, Sprechfunker, Zugführer, County Fire Commissioner oder Maschinist.
(3) Die in Art. 4, Sec. 2 (2) genannten Kurse sind freiwillig. Für Berufsfeuerwehrleute können folgende Kurse vom Kommandanten verpflichtet angeordnet werden: Sprechfunker, Gruppenführer, Maschinist, Sanitäter, Atemschutzgeräteträger.
(4) Ausbildungskosten sind von Staatsseiten zu tragen.
(5) Die Grundausbildung findet im Fire Department, alle anderen Ausbildungen an Feuerwehrschulen in den County Capitals statt. Ausnahmeregelungen möglich.

ARTICLE VII - FINAL DECISSIONS

Sec. 1. Validity.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
(2) Dieses Gesetz betrifft das Commonwealth of Hybertina sowie seine Counties und Kommunen.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States