Your Honor,
ich möchte zunächst auch noch einmal klar stellen, dass wir nicht bezweifeln, dass mein Mandant eine Straftat begangen hat. Die Frage ist doch viel mehr tatsächlich die, ob die Tat schuldhaft begangen wurde.
Die Anklage argumentiert, dass der Präsident sich hätte besser informieren können - das bestreiten wir nicht.
Das größere Problem ist viel mehr, dass es eben kein gesellschaftlich anerkannter Verhaltenskodex ist, Dinge geheim zu halten - im Gegenteil: Wir schätzen es, wenn Menschen ehrlich zu uns sind und nichts vor uns geheim halten. Geheimniskrämerei weckt immer Misstrauen, denn: Wer etwas geheim hält, hat etwas zu verbergen; meist etwas schlechtes, so die gesellschaftliche Ansicht. Und aus eben dieser Perspektive betrachtete auch mein Mandant die Geschehnisse. Es widersprach seiner Auffassung einer gesunden Zivilgesellschaft Dinge, in diesem Fall vor dem einfachen Bürger, verborgen zu halten und die Geheimnistuerei widersprach auch seinem Verständnis zwischenmenschlicher Beziehungen, dass sich darstellt wie zuvor ausgeführt. Daher dachte mein Mandant schlicht und ergreifend gar nicht erst daran, dass seine Handlung strafbar sein könne und konsultierte daher auch keine weiteren Stellen, denn er sah zu keiner Zeit das was er tat im moralischen Sinne als falsch an. Daher kann auch keine böswillige Absicht unterstellt werden.
Daher bleibe ich bei meiner Argumentation, dass mein Mandant keine weitere Beratung hätte hinzuziehen müssen.
Viel eher hätten die anwesenden Kabinettsmitglieder ihn auf diese ja anscheinend im allgemeinen, gesunden Menschenverstand verankerte Moralvorstellung, die die Anklage anführt, hinweisen müssen. Sie taten es nicht. Bedeutet dies also, dass dieser Menschenverstand nicht allgemein ist? Denn die Kabinettsmitglieder sahen die Strafbarkeit der Handlungen nicht bei meinem Mandanten, sondern vielmehr bei Senator Hernandez, sie unterstellten ihm Erpressung - ich möchte darauf jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Also: Ist diese Moralvorstellung der Geheimniswahrung nun allgemein? Nein, denn sowohl meim Mandant, als auch einige Kabinettsmitglieder stimmen nicht mit ihr überein. Was schlussfolgern wir, wenn wir der Argumentation der Anklage weiter folgen? Richtig, dass mein Mandat, sowie einige Mitglieder des Kabinetts keinen "gesunden" Menschenverstand besitzen, dann also wohl geistig beeinträchtig sind. Sollte dies die Argumentation der Anklage sein, bitte ich das Gericht meinen Mandanten nach Ch.1 Art.IV Sec.5 Ssec.2&3 zu behandeln.