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Die 2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 11th of February
erlangt Gültigkeit
am heutigen Tage,
durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Jonathan Whitestone
Vice-President of the United States
2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill
Only Section - Amending the Congressional Committees, Investigations and Questioning Act
Art. I Sec. 1 SSec. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Im Sinne dieses Gesetzes ist Dienstalter die Zeitspanne in Kalendermonaten, auf die nächste ganze Zahl gerundet, in der ein Mitglied dem Kongress ununterbrochen angehört. Ergibt sich danach für zwei oder mehr Kongressmitglieder das selbe Dienstalter, so soll für diese das Dienstalter nach der tatsächlichen zeitlichen Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Kongress bestimmt werden.
47th Vice-President of the United States of Astor fr. Chairman of the Democratic National Committee fr. Senator for Assentia fr. Chairman of the State Assembly of Assentia fr. Member of the House of Representatives
____________________ Jonathan Whitestone
Vice-President of the United States
Amendment to the Federal Election Act
Sec. 1 Amendment to Art. III Federal Election ActArt. III Sec. 3 Ssec. 3 Federal Election wird wie folgt neugefasst:
"Die fünf Kandidaten, die die meisten Wählerstimmen erhalten haben, erhalten Mandate in der Höhe der erhaltenen Stimmen, geteilt durch die Anzahl aller Wähler (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet). Jeder weitere Kandidat, der eine Anzahl von Stimmen erhalten hat, die mindestens das Anderthalbfache der maximalen Anzahl an Mandaten beträgt, erhält Mandate nach dem Rechenverfahren gem. Satz 1."
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
47th Vice-President of the United States of Astor fr. Chairman of the Democratic National Committee fr. Senator for Assentia fr. Chairman of the State Assembly of Assentia fr. Member of the House of Representatives
Die Sustainable Development And Humanitarian Aid Bill ,
gebilligt
durch den Kongress am 18th of February
erlangt Gültigkeit
am heutigen Tage,
durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Jonathan Whitestone
Vice-President of the United States
Sustainable Development And Humanitarian Aid Bill An Act to provide for sustainable and ecological development assistance and for the prevention of financial dependence and corruption in the implementation of programs of humanitarian aid by USAID and the Development Bank.
Section 2 – Objectives
(1) Die Entwicklungszusammenarbeit der USA verfolgt folgende Kernziele:
- Verringerung von Armut
- Verbesserung der Grundbildung
- Verringerung von Hungersnöten
- Aufbau einer grundlegenden Gesundheitsversorgung
- Aufbau und Verbesserung von nachhaltiger Infrastruktur
- Aufbau und Verbesserung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit
- Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
- Aufbau und Verbesserung des Umweltschutzes
- Bekämpfung und Prävention von Korruption und Misswirtschaft im öffentlichen wie privaten Sektor
Section 2 - Sustainability Clause
In den United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Act wird eine Section 9 eingefügt, die bisherige Section 9 wird zu Section 10:
Section 9 – Mandatory Sustainability and Compliance Check
(1) Jedes durch die Development Bank oder USAID geförderte Projekt muss zwingend eine Nachhaltigkeitsstudie einer astorischen Universität oder einer anderen zertifizierten Einrichtung vorlegen um dessen langfristigen Nutzen für Mensch und Umwelt zu bescheinigen. Eine Zertifizierung kann durch das Department of Justice oder einer nachgelagerten Stelle erteilt werden.
(2) Die Development Bank und USAID muss zu jedem geförderten Projekt Compliancemaßnahmen zur Verhinderung von Korruption durchführen und regelmäßig Bericht über
a) die Korrputionssituation in den jeweiligen Projekten und
b) über die vorgenommenen Maßnahmen
erstatten.
(3) Zeitkritische humanitäre Kriseneinsätze sind hiervon ausgenommen.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
47th Vice-President of the United States of Astor fr. Chairman of the Democratic National Committee fr. Senator for Assentia fr. Chairman of the State Assembly of Assentia fr. Member of the House of Representatives
durch das House of Representatives am 29th of February
erlangt Gültigkeit
am heutigen Tage,
durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Jonathan Whitestone
Vice-President of the United States
March & April 2016 Federal Budget Bill
Section 1 - Legal Provisions
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate März und April 2016.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
(4) Die Bewilligungen gelten für die genannte Behörde selbst und ihre nachgeordneten Einrichtungen und Stellen nach freier Zuweisung, soweit nichts anderes vermerkt ist. Fördermittel werden ausschließlich für die Vergabe bewilligt.
Section 2 - Coming-into force (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Soweit das Gesetz erst nach Beginn des Monats März in Kraft tritt, treten dadurch keine Änderungen an den bewilligten Mitteln ein.
INCOME
___________________________________________________________________________________________
Federal Income Tax Act (February) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
Federal Income Tax Act (March) ....................................... 41,500,000,000 (7.5%) Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......
OUTGOINGS (in Million Dollar)
MANDATORY SPENDING
_________________________________________________________________________ TARGET
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200 Overall ................................................................. 13,302
DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
_________________________________________________________________________ TARGET
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 38,000
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office .............................................. 20
Central Intelligence Service ............................................. 3,500
Military Intelligence Service ............................................ 3,000
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
United State Federal Courts ................................................ 100 Overall ................................................................. 55,870
DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
Department of Commerce
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 5,000
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
Krebsforschung ............................................................. 250
AIDS-Forschung ............................................................. 125
Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 200
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25 Overall ................................................................. 11,100
Department of Defence
_________________________________________________________________________ TARGET
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200 Overall .................................................................... 700
Department of Justice
_________________________________________________________________________ TARGET
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50 Overall .................................................................... 275
OVERALL (in Million Dollar)
_____________________________________________________________________ TARGET
Overall Income: ................................................... + 83,000
Overall Outgoins: ................................................. - 81,247 Overall ............................................................ + 1,753
47th Vice-President of the United States of Astor fr. Chairman of the Democratic National Committee fr. Senator for Assentia fr. Chairman of the State Assembly of Assentia fr. Member of the House of Representatives
____________________ Jonathan Whitestone
Vice-President of the United States
PANEL OF PUBLIC DEFENDERS ESTABLISHMENT BILL
Section 1 - Legal framework
Nachstehender Text wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Panel of Public Defenders Act An act to ensure legal aid before court for anyone in need.
Section 1: Purpose and Mission
(1) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet.
(2) Kann ein Beklagter in einem Strafprozess vor einem Bundesgericht
a. sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
b. glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet der ihn vertritt,
so soll das Gericht einen Public Defender anfordern, der die Vertretung des Beklagten übernimmt.
(3) Ein Beklagter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt.
(4) Sieht das Gericht die Einwände des Beklagten gemäß SSec. 3 als berechtigt an, hat das Panel für Ersatz zu sorgen.
(5) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, in dem dieser mit anderer ID entweder Teil der Klagepartei oder zuständiger Richter ist.
Section 2: The Panel of Public Defenders
(1) Das Panel untersteht der Federal Judges Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
(2) Für eine Anstellung als Public Defender muss die entsprechende ID öffentlich einsehbar einer Federal ID zugeordnet sein.
(3) Die Federal Judges Conference überprüft Bewerber auf ihre juristische Eignung. Es kann diese Aufgabe delegieren.
(4) Die Federal Judges Conference wählt bei Vakanz aus allen Public Defenders für sechs Monate einen Public Defender General der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt.
(5) Der Public Defender General soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.
Section 3: Freelancing
(1) Das Panel führt eine öffentliche Liste mit Anwälten, die sich freiwillig gemeldet haben, um gegebenenfalls als Extraordinary Public Defender aufzutreten. Ein Anwalt kann jederzeit von dieser Eintragung zurücktreten oder sich für einen begrenzten Zeitraum davon beurlauben lassen.
(2) Für den Einsatz als Extraordinary Public Defender gelten die selben Bedingungen wie für einen regulären Public Defender (SSecs. 1/3-5, SSecs. 2/2-3).
(3) Hat das Panel keine freien, eigenen Kapazitäten für einen Fall, soll auf einen Extraordinary Public Defender zurückgegriffen werden. Der entsprechende Anwalt ist in diesem Fall verpflichtet das Verfahren zu übernehmen.
(4) Für die Bereitschaft als Extraordinary Public Defender aufzutreten, soll ein Anwalt mit 1/7 des Gehaltes eines regulären Public Defenders entlohnt werden.
(5) Führt ein Extraordinary Public Defender ein Verfahren für das Panel, soll dieser für seine Zeit gleichwertig wie ein regulärer Public Defender entlohnt werden.
(6) Verweigert ein Extraordinary Public Defender die Verfahrensführung oder unterlässt sie entgegen seiner Verpflichtung, so müssen alle bereits durch das Panel erhaltene Zahlungen zurückbezahlt werden.
Section 2 - Amending the Appendices of the Federal Salaries Act
Der Public Defender General wird dem Appendix 2 des Federal Salaries Act, der Public Defender dem Appendix 3 angefügt.
Section 3 - Coming-into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
47th Vice-President of the United States of Astor fr. Chairman of the Democratic National Committee fr. Senator for Assentia fr. Chairman of the State Assembly of Assentia fr. Member of the House of Representatives
Die 3rd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 29th of March
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
3rd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill
Only Section - Temporary Chair and Membership
Section IV/1 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act werden die folgenden Subsections angefügt:
(8) Beschließt ein Ausschuss die Einleitung einer Untersuchung und ist der Antragsteller nicht Mitglied des Ausschusses, soll er für die Dauer der Untersuchung und beschränkt auf die Belange der Untersuchung zum Mitglied werden. Die Beschränkungen nach Section II/2 finden hierbei keine Anwendung.
(9) Beschließt ein Ausschuss die Einleitung einer Untersuchung und hat der Ausschuss zu diesem Zeitpunkt keinen Vorsitzenden oder akzeptiert der Vorsitzende dies ausdrücklich, so soll der Antragsteller für die Dauer der Untersuchung und beschränkt auf die Belange der Untersuchung den Vorsitz führen. Die Beschränkungen nach Subsection II/3/3 finden hierbei keine Anwendung.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
[/doc]
May 2016 Elections Bill
Section 1 - General Provisions
(1) Dieses Gesetz legt fest dass die Wahltermine im Monat Mai 2016 einmalig von den Vorgaben des Federal Election Act abweichen.
(2) Es soll zitiert werden als May 2016 Elections Act
Section 2 - Date of Elections
(1) Das Wählerverzeichnis gemäss Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird vom 16.05.2016 bis 21.05.2016 ausgelegt.
(2)
Kandidaturen für Wahlämter auf Bundesebene gemäss Federal Election Act
sind vom 16.05.2016 bis 21.05.2016 am durch das United States Electoral
Office dafür bezeichneten Ort bekannt zu geben.
(3) Die Wahlgänge für
Wahlämter auf Bundesebene gemäss Federal Election Act finden zwischen
dem 22.05.2016 und dem 27.05.2016 statt.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Zoey Voerman
President of the United States
Federal Administration Reform Bill An Act to modernise the structure of the Federal Government Agencies and to prescribe Rules for the work of these agencies.
Section 1 - Federal Administration Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten.
Federal Administration Act
Chapter I – General Provisions
Section 1 – Purpose
(1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen der Organisation der Bundesverwaltung und ihrer Arbeitsweise.
(2) Soweit besondere gesetzliche Vorschriften für Teile der Bundesverwaltung erlassen sind, treten die Vorschriften dieses Gesetzes zurück.
Section 2 – Departments
(1) Die Departments unterstützen den Präsidenten in der Ausübung der ihm übertragenen Exekutivgewalt als oberste Bundesbehörden.
(2) Sie werden durch einen Secretary geleitet, dem andere Amtsträger auf Leitungsebene zur Seite gestellt werden können. Der Secretary unterliegt in seiner Arbeit der der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten.
(3) Departments können auch einem anderen Department nachgeordnet werden. In diesem Fall verantwortet der zuständige Secretary den ihm zugewiesenen Aufgabenbereich unter der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des ihm übergeordneten Secretarys.
Section 3 – Federal Agencies
(1) Federal Agencies nehmen die ihnen übertragenen Verwaltungsaufgaben unter Weisung, Aufsicht und Kontrolle der ihnen übergeordneten Stellen, letztinstanzlich des Präsidenten, wahr.
(2) Federal Agencies können errichtet werden als
a) reguläre Verwaltungsbehörden (Office / Bureau / Agency / Authority / Administration / Service / Institute) unter der Leitung eines Directors oder Administratiors,
b) Verwaltungsbehörden unter der Leitung eines Mehrpersonengremiums (Commission / Council / Board) mit einem Chairman.
(3) Federal Agencies können selbstständig oder als Teil einer obersten Bundesbehörde errichtet werden. Ihnen können andere Bundeseinrichtungen nachgeordnet werden. Sind sie nicht Teil einer anderen Behörde, sind sie einer obersten Bundesbehörde nachzuordnen.
Section 4 – Agencies directly responsible to President
Aufgaben der obersten Bundesbehörden, die keinem Department zugeordnet werden, werden durch den Präsidenten oder in seinem Auftrag direkt wahrgenommen. Dies gilt auch für die Nachordnung von Behörden, die keinem Department zugeordnet sind.
Section 5 - Authority to structure the Agencies
(1) Die Errichtung von Bundesbehörden kann durch Gesetz oder Exekutiverlass des Präsidenten erfolgen, ihre Aufhebung jedoch nur durch das gleiche Instrument, wie ihre Errichtung.
(2) Die innere Organisation einer Behörde, soweit sie nicht durch die Errichtungsvorschrift reguliert wird, unterliegt der Gestaltung durch Organisational Orders.
(2) Zum Erlass von Organisational Order unter Berücksichtigung der haushalterischen Möglichkeiten des Bundes sind berechtigt
a) der Präsident für die gesamte Bundesexekutive,
b) der Leiter einer obersten Bundesbehörde für seinen Zuständigkeitsbereich und die nachgeordneten Behörden,
c) der Leiter einer anderen Bundeseinrichtung, soweit nur der Bereich einer Bundesbehörde einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden betroffen ist.
Section 6 – Special form of Agencies
Durch Gesetz können Einrichtungen und Behörden des Bundes mit besonderer Struktur geschaffen werden, die eine besondere Struktur aufweisen und nicht dem Präsidenten nachgeordnet sind.
Section 7 – Legislative and Judicial Agencies
(1) Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind nicht der Kongress und seine Organe und die Bundesgerichte.
(2) Zur Unterstützung der Arbeit der Legislative und Judikative können ebenfalls Bundesbehörden errichtet werden, die nicht Teil der Exekutive, sondern der Gewalt sind, innerhalb der sie errichtet werden.
(3) Behörden außerhalb der Exekutive unterliegen nicht der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten, sie sind Ausprägung der verfassungsrechtlichen Selbstständigkeit der Gewalten.
(4) Die Errichtung und Aufhebung von Bundesbehörden und die Regelung ihrer inneren Struktur erfolgt durch Resolution mindestens einer Kammer des Kongresses für Legislativbehörden oder Beschluss der Federal Judges Conference für Judikativbehörden.
Chapter II – Leadership
Section 1 – Agency Executive
(1) Der Leiter einer Bundeseinrichtung ist für deren Organisation und Führung sowie die Erledigung ihrer Aufgaben verantwortlich. Er besitzt Weisungsrecht gegenüber allen nachgeordneten Bediensteten und Stellen.
Er unterliegt der Weisung, Aufsicht und Kontrolle der übergeordneten Stellen, letztinstanzlich des Präsidenten, und ist ihnen verantwortlich.
(2) Ein Amtsträger auf Leitungsebene soll zum ständigen Vertreter des Leiters bestimmt werden, die übrigen Mitglieder der Leitungsebene nach ihrem Rang, unter gleichen Rängen nach Amtszeit die Stellvertretung im Bedarfsfall übernehmen. Die Stellvertretung schließt die geschäftsführende Aufgabenwahrnehmung im Falle einer Vakanz ein.
Section 2 – Special positions in Leadership
(1) In jeder Bundeseinrichtung sollen auf Leitungsebene neben dem Leiter und dem Stabschef zumindest Verantwortlichkeiten für
a) das Personalwesen
b) das Budget- und Beschaffungswesen sowie die Verwaltung von Eigentum und Liegenschaften
d) den Geheimschutz und die Sicherheit
e) die rechtlichen Angelegenheiten (als General Counsel) und den behördlichen Datenschutz
an Bedienstete zugewiesen werden, die damit für diese Bereiche Weisungsrecht besitzen.
(2) Die Mitglieder der Leitungsebene werden durch dazu bestellte Mitarbeiter aus ihrem Aufgabenbereich vertreten. Die Stellvertretung schließt die geschäftsführende Aufgabenwahrnehmung im Falle einer Vakanz ein.
Section 3 – Delegation of authority
(1) Jeder Leiter einer Bundeseinrichtung kann die ihm in seiner Funktion übertragenen Aufgaben und Rechte an ihm unterstellte Bedienstete delegieren, ohne das Recht der eigenen Entscheidung zu verlieren. Er kann auch die Aufsicht über ihm unterstellte Bedienstete anderen Bediensteten übertragen.
(2) Delegationen sind nur ausgeschlossen, soweit de geltenden Bestimmungen dies ausdrücklich bestimmen. Kein in der Verfassung mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben persönlich betraute Amtsträger darf diese Rechte delegieren, soweit die Verfassung dies ausschließt.
Section 4 – Authority of Leadership to make Rules and Regulations
(1) Der Leiter jeder Bundeseinrichtung kann für die der ihm jeweils nachgeordneten Stellen nach innen oder außen wirksame Bestimmungen (Rules and Regulations), insbesondere im Bezug auf
a) das Verfahren der Aufgabenerfüllung, die Geschäftsverteilung
b) Tätigkeit der Bediensteten sowie
c) die Beschaffung, Verwaltung und Nutzung der Archive, Unterlagen und des Eigentums.
(2) Anordnungen, die der Präsident in Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Exekutivverantwortung (Executive Orders) oder der Leiter einer obersten Bundesbehörde in der Wahrnehmung der ihm als Beauftragter des Präsidenten zukommenden verfassungsrechtlichen Verantwortung für seinen Aufgabenbereich trifft (Administrative Instructions) sind keine Rules and Regulations im Sinne dieser Section.
(3) Rules und Regulations nach Section 1 dürfen der Verfassung, den Gesetzen, Executive Orders, Administrative Instructions oder höherrangigen Rules and Regulations nicht zuwiderlaufen.
Anordnungen, die Sentence 1 widersprechen, vorhergehende Anordnungen oder Anordnungen untergeordneter Stellen verlieren ihre Wirkung, insoweit neue oder übergeordnete Anordnungen erlassen werden oder sie im Widerspruch stehen.
(4) Das zuständige Congressional Committee kann Rules and Regulations jederzeit zum Gegenstand seiner Beratungen machen und einen Widerruf oder Änderung verlangen, sofern sie nicht den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen (Executive Privilege).
Section 5 – Inspector General
(1) In jeder Bundeseinrichtung kann ein Amtsträger (Inspector General) bestellt werden, der weisungsfrei Untersuchungen im Bezug auf die rechtmäßige Durchführung der Aufgaben der Behörde nach den Grundsätzen ethischer, integerer und effizienter Arbeit durchführt.
(2) Der Amtsträger regelt seine Angelegenheiten selbstständig nach den Maßgaben der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Weisung der übergeordneten Stelle und kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete und Ermittlungsbeamte mit Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der Einrichtung berufen.
(3) Er berichtet auf Anfrage der übergeordneten Stelle und dem Kongress und macht diese auf Verstöße gegen Vorschriften aufmerksam.
Chapter III – Work of Federal Agencies
Section 1 – Conduct of authority
(1) Die Behörden und Bediensteten der Vereinigten Staaten und jedes ihrer Staaten sind verpflichtet, einen Bundesbediensteten bei der Durchführung seiner Aufgaben rechtmäßige Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewähren.
(2) Jeder dazu autorisierte Bedienstete einer Behörde der Vereinigten Staaten, soweit er nicht zur eigenständigen Durchsetzung seiner Anordnungen berechtigt ist, kann beim zuständigen Bundesbezirksgericht den Erlass einer strafbewährten Anordnung beantragen, die für die Durchführung der Aufgaben seiner Behörde notwendig ist, soweit hierzu keine besonderen Regelungen getroffen sind.
(3) Jeder Bedienstete einer Bundesbehörde ist berechtigt, die Abgabe von Aussagen und deren Beeidung zu verlangen, wenn dies für seine Tätigkeit notwendig oder nützlich ist. Ein Eid kann aus persönlichen Gründen durch eine Bekräftigung mit gleicher Wirkung ersetzt werden. Die Aussageverweigerungsrechte gelten entsprechend.
Section 2 – Basic informations about structure and tasks
Informationen über die Leitung, die über- und untergeordneten Stellen sowie die Aufgaben einer Bundeseinrichtung sollen für die Bürger ebenso zugänglich sein wie die für sie relevanten Rules und Regulations.
Section 3 – Administrative Proceedings
(1) Jede Person kann sich selbst vor einer Bundeseinrichtung vertreten oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person vertreten lassen.
(3) Es können durch die Behörde diejenigen Informationen und Tatsachen erhoben, Aussagen und Beweise verlangt und Stellungnahmen angefordert werden, die für die Durchführung der Aufgaben notwendig sind.
(4) Die getroffene Entscheidung wird den Betroffenen in geeigneter Form mitgeteilt. Widerruf oder Änderung einer früheren Entscheidung sind selbst Entscheidungen.
(5) Für die Tätigkeit von Bundeseinrichtungen können Gebühren und Auslagen erhoben werden, die sich gegebenenfalls um die Honorare oder Entschädigungen für beteiligte Sachverständige, Zeugen oder Übersetzer und die Auslagen der Gegenpartei erhöhen.
Section 4 – Remedy against decisions
(1) Binnen einer angemessenen Frist kann gegen eine belastende Entscheidung, Widerspruch erhoben werden, über den eine erneute Entscheidung zu treffen ist.
(2) Bleibt der Widerspruch gegenüber der Behörde erfolgreich, kann Beschwerde bei der zuständigen übergeordneten Stelle erhoben werden, die darüber entscheidet.
(3) Bleibt auch der Widerspruch erfolglos oder ist die Angelegenheit eilig, kann Klage beim zuständigen Bundesbezirksgericht erhoben werden.
(4) Solange Widerspruch oder Beschwerde anhängig sind, soll eine Entscheidung ohne Eilbedürftigkeit keine Rechtskraft erlangen. Die Rechtskraft ist während eines gerichtlichen Verfahrens jedoch nur auf Anordnung des Gerichts hin gehemmt.
(5) Gegen eine als Realakt wirkende Entscheidung können Rechtsmittel nur auf die nachträgliche Beseitigung der Folgen oder Entschädigung gerichtet sein.
Section 5 – Privacy Protection
(1) Sämtliche Bundeseinreichtungen der Vereinigten Staaten sind zum Datenschutz verpflichtet.
(2) Personenbezogene Daten, welche einer Behörde oder einem Bediensteten bekannt werden, ohne dass sie für ihre Arbeit zwingend notwendig sind, sind zu löschen, soweit erkennbar ist, dass sie nicht erforderlich sind.
(3) Zulässig erhobene und aufbewahrte Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur sofern und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend notwendig ist, veröffentlicht werden.
(4) Personenbezogener Daten dürfen
a) an andere Bundeseinrichtungen auf deren Anfrage hin und bei Vorliegen eines zwingenden Grundes,
2. an Behörden von Bundesstaaten, wenn diese sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen oder die Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden
3. an ausländische Behörden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur gegenseitigen Amtshilfe,
weitergegeben werden soweit keine anderen Bestimmungen entgegenstehen oder die Interessen des Betroffenen, der um Herausgabe ersuchten Behörde oder des Bundes höher wiegen.
Section 2 - Amendment of the Banking Act and the Federal Income Tax Act
(1) In Art. I, Sec. 2 Banking Act wird wie folgt gefasst:
Sec. 2. Banking Secrecy.
(1) Daten, auf welche eine Bank im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Zugriff erhält, insbesondere Informationen über Konten und Kontobewegungen und Steuerdaten, unterliegen dem Bankgeheimnis und sind vertraulich zu behandeln. Hiervon bleibt die Veröffentlichung in anonymisierten und nicht mehr auf eine Person zurückführbare Formen ausgenommen.
(2) Zu Zwecken der Strafverfolgung kann die Geheimhaltungspflicht auf richterliche Anordnung im Einzelfall aufgehoben werden.
(3) Nicht dem Bankgeheimnis unterliegt die Weitergabe der zur Steuererhebung benötigten Daten an die zuständigen Behörden des Bundes und der Staaten.
(2) In Art. 1 Federal Income Tax Act wird eine Subsection 3 eingefügt:
(3) Informationen über die entrichteten Steuern und Abgaben einer Person, welche der Steuerbehörde zur Kenntnis gelangen, unterliegen dem Steuergeheimnis und sind vertraulich zu behandeln.
Section 3 - Repeal of Federal Law
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft
- der Federal Administration Act
- der Privacy Protection Act
Section 4 - Coming-into force
(1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Die aufgrund des Federal Administration Act errichteten Departments bleiben bestehen, bis eine diesbezügliche Executive Orders erlassen sind.
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Zoey Voerman
President of the United States
Budget and Statistics Suspension Bill
Section 1 - Suspension
Die Bestimmungen des Federal Budget Act und des Office oft Labor Statistics Act sowie die Berichtspflichten über das Währungswesen seitens der Federal Reserve Bank werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesetzt.
Section 2 - Lift of Suspension by House Resolution
Sie können jederzeit durch Resolution des Repräsentantenhauses, die wie ein Bundesgesetz inkraftzusetzen ist, reaktiviert werden.
Section 3 - Federal Funding security
Für die Haushaltsführung des Bundes gilt der zuletzt festgestellte Haushaltsplan für die Dauer der Aussetzung fort.
Section 4 - Coming-into force
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
The White House, Astoria City | September 7th, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Federal Employees Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 02.09.2016,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Zoey Voerman
President of the United States
Federal Employees Bill An Act to regulate the status of the federal employees
CHAPTER I – STATUS OF FEDERAL EMPLOYEES
Section 1 – Structure of Public Service
(1) Die Bediensteten der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Bundesrichter, sind berufen
1. in den zivilen öffentlichen Dienst (Civil Service),
2. in den militärischen öffentlichen Dienst als Soldaten (Military Service).
(2) Personen, die
a) durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt werden oder den Präsidenten unmittelbar beraten,
b) unmittelbar durch die Federal Judges Conference oder den Kongress, eine seiner Kammern, sein Präsidium, einen Ausschuss, einen Senator oder Repräsentanten bestellt werden,
c) Teil der Leitung einer Bundeseinrichtung sind,
d) die Leitung beraten,
e) verantwortlich für die Leitung von Abteilungen oder Programmen oder politische oder organisatorische Grundlagenentscheidungen sind oder
f) sonst des besonderen politischen Vertrauens bedürfen,
sind Bedienstete des politischen Verwaltungsdienstes (Political Service).
(3) In einem Mandatsverhältnis zum Bund stehen die Senatoren und Repräsentanten sowie der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten. Sie unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes mit Ausnahme der Höhe der Besoldung.
Section 2 – Precedence of military-specific regulations
Für Bedienstete des Military Service gelten die besonderen Bestimmungen, die das Militärrecht festlegt oder erfordert vorrangig vor den Bestimmungen dieses Chapters.
Section 3 – Ban of certain officials
(1) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in ein exekutives oder judikatives Amt eines Bundesstaates bestellt oder zum Senator oder Representative gewählt, ruht das Dienstverhältnis zum Bund für die Dauer dieser Tätigkeit.
(2) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in ein Dienstverhältnis eines Bundesstaates berufen, das nicht zeitlich begrenzt ist, scheidet er gleichzeitig aus dem Dienst des Bundes aus. Dies gilt nicht für ein Dienstverhältnis als Reservist der Nationalgarde.
(3) Wird ein Bediensteter des Civil oder Military Service in den Political Service des Bundes berufen, ruht das Ursprungsdienstverhältnis für die Dauer der Angehörigkeit zum Political Service.
Section 4 – Governoring Rules of Employee Management
(1) Die Einstellung, Ausbildung und Qualifizierung, Arbeit, Überprüfung, Besoldung, Beförderung, Pensionierung und Entlassung von Bediensteten der Vereinigten Staaten soll, soweit sie nicht durch Gesetz geregelt ist, dem Präsidenten für den gesamten öffentlichen Dienst und, innerhalb der durch den Präsidenten oder in seinem Auftrag erlassenen Bestimmungen, der Regelung durch die Leiter der Bundeseinrichtungen oder ihre Beauftragte für deren Amtsbereich obliegen.
(2) Jeder Bundesbedienstete hat das Recht, bei einer übergeordneten Stelle die Überprüfung von Anweisungen oder ihn persönlich belastenden Handlungen seines Dienstvorgesetzten zu beantragen. Soweit für eine Beschwerde im Zuge ihrer Entscheidung und Weiterführung oder durch allgemeine oder einzelfallbezogene Erklärung des Präsidenten die Zuständigkeit des Präsidenten ergibt, kann dieser die Entscheidung übertragen oder sich selbst vorbehalten.
(3) Der öffentliche Dienst der Vereinigten Staaten soll nach den Prinzipien der Effizienz und Effektivität unter fairen Arbeitsbedingungen eingesetzt und geführt werden. Die Bediensteten sind auf Treue zur Verfassung, Integrität und am öffentlichen Wohl orientierte Arbeit zu verpflichten.
Section 5 – Appointment
(1) Ernennung, Beförderung und Entlassung sind durch Urkunden unter dem Siegel der Vereinigten Staaten zu vollziehen, sie erfolgen im Einklang mit dem gesetzlichen Vorschriften durch, im Auftrag oder im Namen des Präsidenten.
(2) Nach der Übergabe der Ernennungs- oder Beförderungsurkunde ist der Ernannte durch den Präsidenten oder einen anderen Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen, ehe die Ernennung wirksam wird.
(3) Die Ernennung von Bediensteten des Civil oder Military Services kann den Leitern der Bundeseinrichtungen übertragen und von diesen an untergeordnete Bedienstete des Political Service delegiert werden. Sie soll nach den Grundsätzen der Beförderung oder der öffentlichen Ausschreibung unter Einbeziehung der Qualifikation und besonderer Beachtung benachteiligter Gruppen erfolgen, wenn nicht das öffentliche Interesse etwas anderes erfordert. Benachteiligungen aufgrund persönlicher Eigenschaften sind ohne sachlichen Grund ist unzulässig.
Section 6 - Retirement and Dismisal
(1) Bedienstete des Civil oder Military Service scheiden aus ihrem Amt aus, wenn sie die gesetzlichen Bedingungen der Pensionierung erfüllen. Sie können entlassen werden, wenn sie
a) die ihnen anvertrauten Aufgaben nicht oder unzureichend erfüllen,
b) das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen oder
c) aus anderen schwerwiegenden, nicht jedoch aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet für die Weiterbeschäftigung sind,
d) sie um ihre Entlassung ersuchen.
(2) Bedienstete des Political Service können außerdem jederzeit ohne besonderen Grund entlassen werden.
(3) Leiter einer obersten Bundesbehörde oder andere Bedienstete, für die dies durch das Recht oder gesondert in ihrer Ernennungsurkunde bestimmt wurde, scheiden sie zu Beginn des Monats aus dem Amt, der auf eine Präsidentschaftswahl folgt.
Section 7 - Temporary Employees Von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann für nur vorübergehend beschäftigte Personen, insbesondere auch Praktikanten, durch Rechtsvorschrift abgewichen werden.
CHAPTER II – WORKING TIME
Section 1 – Working Time
(1) Die Bediensteten des Civil Service leisten im Regelfall eine 40-Stunden-Woche ohne Schichtbetrieb. Soweit es die Gegebenheiten der Bundeseinrichtung oder der Tätigkeit erfordern, können Abweichungen bestimmt oder individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Auch ohne solche Sonderregelungen kann in besonderen Ausnahmefällen der Dienstvorgesetzte andere Arbeitszeiten anordnen.
(2) An Wochenenden, Feiertagen sowie an Tagen, die der Präsident durch Exekutiverlass bestimmt gilt für Bedienstete des Bundes arbeitsfrei.
Von der Arbeitsruhe können Teile der Bediensteten auf Anordnung des Leiters der betroffenen Einrichtung oder des Präsidenten ausgeschlossen werden, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben durch diese im öffentlichen Interesse liegt.
(3) Soweit ein Bediensteter mehr arbeitet, als er verpflichtet wäre, ist er für die zusätzliche Arbeitszeit zu besolden, wenn er nicht innerhalb eines Monats die entsprechende Überschreitung durch zusätzliche Arbeitszeitbefreiung reduzieren kann.
Für die Arbeit an Sonntagen ist das 1,3-fache der tatsächlichen Arbeitszeit anzurechnen.
(4) Die Arbeitszeitvorschriften finden keine Anwendung auf Bedienstete des Political Service, gewählte Amtsträger und Bundesrichter.
Section 2 – Exemption from Working Time
(1) Bedienstete des Bundes werden durch ihren Dienstvorgesetzten unter Wahrung der Bezüge vom Dienst befreit
a) im Fall ihrer Erkrankung, die durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, wenn und insoweit die weitere Tätigkeit der Genesung entgegensteht oder die Gefahr der Ansteckung hervorrufen würde oder zur Durchführung einer medizinischen Behandlung,
b) für die Wahrnehmung von Pflichten als Reservist oder Juror,
c) zur Teilnahme an der Beerdigung früherer Kameraden oder Familienangehörigen oder als Ehrenwache einer anderen Beerdigung eines früheren Bediensteten des Militärs oder der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten,
d) zur notwendigen kurzfristigen Betreuung von nahen Angehörigen wegen Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit, sofern diese Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann,
e) aus anderen Gründen, die durch Bundesrecht bestimmt oder vom Leiter der Bundeseinrichtung im Einzelfall genehmigt werden.
(2) Aus disziplinarischen Gründen kann ein Bediensteter unter Wegfall des Besoldungsanspruchs vom Dienst vorübergehend freigestellt werden. Dies ist insbesondere zulässig, wenn eine Entlassung aus dem Dienst wahrscheinlich oder möglich, aber unangemessen hart erscheinend, ist.
(3) Für je vier Wochen bezahlter Dienstzeit erhält ein Bediensteter 2 Tage Urlaubsanspruch, der mit Genehmigung des Vorgesetzten und unter dem Vorbehalt des Widerrufs aus zwingenden dienstlichen Gründen jederzeit als bezahlte, einmalige und jährlich übertragbare Freistellung vom Dienst in Anspruch genommen werden kann.
(4) Bedienstete im Ausland oder mit Stationierung an einem anderen als dem Heimatort erhalten einen erhöhten Anspruch nach Ssec. 3 von 3 Tagen, von dem 1/3 innerhalb der Vereinigten Staaten zu nutzen ist, wenn der Vorgesetzte nichts anderes genehmigt.
Section 3 - Part-Time Employments
(1) Bedienstete können entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften, ansonsten entsprechend einer Vereinbarung mit dem Leiter der betroffenen Bundeseinrichtung in Teilzeit arbeiten. Ihre Arbeitsverpflichtung reduziert sich dann entsprechend ebenso wie die ihnen zustehenden, von der Arbeitszeit abhängigen Leistungen.
(2) Teilzeitarbeit soll nur für Positionen und Tätigkeiten ausgeschlossen oder nachrangig gestattet werden, wenn dies aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist.
(3) Bei einer zeitweiligen Erhöhung der Arbeitspflicht soll auf Teilzeitbedienstete besondere Rücksicht genommen werden, soweit sie diese aus persönlichen oder familiären Gründen gewählt haben.
(4) Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann ein Vollzeitbediensteter vorübergehend in Teilzeit versetzt werden.
CHAPTER III - SALARIES
Section 1 - Determination of Saleries
(1) Besoldungen nach diesem Gesetz werden, soweit sie nicht durch Appendix I dieses Gesetzes festgelegt worden sind, auf Basis von Appendix II durch den Präsidenten, den Leiter der betroffenen Bundesbehörde oder einen Beauftragten entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt werden. Die Einstufung kann auch durch Gesetz oder Organisationserlass vorgenommen werden, hierdurch können auch Richtlinien für die Einstufung für die errichtete Bundeseinrichtung vorgesehen werden. Vorgegebene Werte beziehen sich auf monatliche Werte.
(2) Die jeweiligen Congressional Committes können jederzeit die Festlegung von Besoldungssätzen auf Grundlage von Appendix II in ihrem Zuständigkeitsbereich zum Gegenstand ihrer Beratungen machen und eine Änderung verlangen.
(3) Die in Appendices I und II werden der alleinigen Haushaltskompetenz des Repräsentantenhauses zugewiesen und separat von diesem Gesetz erlassen oder geändert.
Section 2 - Allowances
(1) Zusätzlich zu der Besoldung erhalten Bundesbedienstete Erstattung für Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung in der tatsächlich anfallenden Höhe, soweit diese Aufwendungen durch Rechtsvorschrift oder den Vorgesetzten im Einzelfall genehmigt wurden.
(2) Die Bundesbediensteten erhalten Erstattung nur, soweit die Aufwendungen nicht unmittelbar durch den Bund geleistet wurden. Der Bund stellt den Bediensteten insbesondere zur Verfügung
a) Ausrüstungsgegenstände und Dienstfahrzeuge, einschließlich des notwendigen Verbrauchsmaterials,
b) die Nutzung von Transportmitteln des Bundes, insbesondere der Streitkräfte,
c) Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Streitkräfte und in anderen Einrichtungen nach Bedarf und Gegebenheiten,
d) Uniformen und besondere Dienstkleidung.
Die zur Verfügung gestellten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Bundes, der für ihre Wartung, Reinigung und Instandsetzung verantwortlich ist. Uniformen und andere personalisierte Ausrüstungsgegenstände können Bediensteten unentgeltlich überlassen werden, wenn sie aus dem Dienst ausscheiden.
(3) Erstattungsfähig sind auch die Kosten für einen Umzug oder die Einrichtung und Unterhaltung eines Zweitwohnsitzes aus dienstlichen Gründen. Dies gilt auch für die Unterbringung während einer Dienstreise. Sie gilt nicht, soweit die Unterkunft durch den Bund zur Verfügung gestellt wird.
(4) Erstattung und Leistung sind auf tatsächliche Kosten begrenzt, sie sollen nicht ohne guten Grund ein ortsübliches Maß überschreiten.
Section 3 - Compensation
Sofern ein Bediensteter des Bundes im Dienst verwundet oder getötet wurde, gewährt der Bund ihm oder seinem Ehegatten und in der Ausbildung befindlichen Kindern eine monatliche Kompensation des Einkommensausfalls, die sich an der Besoldung orientiert.
Section 4 - Provisions for Payments
(1) Die Besoldung wird monatlich in dem Umfang für das jeweilige Amt ausgezahlt, in dem sie entstanden ist. Die Bestimmungen der Appendices I und II beziehen sich dabei auf eine Beschäftigung mit voller Arbeitsverpflichtung.
(2) Wer eine Funktion kommissarisch wahrnimmt, hat für die Dauer der Wahrnehmung Anspruch auf die Besoldung, die mit der Funktion verbunden ist, unabhängig davon, ob er bereits anderweitig besoldet wird.
(3) Stehen einer Person mehrere Besoldungen zu, so verfallen alle Ansprüche abgesehen von der jeweils höchsten, sowie den Entschädigungen, die ein Bediensteter als Reservist der Streitkräfte oder einer Nationalgarde erhält.
(4) Die Besoldung ist bis zum siebten Tage eines Monats jeweils für den vorangegangenen Monat zu zahlen. Erstattungsansprüche werden gleichzeitig ausgezahlt, soweit nicht eine frühere Auszahlung aus Gründen der Billigkeit erfolgt ist.
Section 5 - Witholding of Payments
(1) Auszahlungen werden nicht vorgenommen, wenn der Empfangsberechtigte seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Dies gilt nicht für Bedienstete des Political Service und Angehörige des Military Service, die während der Erfüllung ihrer Dienstpflicht verschleppt oder vermisst werden.
(2) Auszahlungen werden reduziert um die fälligen Bundessteuern und Bundesabgaben. Sonstige Steuern und Abgaben können durch den Bund einbehalten werden, wenn er mit den erhebenden Behörden diesbezügliche Vereinbarungen getroffen hat.
(3) Wurde in einem Monat eine höhere Auszahlung geleistet, als fällig gewesen wäre, kann eine spätere Auszahlung entsprechend reduziert werden. Reduzierungen von mehr als 1/3 sind auf mehrere Auszahlungen umzulegen.
Section 6 - Reclaim
Kommt eine Rückbehaltung in den Fällen der Sec. 4, Ssc. 3 nicht in Betracht, hat die auszahlende Stelle eine Rückzahlung zu verlangen und bei Nichterfüllung zu Gunsten des Bundeshaushalts gerichtlich einzuklagen.
CHAPTER IV - FINAL PROVISIONS
Section 1 - Authority to prescribe Rules and Regulations
Die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragten obersten Behörden und sonstigen Bundeseinrichtungen sind unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten zum Erlass von Rules and Regulations bezüglich der Bestimmungen dieses Gesetzes berechtigt.
Section 2 - Appendices applicable and Method of Change
(1) Die in den Appendices I und II niedergelegten Grundsätze finden frühestens ab der ersten Haushaltsperiode nach ihrem Inkrafttreten Anwendung. Der Präsident kann durch Exekutiverlass anordnen, dass die Anwendung um eine weitere Haushaltsperiode aufgeschoben wird, wenn die erforderlichen Einstufungen noch nicht vorgenommen wurden.
(2) Solange die Anwendung ausgesetzt ist, finden die bisherigen Bestimmungen zur Höhe der Besoldung (Appendices 1-3 des Federal Saleries Act) Anwendung.
Section 3 - Exemption from Presidential Authority
Soweit dieses Gesetz dem Präsidenten Aufgaben oder Rechte überträgt, sind diese auf die Behörden der Exekutive begrenzt. Für die unabhängigen Bundesbehörden tritt deren Leiter, für die Behörden der Legislative das Präsidium des Kongresses und für die Judikativbehörden die Bundesrichterkonferenz an die Stelle des Präsidenten.
Section 3 - Coming-into Force
(1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten treten außer Kraft:
- der Federal Saleries Act
- der The Appointment and Dismissal from Office Act
The White House, Astoria City | September 26th, 2016
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die TRADE REGULATIONS OF DRUGS BILL,
gebilligt
durch den Kongress am 25.09.2016,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Alasdair MacIntyre
Vice President of the United States
Trade Regulations of Drugs Bill An Act to support the States in the regulation of drugs and to provide for tariffs thereon.
Section 1 - Definitions
(1) Rauschgifte im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, sowie abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
(2) Alkohol und Nikotin sind für die Zwecke dieses Gesetzes nicht Wirkstoffe im Sinne der Ssc. 1.
Section 2 - Trade Restrictions
(1) Betäubungsmittel dürfen nur dann über die Grenze eines Bundesstaates in einen anderen Bundesstaat verbracht, ins Ausland ausgeführt, oder aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Besitz und der Handel mit der jeweiligen Substanz im Ausfuhrland oder -bundesstaat, sowie im Einfuhrland oder -bundesstaat nicht unter Strafe steht, oder anderweitige Auflagen bezüglich der Substanz verletzt würden.
(2) Die Vornahme einer in Ssc. 1 genannten Handlung
a) muss den zuständigen Behörden des Bundes angezeigt werden, wenn sie nicht zuvor für den Einzelfall genehmigt wurden und kann aus zu benennenden Gründen untersagt werden,
b) ist nur zulässig, wenn der Händler einen Nachweis über die Herkunft und einen Nachweis über die chemische Reinheit erbringt. Als Nachweis soll dabei in der Regel genügen, dass das Betäubungsmittel durch einen in einem Bundesstaat zugelassenen und überwachten Händler verkauft worden ist.
(3) Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften dieser Section ist der Handel ungesetzlich. Nicht ungesetzlich handeln und ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Bedienstete des Bundes oder der Staaten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben.
(4) Eine Bestimmung dieses Gesetzes soll nicht so angewendet oder ausgelegt werden, dass eine ärztlich angeordnete Anwendung geeigneter Medikamente im Rahmen einer medizinischen Indikation dadurch untersagt ist.
Section 3 - Tariffs
(1) Betäubungsmittel, die nach Astor eingeführt werden unterliegen einer Abgabe von 5% des Warenwertes beim Einkauf, sofern nicht zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausfuhrland vertragliche Ausnahmeregelungen vereinbart sind.
(2) Der Händler hat den Warenwert über einen geeigneten Beleg nachzuweisen, ansonsten ist der Handel ungesetzlich.
Section 4 - Controls
(1) Die zuständigen Bundesbehörden sind ermächtigt, die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes anlassbezogen oder im Rahmen einer koordinierten Maßnahme, insbesondere im Rahmen von Kontrollen an den Außengrenzen der Vereinigten Staaten zu überprüfen.
(2) Soweit ein Anlass dazu besteht, können Stoffe einer Überprüfung der chemischen Reinheit oder der Herkunft durch geeignete Verfahren unterworfen werden. Wird das Einverständnis dazu verweigert, kann diese aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses dennoch durchgeführt oder die Einfuhr untersagt werden.
Section 5 - Penal Provisions
Der ungesetzliche Handel im Sinne dieses Gesetzes ist ein Verbrechen der Klasse C im Sinne des Federal Penal Codes.
Section 6 - Coming-into force
Das Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.
XLVIII. VP | Former Secretary of State (Z. Voerman I & II Administration) | Former Secretary of Commerce (B. Laval II Administration) | Former National Security Advisor (M.C. Lugo I & II Administration)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alasdair MacIntyre« (26. September 2016, 18:04)
The White House, Astoria City | January 12th, 2017
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Second Popular Petition Act Revision Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 11.01.2017,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
James F. Canterbury
President of the United States
Second Popular Petition Act Revision Bill
Only Section - Revision
Der Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:
Popular Petitions Act Section 1 - Requirements
(1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundesebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht der Bundesexekutive angehört.
(2) Für Volkspetitionen gelten die gleichen formalen Anforderungen wie für Anträge von Abgeordneten.
(3) Erklären innerhalb von 7 Tagen mindestens zwei weitere auf Bundesebene Wahlberechtigte oder mindestens ein Kongressabgeordneter beim Kongresspräsidium ihre Unterstützung, so ist die Volkspetition erfolgreich.
Section 2 - Effects
(1) Über erfolgreiche Volkspetitionen soll der Kongress beraten und abstimmen.
(2) Dem Antragsteller ist bei der Beratung Rederecht einzuräumen.
James F. Canterbury Governor of New Alcantara
50th President of the United States
49th Vice President of the United States
Former Secretary of State
Former Attorney General
Former Special Advisor to the President
Former First Legislator
Former Governor
The White House, Astoria City | February 4th, 2017
CERTIFICATE OF PROMULGATION
Die Citizenship Simplification Bill,
gebilligt
durch den Kongress am 4.02.2017,
erlangt Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
Citizenship Simplification Bill An Act to simplify Citizenship.
Section 1 - The Right to be a Citizen
Nachfolgendes wird anstelle des United States Citizenship Acts vom 17.12.12 Gesetz der Vereinigten Staaten:
United States Citizenship Act An Act to codify the Citizenship of the United States.
Section 1 - Definitions
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie Ein- oder Ausbürgerung die Vereinigten Staaten von Astor.
Section 2 - The United States Registration Office (USRO)
(1) Das United States Registration Office ist eine Bundesbehörde die organisatorisch dem Department of Justice untersteht. Der Attorney General beruft den Director.
(2) Die Angelegenheiten des Staatsbürgerwesens werden dem USRO zum Vollzug übertragen.
Section 3 - Ways of Acquisition
Die Staatsbürgerschaft wird erworben von jeder Person
1. die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde,
2. deren Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Staatsbürgerschaft inne hatte,
3. die diese beantragt, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegen stehen.
Section 4 - Application
(1) Anträge auf Einbürgerung sind persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.
(2) Der Antrag hat die folgenden Angaben des Antragstellers zu enthalten:
1. den vollständigen Namen,
2. den Geburtstag und -ort,
3. den Wohnort inklusive Bundesstaat oder Territorium, in welchem der Antragsteller den Wohnsitz nehmen möchte.
(3) Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrages werden schriftlich bestätigt.
Section 5 - Impediments
Die Einbürgerung ist zu verweigern, wenn
1. die angegebenen Daten unvollständig oder offensichtlich ganz oder teilweise unrichtig sind,
2. der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates inne hat und nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist,
3. der Verdacht besteht, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt.
Section 6 - Application Proceeding
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb von fünf Tagen auf das Flaggengelöbnis abzulegen: "I pledge allegiance to the flag of the United States, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all. (Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: Eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.)"
(2) Die Worte "under God" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen entfallen.
(3) Hat der Antragsteller das Flaggengelöbnis fristgemäß und vollständig abgelegt, so ist er mit Wirkung zum Tag der Antragstellung einzubürgern. Andernfalls ist die Einbürgerung zu verweigern.
Section 7 - Ways of Loss
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit durch unwiderrufliche, schriftliche und unmittelbar rechtswirksame Mitteilung auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
(2) Eine Einbürgerung ist unverzüglich zu widerrufen, falls nachträglich festgestellt wird, dass sie hätte verweigert werden müssen.
(3) Die Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sofern der Bürger seit seiner Einbürgerung die Staatsbürgerschaft eines weiteren Staates angenommen hat, soweit nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist.
Section 8 - Mandatory Registration
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, den Bundesstaat seines Wohnsitzes und jede Änderung daran unverzüglich anzuzeigen. Das USRO führt ein öffentliches Register.
(2) Rechtswirksam ist nur der in diesem Register geführte Bundesstaat.
Section 9 - Citizenship Card and Digital Services
(1) Jedem Bürger ist auf Antrag durch das USRO eine Bürgerkarte (ID) auszustellen.
(2) Die ID kann als Ausweisdokument bei Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und allen weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden. Insbesondere soll mit ihr die Regelung der Section 8 umgesetzt werden können.
(3) Die ID soll stets für 28 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
(5) Durch Exekutiverlass oder Gesetz können weitere Verwendungsmöglichkeizten bestimmt werden. Auch die Bundesstaaten und ihre Untergliederungen sind dazu berechtigt.
(6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung bereitstellen. Soweit die Staaten Verwendungsmöglichkeiten bestimmen, soll das USRO sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Section 2 - The Right to Vote
(1) Art. I, Sec. 3 bis 5 des Federal Election Act werden durch das Folgende ersetzt:
Section 3 - Electoral Roll and ID Types
(1) Das Bundeswahlamt führt eine Liste aller registrierten Wähler (Electoral Roll) zu jeden Wahlen zum Repräsentantenhaus. Für alle anderen Wahlen findet die zuletzt erstellte Electoral Roll Anwendung.
(2) Um sich als Wähler zu registrieren, muss ein schriftlicher Antrag zwischen dem 13. und dem 18. Tage des Wahlmonats beim USEO gestellt werden. Dieser hat zumindest einen vollständigen Vornamen und den Nachnamen sowie die Angabe des Bundesstaates zu beinhalten, in dem der Antragsteller zum für das Wahlrecht maßgeblichen Zeitpunkt gemeldet ist. Er gilt zugleich für alle mit der Federal ID in Zusammenhang stehenden State-IDs. Ist der Antrag fehlerhaft, so kann er nur durch erneuten Antrag innerhalb der Frist ersetzt werden. Die Antragstellung ist nur persönlich möglich.
(3) Ein Antragsteller muss
1. Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein,
2. mindestens 18 Jahre alt sein,
3. seinen Wohnsitz ordentlich in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten gemeldet haben,
4. über eine gültige Citizenship Card verfügen,
5. den ID-Typ und gegebenenfalls die Zuordnung angeben.
(4) Gültige ID Typen sind:
1. Federal ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Bundesebene,
2. State ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Staatsebene.
(5) Für jede Federal ID darf höchstens eine State ID in jedem Bundesstaat gemeldet sein. Die Zuordnung wird durch das USEO erfasst. Ist für den Heimatstaat einer Federal ID keine State ID registriert, gilt die Federal ID zusätzlich als State ID.
(6) Das USEO prüft die Rechtmäßigkeit der Eintragungen nach Ablauf der Frist von Amts wegen und nimmt die nowendigen Streichungen vor, ehe es die Electoral Roll öffentlich feststellt. Beschwerden über unrichtige Eintragungen können vor Ablauf der Eintragungsfrist beim USEO erhoben werden. Wurde die Electoral Roll festgestellt, so besitzt es öffentlichen Glauben.
Section 4 - Right to Vote
(1) Wahlberechtigt ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, als Wähler registriert ist.
(2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
Section 5 - Eligibility
(1) Wählbar ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
(3) Ist ein Kandidat für ein Wahlamt auf Bundesebene nicht als Federal ID gemeldet, muss die zugehörige, gültige Federal ID ausdrücklich angegeben werden, andernfalls ist die Kandidatur nicht zuzulassen.
(4) Ein Amtsantritt von Wahlämtern auf Bundesebene ist nur möglich, wenn der gewählte Kandidat als Federal ID registriert ist. Verliert eine Person ihre Registrierung als Federal ID, geht damit der Verlust aller von ihr innegehaltenen Wahlämter auf Bundesebene einher.
(2) In Art. VI, Sec. 3, Ssc. 1 Federal Election Act wird angefügt:
Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung.
Section 3 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz soll frühestens ab dem 1. Februar 2017 angewendet werden.
(2) Alle Staatsbürger die am 1. Februar 2017 als Federal ID oder State ID beim Registration Office gemeldet sind, werden automatisch mit selbem Status in das erneuerte Meldesystem übernommen.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
Die United States National Symbol Act Adjustment Bill und dieFederal Security Reform Bill
gebilligt
durch den Kongress am 5.04.2017,
erlangen Gültigkeit,
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
Federal Security Reform Bill An Act to provide for reorganization of the National Intelligence and Disaster Relief and for other purposes.
Section 1 – Implementation of the National and Homeland Security Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
National and Homeland Security Act An Act to organize the Agencies and powers related to National and Homeland Security.
Section 1 – Coordinating
(1) Der Präsident und Oberbefehlshaber ist für die Koordinierung der Aufgaben zuständig, die die nationale Sicherheit, den Heimatschutz und die Katastrophenhilfe betreffen. Er soll dazu im Executive Office of the President of the United States ein National Security Council als Koordinierungs- und Beratungsgermium bilden. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit der Bundesbehörden und die Zusammenarbeit des Bundes mit Behörden der Staaten, ihrer Untergliederungen sowie dem Ausland.
(2) Die Bediensteten der National Security Council zugeordneten Bereiche bestellt der Präsident ohne Rat und Zustimmung des Senats, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Section 2 – Disaster Relief
(1) Unter der Aufsicht des National Security Council wird das Office for Emergency Management and Response eingerichtet, das für die Koordinierung der Katastrophenhilfe des Bundes, Prävention und Frühwarnung verantwortlich ist. Es verwaltet auch einen Fonds für Notfallhilfe und Entschädigung und die Programme des Zivilschutzes.
(2) Eine Katastrophe ist jedes Ereignis, das Leib und Leben, Hab und Gut oder andere wesentliche Rechtsgüter einer großen Anzahl an Personen bedroht oder beschädigt. Der Präsident kann eine National Emergency erklären, wenn er darum ersucht wird oder die Katastrophe mehrere Bundesstaaten, das Ausland oder Zuständigkeiten und Interessen des Bundes betrifft.
(3) Maßnahmen der Katastrophenhilfe sind Such- und Rettungsmaßnahmen, Versorgung und Betreuung, Aufrechterhaltung notwendiger Infrastruktur und Wiederaufbau.
(4) Die Aufgaben des Office for Emergency Management and Response werden in Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden, den staatlichen, lokalen und ausländischen Stellen erfüllt. Es werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt, können auch Soldaten zur Unterstützung abgeordnet werden und sollen auch ehrenamtliche Kräfte insbesondere durch Schulung, Ausrüstung und Kompensation des Verdienstausfalls gefördert und koordiniert werden. Es können auch private Organisationen einbezogen und gefördert werden.
Section 3 – National Intelligence and Intelligence Community
(1) Die durch dieses Gesetz geschaffenen Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten bilden die Intelligence Community, deren Arbeit durch das Office for National and Homeland Security unter der Aufsicht des National Security Council koordiniert werden soll.
(2) Das Office for National and Homeland Security nimmt auch zentrale Aufgaben für die Nachrichtendienste wahr, insbesondere im Rahmen der Kommunikationsüberwachung und der Befragung von Terrorverdächtigen. Ihm können dazu auch Bedienstete der Dienste abgeordnet werden.
(3) Die Angelegenheiten der Nachrichtendienste unterliegen der Geheimhaltung, soweit nicht die zuständigen Amtsträger etwas anderes bestimmen. Die Bediensteten sind insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Deklassifizierung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung kann nur der Präsident entscheiden. Die Geheimhaltung steht der Informationsweitergabe an andere Behörden und den Kongress nicht entgegen, wenn Vorkehrungen für ihre Wahrung getroffen werden.
Section 4 – Domestic Intelligence
(1) Die Funktionen des Inlandsgeheimdienstes werden wahrgenommen durch die Abteilung Domestic Intelligence des Federal Bureau of Investigation, die ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Domestic Intelligence ist zuständig für inländische Spionageabwehr, die Sammlung und Auswertung von Informationen für Heimatschutz und Terrorabwehr sowie die Überwachung von damit zusammenhängenden Gefahren, insbesondere auch Terrorfinanzierung, Geldwäsche, Gefahrstoffe und Transportsicherheit.
Section 5 – Foreign Intelligence
(1) Der Auslandsgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist die Central Intelligence Agency (CIA) mit Sitz in Eaglefort (El Conjunto County), NA als Teil der Intelligence Community.
(2) Die CIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen, die die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihre Interessen im Ausland sowie die Außenpolitik betreffen. Sie ist auch zuständig für die Abwehr ausländischer Spionagetätigkeit und terroristischer Aktivitäten sowie Auslandsoperationen.
(3) Die Leitung der CIA obliegt einem Director, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt. Der Präsident und der Attorney General können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Angehörige der Streitkräfte sein dürfen.
Section 7 – Military Intelligence
(1) Der Militärgeheimdienst der Vereinigten Staaten ist der Defense Intelligence Agency (DIA), der dem zuständigen Department nachgeordnet, aber ein Teil der Intelligence Community ist.
(2) Die DIA ist zuständig für die Sammlung und Auswertung aller Informationen, die die militärische Sicherheit der Vereinigten Staaten, die Sicherheit der Streitkräfte sowie die Tätigkeit fremder Militärkräfte betreffen. Er ist auch zuständig für raumbezogene Aufklärungstätigkeit, die Satellitenaufklärung und Cyber-Operationen sowie Aufklärung zur Unterstützung von Militäroperationen.
(3) Die Leitung der DIA obliegt einem Commander, den der Präsident mit Rat und Zustimmung des Senats ernennt und der zu mindestens den Rang eines Major General innehat. Der Präsident oder der Secretary können weitere Bedienstete mit Leitungsaufgaben ernennen, die auch zum Teil Zivilisten sein dürfen.
Section 2 – Amendment of the Federal Police Forces Act
Art. IV Sec. 2 Ssc. 2 Alt. b Federal Police Forces Act erhält folgende Fassung:
b) die Überwachung der Hoheitsgewässer und Küste der Vereinigten Staaten einschließlich polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu Wasser und an Häfen,
Section 3 – Coming-into force
(1) Das Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Zugleich werden aufgehoben:
- der Office of Homeland Security Act,
- der Federal Disaster Relief Act,
- der National Intelligence Act.
(3) Die Ressourcen des Office of Homeland Security, des Central Intelligence Service und des Military Intelligence Service werden auf das National Security Council übergeleitet, das sie den ihm nachgeordneten Behörden zuweist.
United States National Symbol Act Adjustment Bill Section 1 - U. S. National Symbols Act
Der United States National Symbols Act wird durch folgendes Gesetz vollständig ersetzt:
United States National Symbols Act An act to define and protect the national symbols of the United States.
Article 1 – The Flag
(1) Die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor ist eines ihrer Nationalsymbole.
(2) Die Nationalfarben der Vereinigten Staaten sind rot, weiß und blau.
(3) Kleine weiße Sterne die die Bundesstaaten symbolisieren, bilden einen Halbkreis um einen großen weißen Stern der für die Einigkeit unserer Nation steht.
(4) Es sollen der Anzahl der Bundesstaaten entsprechend Sterne hinzugefügt oder entfernt werden, wobei Sterne immer am Unabhängigkeitstag hinzugefügt werden, der dem Beitritt des Staates zur Union folgt.
(5) Der rote (#9d0a0f) Hintergrund soll Tapferkeit, die blauen (#002258) Streifen sollen Gerechtigkeitund die weißen Umrandungen sollen Frieden symbolisieren.
(2) Die Flagge hat ein Seitenverhältnis von 3:5, wie in Anhang A abgebildet.
Article 2 – The Great Seal of the United States of Astor
(1) Das große Siegel der Vereinigten Staaten von Astor ist in schlichtem Weiß gehalten. Das Wappen ziert einen mit Schild und Lanze ausgestatteten Freiheitsritter auf seinem Pferd. Acht weiße Sterne sind kreisförmig um ihn herum drapiert und symbolisieren die Bundesstaaten. Der Schriftzug „the United States of Astor“ läuft am Rand enlang, wie in Anhang B dargestellt.
Article 3 – The National Anthem
(1) Die Nationalhymne der Vereinigten Staaten von Astor heißt „The Pledge of Allegiance“.
(2) Die Nationalhymne wird auf die Melodie des Liedes Star-Spangled Banner gesungen.
(3) Der Text der Nationalhymne lautet:
Thou shall loudly be hailed, oh land of the free,
Our deepest allegiance we pledge to thee.
United we stand in awe and devotion,
Singing songs of praise to our well-beloved nation.
May thy glorious banner enlighten our ways,
Us following stead'ly even through darkest days.
To victory and peace won by young, strong hand,
Thou, banner, shall guide our fatherland.
Laut lass dich rühmen, du Land der Frei'n,
Tief ist die Liebe, die wir dir weihen.
Inniglichst verbunden stehen wir hier,
Singen das Preislied der Heimat zu dir.
Oh stolze Fahne, geh du Licht uns voran,
wir folgen dir den Weg zur Höhe hinan.
Zum Siege mit junger, starker Hand,
Führen wir die Fahne fürs Vaterland.
Article 4 – The Capital City
(1) Die Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten von Astor ist Astoria City im gleichnamigen Bundesstaat.
(2) Der Präsident der Vereinigten Staaten, seine Regierung, sowie der Kongress und der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten sollen stets in der Bundeshauptstadt angesiedelt sein.
Annex A
Annex B
Section 2 – Entry into Force
Das Gesetz tritt eine Woche nach seiner Verkündigung in Kraft.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
Citizenship Simplification Fixing Bill An Act to replace certain unclear provisions of the Federal Election Act regarding Citizenship and the Electoral Roll and to amend the United States Citizenship Act.
Section 1 - Electoral Roll
(1) Art. I Sec. 3 SSc. 1 Federal Election Act wird wie folgt gefasst:
Das USEO erstellt zu jeder Repräsentantenhauswahl aus den form- und fristgerecht eingegangenen Registrierungen nach Ssc. 2 ein Wählerveerzeichnis (Electoral Roll). Diese ist für alle Wahlen anzuwenden, die auf die Erstellung folgen, bis eine neue Electoral Roll erstellt wird.
(2) Art. I Sec. 2 Sen. 3 Federal Election Act wird wie folgt ersetzt:
Er gilt zugleich für alle der Federal-ID zugeordneten IDs.
Section 2 - Citizenship
(1) Art. I Sec. 3 SSc. 3 Num. 5 Federal Election Act erhält folgende Fassung:
5. gegebenenfalls die Zuordnung zu einer Federal-ID angeben.
(2) Art. I Sec. 3 SSc. 4 und Ssc. 5 Federal Election Act werden aufgehoben.
(3) In den U.S. Citizenship Act wird eine Section 10 eingefügt:
Section 10 - ID-Types and Political Rights
(1) Jede Citizenship Card ist entweder für die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte auf Bundesebene (Federal-ID), auf Staatsebene (State ID) oder auf Ebene einer lokalen Verwaltungskörperschaft (Local-ID) auszustellen. Wer die entsprechende Citizenship Card nicht besitzt, kann politischer Bürgerrechte, insbesondere Wahlrecht und die Mitgliedschaft in Legislativorganen, nur aufgrund gesonderter Regelungen ausüben.
(2) Das USRO erfasst die Zuordnung von State-IDs und Local-IDs zu einer Federal-ID. Für jede Federal-ID darf in jedem Bundesstaat nur eine State-ID und in jeder lokalen Verwaltungskörperschaft nur eine Local-ID erfasst werden. Am Wohnsitz des Inhabers gilt die Federal-ID auch als State- und Local-ID, soweit diese nicht anders zugeordnet sind.
(3) Nur für erfasste Verwaltungskörperschaften können Local-IDs gemeldet und verwendet werden. Die Bundesstaaten können durch schriftliche Mitteilung an das USEO lokale Verwaltungskörperschaften erfassen lassen oder die Erfassung zurücknehmen. Die Bestimmungen zu Local-IDs sollen erst ab dem Tage angewendet werden, der auf die Bekanntmachung des USRO folgt, dass die technischen Grundlagen dazu einsetzbar sind.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
am heutigen Tage, durch nachfolgende Unterschrift.
____________________ Béatrice Laval
President of the United States
Judicial Reform Bill An Act to substitute the current Federal Judiciary Act, to integrate the Provisions for Jury Procedure in the Federal Rules of Procedure and to simplify and to shorten the regulations.
Section 1 - Implementation of a new Federal Judiciary Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Federal Judiciary Act An Act to provide for the organisation of the Federal Judiciary and its Jurisdiction.
Chapter I - General Provisions
Section 1 - Principles of the Federal Judiciary
(1) Die Rechtsprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesrichter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt. Jedermann hat einen Anspruch auf das gesetzlich bestimmte Gericht und Verfahren.
(2) Soweit den Staaten nach Bundesrecht die Errichtung von Staatsgerichten zusteht, geht deren Jurisdiktion der des Bundes vor.
(3) Soweit besondere Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Streitkräfte vorgesehen sind, gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes vor. Ansonsten wird diese Gerichtsbarkeit durch die Bundesgerichte als Militärgericht (Court-martial) ausgeübt.
Section 2 - Costs
Die Federal Judges Conference kann Richtlinien über die Höhe von Gerichtskosten (Court Fees) und ihre Erhebung festsetzen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst, die zivilrechtliche Geltendmachung ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Section 3 - Penal Provisions
(1) Verweigerung der Geschworenenpflicht (Noncompliance of Jury Duty) ist das schuldhafte Entziehen von dem Dienst als Juror in einem Verfahren, entweder im ganzen oder in Teilen durch Tun oder Unterlassen. Es ist ein Vergehen der Klasse C.
(2) Unerlaubte Äußerung oder Beratung (Illicit Statement or Deliberation) ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen untereinander vor Beratungsbeginn oder mit einem Außenstehenden vor der Verkündung der Entscheidung. Es ist ein Vergehen der Klasse A.
(3) Ein Bundesgericht der Vereinigten Staaten hat die Befugnis, ohne Beteiligung einer Jury eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code verhängen, wenn eine Person dieses Gericht missachtet (Contempt of Court), indem
a) sie eine rechtmäßige Anordnung des Gerichts missachtet oder sich ihr widersetzt,
b) sie durch Fehlverhalten in den Sitzungssälen oder in unmittelbarer Nähe des Gerichts das Gericht herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft,
c) sie in einer anderen Art und Weise
das Gericht herabwürdigt oder angreift. Ein solcher Angriff muss nicht gegen das Gericht selbst gerichtet sein, er kann auch geahndet werden, wenn seine Ausführung die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigt, seinem Ansehen oder den angemessenen Umgangsformen schadet. Dies gilt insbesondere für die Herabwürdigung Verfahrensbeteiligter.
(4) Ein Bundesgericht kann in seiner Entscheidung ohne Beteiligung einer Jury bestimmen, dass die Missachtung dieser Anordnung (Contempt of Courts' Order) mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zur Höhe eines Vergehen der Klasse A des Federal Penal Code bestraft wird. Es kann anordnen, dass jeder Verstoß gegen eine Anordnung mit einem Bußgeld oder einer anderen angemessenen Ordnungsstrafe belegt wird.
Section 4 – Representation of the United States
(1) Die Anklage für die sowie die Vertretung der Vereinigten Staaten in allen anderen Verfahren obliegt dem Attorney General, soweit nicht die Vertretung durch die betroffene Bundesbehörde selbst wahrgenommen wird.
(2) Der Attorney General bestellt einen Solicitor General zur Wahrnehmung der Aufgaben der Anklage und Vertretung. Der Solicitor General kann United States Attorneys und andere Amtsträger zu seiner Unterstützung bestellen. Die Bestellung ist auch für einzelne Verfahren möglich.
Chapter II - The Courts
Section 1 - Supreme Court of the United States
(1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States) hat sein Sitz in Astoria City, AS. Der Chief Justice ist dessen Vorsitzender und Oberhaupt der Verwaltung; sofern er verhindert ist, wird er in dieser Funktion durch den dienstältesten Associate Justice vertreten.
(2) Der Supreme Court entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Sondervoten sind zulässig. Unter Fristsetzung kann eine Entscheidung auch ohne Widerspruch ergehen. Im Falle von Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(3) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergehen unmittelbar in Rechtskraft und sind gegen jedermann vollziehbar, sie können nur durch neuerliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben werden. Mit Gesetzeskraft ergehen Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Norm des Bundes- oder Staatenrechts wegen Verstoß gegen die Bundesverfassung oder Bundesrecht. Die Auslegung der Verfassung durch den Supreme Court ist verbindlich.
(4) Nimmt der Supreme Court die binnen einer Woche gegen das Urteil oder eine andere vollziehbare Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegte Berufung durch Writ of Certiorari an, findet eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in einem Verfahren vor dem Supreme Court statt.
(5) Der Supreme Court entscheidet in einziger Instanz über Verfahren, die er mit Writ of Mandamus annimmt und die Streitigkeiten zwischen
a) Verfassungsorganen des Bundes oder einem Organ und seinen Mitgliedern,
b) Bund und einem Bundesstaat oder zwischen ihren Organen,
c) mehreren Bundesstaaten oder Organen verschiedener Bundesstaaten,
aufgrund der Anwendung von Verfassungsrecht betreffen.
(6) Über Vorlagen eines anderen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder über die Bindung völkerrechtlicher Normen entscheidet der Supreme Court nur, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts unabdingbar ist. Über Beschwerden, durch eine staatliche Maßnahme in verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein, entscheidet der Supreme Court nur, wenn der Rechtsweg anderweitig nicht eröffnet ist.
Section 2 - District Courts
(1) Die Bundesdistriktgerichte (United States District Courts) sind zuständig, soweit Bundesjurisdiktion besteht und nicht der Supreme Court in erster Instanz zuständig ist. Entscheidet das Gericht unter Vorsitz eines Magistrate Judge, so führt es die Bezeichnung "Magistrate Court". Die District Courts werden jeweils für einen Bezirk eingerichtet. Sitz der District Courts ist für den Bezirk
- First (Assentia) Hambry,
- Second (Astoria State) Flint,
- Third (Freeland) New Barnstorvia,
- Forth (Laurentia) Port Virginia,
- Fifth (New Alcantara) Creepy Hollow,
- Sixt (Serena) Hong Nam.
(2) Es besteht die Zuständigkeit des für diesen Bezirk errichteten District Courts, soweit dort der Ort der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat liegt oder er dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Zuständigkeit besteht auch, wenn der Beklagte dort seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Zweifel besteht die Zuständigkeit im ersten Gerichtsbezirk. Soweit die Bundesorgane beklagt sind, besteht die Zuständigkeit jedenfalls im Bezirk des Wohn- oder Geschäftssitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers. Sind mehrere Verfahren gegen den gleichen Angeklagten oder mehrere Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand gegen den gleichen Beklagten anhängig, kann der Chief Judge nach Anhörung der Parteien unanfechtbar einem District Court die Zuständigkeit übertragen.
(3) Der zuständige District Court hat das Verfahren durch Writ of Mandamus zuzulassen, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Er hat festzustellen, ob für das Verfahren eine Jury zu bestellen ist.
(4) Die Zuständigkeit der District Courts umfasst
a) in Strafsachen alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen sowie Anträge, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, insbesondere über die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung einem Richter vorbehalten sind,
b) in Zivilsachen alle Klagen auf Grund des Rechts auf Grund der Billigkeit, soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erreichen ist,
c) in beiden Verfahrensarten die damit zusammenhängenden Anträge auf Feststellung von Recht oder Unrecht, die sich aus einer tatsächlichen Streitigkeit ergeben und für die kein anderer Rechtsweg eröffnet ist,
d) in Zivilsachen auch über Antrage auf den Erlass von Verfügungen zum einstweiligen Rechtsschutz (Preliminary Injunction), um drohende Schäden abzuwenden, deren Wiedergutmachung unmöglich oder für den Betroffenen dennoch unzumutbar wäre oder wenn die einstweilige Regelung aus anderen Gründen sinnvoller erscheint.
Section 3 - Jury Courts
(1) Nur in Verfahren vor den District Courts kann auf Verlangen des Angeklagten oder Beklagten eine Jury beteiligt werden.
(2) Die Jury ist nicht zu beteiligen, wenn
a) über alle Fragen das Gericht zu entscheiden hat,
b) der Antrag sich aus hoheitlichen Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, einer anderen Verwaltungskörperschaft oder ihre Organe ergibt,
c) der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen oder die Feststellung von Recht und Unrecht oder Rechtsstellung bei einem tatsächlichen Streit gerichtet ist.
(3) Die Geschworen haben ausschließlich über die sich aus den Beweisen ergebenen Fakten und die Frage der Rechtswidrigkeit zu entscheiden. Soweit eine weitere Entscheidung erforderlich ist, bleibt diese dem Gericht vorbehalten, insbesondere über die Frage des Strafmaßes oder der Anspruchshöhe.
Chapter III - The Judges
Section 1 - Appointment and Dismisal
(1) Zum Bundesrichter (Federal Judge) kann berufen werden, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, nicht wegen einer kriminellen Handlung verurteilt wurde und kein Amt in der Exekutive oder Legislative der Vereinigten Staaten oder der Exekutive eines Staates ausübt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten unter Rat und Zustimmung des Senats und eine Amtsenthebung ist nur in einem Impeachment-Verfahren zulässig.
(2) Zum Richter am Supreme Court (Associate Justice of the Supreme Court) und zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) erfolgt die Ernennung für eine Amtszeit von 12 Monaten mit der Möglichkeit zur Wiederernennung und unter Rat und Zustimmung des Senats mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben Stimmen.
(3) Ein Hilfsrichter (Magistrate Judge) wird für ein Verfahren nach Anhörung der Parteien anstelle eines Bundesrichters bestellt, wenn ein Bundesrichter dafür nicht zur Verfügung steht. Er muss zum Bundesrichter bestellt werden können, wird durch den Chief Judge berufen und auf das richterliche Amt verpflichtet.
(4) Ein neuernannter Richter ist vor Antritt seines Amtes durch den Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Vor dem Supreme Court hat er sich bei erstmaliger Berufung in das Amt sich für die Ausübung des Richterdienstes verpflichten. Die richterliche Eidesformel lautet: "I do solemnly swear that I will administer justice without respect to persons, and do equal right to the poor and to the rich, and that I will faithfully and impartially discharge and perform all the judicial duties incumbent upon me under the Constitution and Laws of the United States. (Ich schwöre, dass ich der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person dienen, das Recht gleichermaßen gegenüber den Armen und den Reichen gleichermaßen durchsetzen und die mir nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten übertragenen richterlichen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch wahrnehmen werde.)" Das Anfügen einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(5) Ein Richter tritt in den Ruhestand
a) mit Ablauf seiner Amtszeit,
b) durch Versetzung in den Ruhestand auf seinen Antrag,
c) durch Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Chief Judge mt Zustimmung der Bundesrichterkonferenz wegen Amtsunfähigkeit.
Der Präsident beurkundet die Versetzung in den Ruhestand. Auch ein in den Ruhestand versetzter Richter kann einem Impeachment-Verfahren unterworfen werden.
(6) Ein in den Ruhestand versetzter Richter kann jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne dass es einer erneuten Ernennung bedarf. Ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofes ist auf seinen Antrag hin als Bundesrichter einzusetzen.
Section 2 - Federal Judges Conference and Chief Judge
(1) Die Justices und Judges bilden gemeinsam die Federal Judges Conference unter Vorsitz des Chief Justice. Die Judges wählen aus der Mitte der Federal Judges einen Vorsitzenden Bundesrichter (Chief Judge), wenn immer dieses Amt vakant ist oder ein Federal Judge dies verlangt. Der Chief Judge leitet die Geschäfte der Bundesgerichte mit Ausnahme des Supreme Court. Er wird durch den Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes vertreten.
(2) Die Konferenz nimmt folgende Aufgaben wahr
a) Förderung des Austausches zwischen den Bundesrichtern und ihre Interessenvertretung,
b) die administrative Organisation und Unterstützung der Bundesgerichte, entweder selbst oder durch Organisation geeigneter Organe unter ihrer Aufsicht,
c) die Aufstellung von Richtlinien für die Verfahrensführung und Beweiserhebung im Rahmen der gesetzlichen Prozessordnungen, wobei die Prinzipien der Rechtsschöpfung durch Präzedenzfälle und der Leitung des Verfahrens durch den berufenen Bundesrichter in eigener Verantwortung unangetastet bleiben.
Section 3 - Assignment of Judges
(1) An Verfahren des Obersten Gerichtshofes sind der Chief Justice und die Associate Justices zu beteiligen, soweit sie nicht befangen sind.
(2) An anderen Verfahren ist nur der Richter zu beteiligen, dem das Verfahren durch den Chief Judge zugewiesen wurde. Der Chief Judge kann wegen Verhinderung des Richters auif Antrag einer Partei oder nach Anhörung der Parteien das Verfahren einem neuen Richter zuweisen. Steht weder ein Bundesrichter, noch ein Magistrate Judge zur Verfügung, soll das Vefahren einem Justice übertragen werden. Er soll bei Benennung des zuständigen Richters zugleich den etwaigen Ersatzrichter benennen. Bei der Zuweisung sind Verfügbarkeit, Arbeitsbelastung und Befangenheitsrisiken zu berücksichtigen.
(3) Ein neuernannter Richter mit Ausnahme des Magistrate Judges, eines wiederernannten Justice oder eines zum Chief Justice ernannten Associate Justice soll nicht an Verfahren beteiligt werden, die vor seiner Ernennung anhängig wurden.
Section 4 – Hinderance
(1) Einem Bundesrichter darf das Verfahren nicht übertragen werden, wenn
a) er seine Amtspflichten vorübergehend wegen Krankheit, Abwesenheit vom Dienstort oder wegen anderer Gründe nicht erfüllen kann
b) er persönlich, seine Eltern, Kinder, Schwäger, sein Ehepartner oder Lebensgefährten Partei des Verfahrens oder ihr Vertreter sind,
3. er sich selbst von der Beteiligung am Verfahren zurückzieht,
4. gegen ihn ein Impeachment-Verfahren eröffnet wurde.
(2) Ein Bundesrichter ist befangen und seine Entscheidung anfechtbar, wenn durch Beweise oder Indizien nicht nur unerhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit dadurch bestehen, dass der Bundesrichter nicht unter Beachtung des geltenden Rechts allein auf Tatsachen gestützt seine Entscheidung treffen kann oder wird.
Section 2 - Amend the Rules of Procedure
Chapter IV der Federal Rules of Procedure erhält folgende Fassung:
Rule 13 – Jury Procedure in General
(1) Eine Jury ist aus drei Geschworen (Jurors) zu bilden. Einer von ihnen ist durch das Gericht zum Obmann zu bestellen.
(2) Neben den Geschworenen ist eine geeignete Anzahl von Ersatzgeschworenen zu bestimmen. Ist ein ausgewählter Geschworener im Laufe des wegen Verhinderung oder aus anderen zwingenden Gründen von der Pflicht zu entbinden, rückt ein Ersatzgeschworener nach.
(3) Die Geschworenen sind durch das Gericht über ihre Pflichten zu belehren und zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
"Do each of you solemnly swear or affirm that you will well and truly try, and true deliverance make, in the case now on trial and render a true verdict according to the law and the evidence? (Schwört oder verspricht jeder einzelne von Ihnen, dass Sie ernstlich und wahrhaftig versuchen und wahrhaftig Bericht geben werden, um einen richtigen Verdikt gemäß den Gesetzen und den Beweisen in diesem hier zu verhandelnden Verfahren zu erreichen.)"
Die Geschworenen antworten darauf mit "I swear/I affirm (Ich schwöre es / verspreche es feierlich)!"
(4) Den Geschworenen und Ersatzgeschworenen ist es für die Dauer des Verfahrens, an welchem sie mitwirken, untersagt, sich mit anderen Personen über das Verfahren auszutauschen oder ihnen gegenüber zu äußern. Ebenso untersagt ist eine Beratung untereinander vor Beginn der Beratungsphase.
Rule 13a – Constituting a Jury
(1) Das Gericht wählt nach dem von der Bundesrichterkonferenz festgelegten Verfahren, ansonsten nach pflichtgemäßem Ermessen, eine geeignete Anzahl geeigneter Kandidaten aus. Ausgeschlossen aus Gründen des Rechts sind die Parteien und ihre Vertreter sowie die beteiligten Richter und Personen, die minderjährig sind oder die Staatsbürgerschaft nicht besitzen.
(2) Ein Geschworener kann die Tätigkeit ablehnen, wenn er bereits in einem anderen, laufenden oder vor weniger als einer Woche beendeten Verfahren als Geschworener tätig war oder absehbar verhindert sein wird. Er hat dem Gericht Anzeige zu machen, wenn er sich aus anderen Gründen für ungeeignet erachtet.
(3) Das Gericht teilt die Namen der Kandidaten unverzüglich den Parteien mit. Er hat ihnen auch Einwendungen nach Ssc. 2 offenzulegen.
(4) Die Parteien haben binnen einer angemessenen Frist entweder ihr Einverständnis mit den Kandidaten zu erklären, oder gegen einzelne Kandidaten begründeten Einspruch zu erheben. Anstelle eines Einspruchs kann auch die Befragung unter Eid durch beide Parteien beantragt werden (Voir dire), ehe Einspruch erhoben wird.
(3) Einsprüche sind nur zulässig, wenn
1. aus objektiv nachvollziehbaren Gründen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit bestehen, insbesondere, weil er mit einem Prozessbeteiligten eng verbunden ist,
2. der Ausgewählte auf Grund erkennbarer oder als sicher voraussehbaren Gründen seinen Pflichten als Geschworener voraussichtlich nicht nachkommen wird.
(4) Das Gericht kann einen Einspruch nach Anhörung der anderen Partei entweder für begründet erklären und den Kandidaten ausschließen oder ihn verwerfen. Es soll Einsprüche beider Parteien nur aus zwingenden Gründen verwerfen und kann nach Anhörung der Parteien einen Einspruch auch nachträglich verwerfen, wenn ansonsten keine Jury konstituiert werden kann und die Grundsätze der Rechtsordnung nicht entgegenstehen.
(4) Sind alle Kandidaten ausgewählt oder ausgeschlossen oder steht im Laufe des Verfahrens kein Ersatzgeschworener mehr zur Verfügung, ohne dass eine Jury zustande kommt oder weiterhin mit drei Geschworen besetzt ist, so hat das Gericht das Verfahren auszusetzen, bis das weitere Auswahlverfahren zur Ergänzung der Jury abgeschlossen ist.
Rule 13b – Jury Deliberations
(1) Die Geschworen nehmen am Verfahren im Gerichtssaal teil, ihnen sind alle zugelassenen Beweismittel zugänglich zu machen. Die Ersatzgeschworenen nehmen von den Geschworenen getrennt am Verfahren teil. Soweit ein Geschworener nachträglich hinzuberufen wird, der nicht Ersatzgeschworener war, ist ihm ausreichend Gelegenheit zur Aufarbeitung der Protokolle zu gewähren.
(2) Die Beratungen der Jury finden im Anschluss an die Plädoyers statt und sind dauerhaft vertraulich. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren und kann rechtliche Fragen zulassen, die nur durch das Gericht zu beantworten sind.
Rule 13c – Verdict and Consequences
(1) Die Geschworenen haben einstimmig und über jede Frage separat einen Verdikt zu beschließen, wobei Stimmenthaltungen bei der Einstimmigkeit außer Betracht bleiben. Die Feststellungen des Verdikts binden das Gericht in der Entscheidung.
(2) Kommen die Geschworenen nicht zu einem einstimmigen Urteil, können sie die Beratungen nach frühestens 48 Stunden für gescheitert erklären. Daraufhin kann der Richter sie noch einmal aufrufen, die Beratungen fortzusetzen und zu einer Entscheidung mit mindestens der Mehrheit der Stimmen kommen. Der Richter kann stattdessen das Verfahren für gescheitert erklären, wenn dies beantragt wird.
(3) Kommt die Jury auch nach weiteren Beratungen, die maximal 120 Stunden andauern, nicht zu einer Entscheidung, kann der Richter einen Fehlprozess erklären, wenn dies beantragt wird. Wird kein Fehlprozess erklärt, geht das Entscheidungsrecht auf den Richter über. Gegen den Übergang des Entscheidungsrechts ist kein Rechtsmittel zulässig, wohl aber gegen die Zurückweisung eines Antrags zur Erklärung des Fehlprozesses.
(4) Die Beratungsfristen kann das Gericht auf Bitten der Jury aus wichtigen Gründen verlängern, insbesondere wegen der Verhinderung eines Jury-Mitgliedes oder aufgrund des Umfangs des Verfahrens.
Rule 14 – Setting aside Verdict
(1) Kommt die Jury zu einer Entscheidung, die offensichtlich gegen die Beweislast oder das Recht gerichtet ist, erklärt der Richter den Verdikt für aufgehoben.
(2) In diesem Fall kann er auf Antrag binnen einer angemessenen Frist einen Fehlprozess erklären oder nach Ablauf dieser Frist die Entscheidung an sich zu ziehen.
(3) Gegen den Übergang des Entscheidungsrechts ist kein Rechtsmittel zulässig, wohl aber gegen die Nichterklärung des Fehlprozesses.
Section 3 - Abrogate outdated law
Der Federal Judiciary Act in der Fassung des State Judicial Authority Extension Act vom 22.03.2016 und der Federal Prosecutors Act werden aufgehoben.
Section 4 - Coming into Force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.
Done at the City of Astoria on the 25th day of August in the year 2017 under Seal and Signature of the President.
State of Astoria Adjustment Bill An act to correct the nation's capital's state's name in the National Symbols Act. Section 1 - Adjustment
Art. 4 (1) des National Symbols Act soll folgendermaßen abgeändert werden:
(1) Die Bundeshauptstadt der Vereinigten Staaten ist Astoria City im State of Astoria.
Section 2 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC