Mr President,
ich bitte um Beratung der nachfolgenden Bill.
Citizenship Simplification Bill
An Act to simplify Citizenship.
Section 1 - The Right to be a Citizen
Nachfolgendes wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
United States Citizenship Act
An Act to codify the Citizenship of the United States.
Section 1 - Definitions
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie Ein- oder Ausbürgerung die Vereinigten Staaten von Astor.
Section 2 - The United States Registration Office (USRO)
(1) Das United States Registration Office ist eine Bundesbehörde die organisatorisch dem Department of Justice untersteht. Der Attorney General beruft den Director.
(2) Die Angelegenheiten des Staatsbürgerwesens werden dem USRO zum Vollzug übertragen.
Section 3 - Ways of Acquisition
Die Staatsbürgerschaft wird erworben von jeder Person
1. die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde;
2. deren Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Staatsbürgerschaft inne hatte;
3. die diese beantragt, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegen stehen.
Section 4 - Application
(1) Anträge auf Einbürgerung sind persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.
(2) Der Antrag hat die folgenden Angaben des Antragstellers zu enthalten:
1. den vollständigen Namen,
2. den Geburtstag und -ort,
3. den Wohnort inklusive Bundesstaat oder Territorium, in welchem der Antragsteller den Wohnsitz nehmen möchte.
(3) Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrages werden schriftlich bestätigt.
Section 5 - Impediments
Die Einbürgerung ist zu verweigern, wenn
1. die angegebenen Daten unvollständig oder offensichtlich ganz oder teilweise unrichtig sind,
2. der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates inne hat und nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist,
3. der Verdacht besteht, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt.
Section 6 - Application Proceeding
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb von fünf Tagen auf das Flaggengelöbnis abzulegen: "I pledge allegiance to the flag of the United States, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all. (Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: Eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.)"
(2) Die Worte "under God" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen entfallen.
(3) Hat der Antragsteller das Flaggengelöbnis fristgemäß und vollständig abgelegt, so ist er mit Wirkung zum Tag der Antragstellung einzubürgern. Andernfalls ist die Einbürgerung zu verweigern.
Section 7 - Ways of Loss
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit durch unwiderrufliche, schriftliche und unmittelbar rechtswirksame Mitteilung auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
(2) Eine Einbürgerung ist unverzüglich zu widerrufen, falls nachträglich festgestellt wird, dass sie hätte verweigert werden müssen.
(3) Die Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sofern der Bürger seit seiner Einbürgerung die Staatsbürgerschaft eines weiteren Staates angenommen hat, soweit nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist.
Section 8 - Mandatory Registration
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, den Bundesstaat seines Wohnsitzes und jede Änderung daran unverzüglich anzuzeigen. Das USRO führt ein öffentliches Register.
(2) Rechtswirksam ist nur der in diesem Register geführte Bundesstaat.
Section 9 - Citizenship Card and Digital Services
(1) Jedem Bürger ist auf Antrag durch das USRO eine Bürgerkarte (ID) auszustellen.
(2) Die ID kann als Ausweisdokument bei Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und allen weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden. Insbesondere soll mit ihr die Regelung der Section 8 umgesetzt werden können.
(3) Die ID soll stets für vierzehn Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
(5) Durch Exekutiverlass oder Gesetz können weitere Verwendungsmöglichkeizten bestimmt werden. Auch die Bundesstaaten und ihre Untergliederungen sind dazu berechtigt.
(6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung bereitstellen. Soweit die Staaten Verwendungsmöglichkeiten bestimmen, soll das USRO sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Section 2 - The Right to Vote
(1) Art. I, Sec. 3 bis 5 des Federal Election Act werden durch das Folgende ersetzt:
Section 3 - Electoral Roll and ID Types
(1) Das Bundeswahlamt führt eine Liste aller registrierten Wähler (Electoral Roll).
(2) Um sich als Wähler zu registrieren muss ein schriftlicher Antrag beim USEO eingereicht werden.
(3) Ein Antragsteller muss
1. Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein,
2. mindestens 18 Jahre alt sein,
3. seinen Wohnsitz ordentlich in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten gemeldet haben,
4. über eine gültige Citizenship Card verfügen,
5. den ID-Typ und gegebenenfalls die Zuordnung angeben.
(4) Gültige ID Typen sind:
1. Federal ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Bundesebene,
2. State ID - Wahlrecht bei Wahlen zu Ämtern auf Staatsebene.
(6) Für jede Federal ID darf höchstens eine State ID in jedem Bundesstaat gemeldet sein. Die Zuordnung wird durch das USEO erfasst. Ist für den Heimatstaat einer Federal ID keine State ID registriert, gilt die Federal ID zusätzlich als State ID.
(7) Entfällt eine Bedingungen der Registrierung eines Wählers, ist dessen Registrierung zu löschen. Ein erneuter Antrag auf Registrierung ist zulässig.
Section 4 - Right to Vote
(1) Wahlberechtigt ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, als Wähler registriert ist.
(2) Das aktive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
Section 5 - Eligibility
(1) Wählbar ist, wer zum Anbeginn des Monats, in dem die Wahl stattfindet, Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, und am Tag des Beginns der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.
(3) Ist ein Kandidat für ein Wahlamt auf Bundesebene nicht als Federal ID gemeldet, muss die zugehörige, gültige Federal ID ausdrücklich angegeben werden, andernfalls ist die Kandidatur nicht zuzulassen.
(4) Ein Amtsantritt von Wahlämtern auf Bundesebene ist nur möglich, wenn der gewählte Kandidat als Federal ID registriert ist. Verliert eine Person ihre Registrierung als Federal ID, geht damit der Verlust aller von ihr innegehaltenen Wahlämter auf Bundesebene einher.
(2) In Art. VI, Sec. 3, Ssc. 1 Federal Election Act wird angefügt: Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung.
Section 3 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz soll frühestens ab dem 1. Februar 2017 angewendet werden.
(2) Alle Staatsbürger die am 1. Februar 2017 als Federal ID oder State ID beim Registration Office gemeldet sind, werden automatisch mit selbem Status in die Electoral Roll übernommen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Clark« (12. Januar 2017, 00:08)