Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.
müsste ich jetzt allerdings selbst recherchieren.
Tatsächlich wird in Canon 332 §2 folgendes festgelegt:
Du wirst gerade nicht zum Bischof einer Diözese geweiht, sondern zum Bischof (was wiederum die vorherige Übertragung einer Diözese erfordert, siehe Titularbischöfe) [Edit]. Das Amt des Bischofs von Rom wird dir durch Berufung in ebendieses übertragen. Im Falle anderer Diözesen durch Ernennung seitens des Papstes, konkret für den Heiligen Stuhl durch die Wahl der Kardinäle.Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Unaufhebbarkeit des Sakraments (vgl. Problem der Wiederverheiratung) der Weihe als Bischof von Rom?
Die Ausgestaltung der Sakramente im Rahmen des unumstößlichen (göttlichen) Rechts obliegt der Kirche - und damit kirchlichem Recht. Edit: Staatsrecht des Vatikans ist nur das Grundgesetz, zur Gesetzgebung siehe hier.Das ist doch nur Staatsrecht des Vatikan. Und löst nicht die sakralen Probleme ...
Die Unfehlbarkeit des Papstes ist als Dogma im wesentlichen so formuliert:Wie verhält es sich mit der Unfehlbarkeit des Papstes? Kann er sich selbst aus dieser wieder durch Abdankung herausnehmen oder ist es wie der göttlich erschaffene nicht hebbare Stein?
Zitat von »Pastor Aeternus«
Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Clark« (28. Januar 2017, 20:00)
Die Unfehlbarkeit des Papstes ist als Dogma im wesentlichen so formuliert:Wie verhält es sich mit der Unfehlbarkeit des Papstes? Kann er sich selbst aus dieser wieder durch Abdankung herausnehmen oder ist es wie der göttlich erschaffene nicht hebbare Stein?
Zitat von »Pastor Aeternus«
Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte.
Wenn der Papst zurücktritt, kann er die Lehrgewalt nicht mehr ausüben und folglich auch nicht mehr unfehlbare Entscheidungen verkünden. Die Unfehlbarkeit wird nicht der Person Papst, sondern dem Amt übertragen.
Mit Erschrecken stelle ich übrigens fest, dass der Vatikan keine offizielle Übersetzung bereithält, daher hat Wikipedia hergehalten.
Edit: Klarstellende Ergänzungen
Zitat
Can. 332 — § 1. Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.
§ 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.
Rom wurde Bombardiert und durch Hitler auch belagert, man wollte den Papst gefangen nehmen resp. das Christentum auslöschen. Selbst die Schweizergarde hat den Vatikan in ein rissigen Waffen bunker verwandelt mit Kanonen und allerlei Waffen.
Papst Pius schrieb in diesen Brief an die Kurie und die Welt, das wenn die SS Soldaten es schaffen würden in den Vatikan einzudringen und ihn gefangen nehmen würden, dann würden sie nicht Papst Pius XII gefangen nehmen sondern nur Kardinal Eugenio Pacelli.
Mit diesem Schriftstück und der Gefangennahme des Kardinals würde sofort die Vakanz des Petrus Amtes eingeleitet und die Kardinäle wäre es erlaubt das Konklave außerhalb von der Sixtinischen Kapelle in einem Sicheren Land durch zu führen und einen neuen Papst zu wählen.
Für das Konklave waren die Vereinigten Staaten von Amerika geplant die meisten Kardinäle hatten sich schon dorthin abgesetzt.
Man riet dem Papst Pius XII sich in Sicherheit zu begeben nach Amerika, dieser verschanzte sich im Vatikan.
Es gab schon abgedankte Päpste in der Vergangenheit, doch wurden diese dann meistens ermordet so das sie sich nicht mehr einbringen konnten.
Problem Nr. eins: Sein Verzicht kann von niemand angenommen werden. Theoretisch könnte der Zurückgetretene Papst eines Tages aufwachen und sich selbst wieder einsetzten als regierenden Papst eben durch den §2.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 18 Jahren, 6 Monaten, 20 Tagen und 20 Stunden