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der von mir vorgelegte Entwurf basiert auf einem ähnlichen Vorstoß von Former Congressman Denton, der damals nicht zu Ende diskutiert wurde.
Der Entwurf sieht die Schaffung einer Behörde vor, die dazu dient, Angeklagten vor Bundesgerichten rechtlichen Beistand zu garantieren, auch dann wenn sich der Beklagte einen Anwalt nicht leisten kann, oder sich kein freier Anwalt dazu bereit erklärt.
Das so benannte Panel of Public Defenders ist dabei den Bundesgerichten unterstellt, um eine Unabhängigkeit von der Anklagebehörde zu garantieren.
Honorable Members of Congress,
für Fragen und Anregungen stehe ich zur Verfügung.
Honorable Members,
um auf die Frage des ehrenwerten Senator for Assentia einzugehen: Ob es genug qualifizierte Juristen gibt, wird sich zeigen - Fakt ist nur, dass wir bisher überhaupt keine Struktur im Pflichtverteidigerwesen haben und es genau deswegen unmöglich ist, eine Antwort zu geben. Egal was kommt, dies ist ein richtiger, eigentlich längst überfälliger Schritt.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Ich sehe die Gefahr unser Justizwesen mit diesem Entwurf noch weiter aufzublähen. Gab es denn nachweislich schon jemals Probleme damit einen Verteidiger zu finden?
Madam President,
ich weiß von mehreren Bundesrichtern, dass die in Verfahren ihr Büro anweisen mussten, Anwaltskanzleien mühsam einzeln anzufragen, um die Bereitschaft zur Übernahme einer Pflichtverteidigung zu erfragen. Dass das nicht nur Ressourcen, sondern vor allem auch Zeit bindet, dürfte einsichtig sein, von der Notwendigkeit der besonderen Beauftragung und dem Abwicklungsaufwand der Entschädigung gar nicht erst zu sprechen.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Hielten Sie es denn dann nicht für sinnvoller eine eigene Behörde zu schaffen, statt die Aufsicht den Richtern zu unterstellen?
Senator Baumgartner,
das Panel ist durchaus eine eigene Behörde, aber etwa vergleichbar mit den Marshalls arbeitet sie hauptsächlich auf Ansuchen der Richter, da dort ihre Kernkompetenzen liegen.