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Federal Archive

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Montag, 6. Februar 2017, 18:09

United States Citizenship Act




Official Document - Attested Full Text Copy


UNITED STATES CITIZENSHIP ACT


ENTRY INTO FORCE

04.02.2017
Citizenship Simplification Act
Signed by President Béatrice Laval

AMENDMENTS

23.04.2017
Citizenship Simplification Fixing Act
Signed by President Béatrice Laval


11.09.2017
Passports Reorganization Act
Signed by President David J. Clark

12.08.2018
Fair Adjustment of Identity Registration Act
Signed by no president

03.11.2019
Federal District Establishment and Interim Government Act
Signed by President Teresa Ramsey-Prescott







United States Citizenship Act
An Act to codify the Citizenship of the United States.

Section 1 - Definitions
Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Staatsbürgerschaft sowie die Ein- oder Ausbürgerung nach diesem Gesetz auf die Vereinigten Staaten von Astor.

Section 2 - The United States Registration Office (USRO)
(1) Das United States Registration Office ist eine Bundesbehörde die organisatorisch dem Department of Justice untersteht. Der Attorney General beruft den Director.
(2) Die Angelegenheiten des Staatsbürgerwesens werden dem USRO zum Vollzug übertragen.

Section 3 - Ways of Acquisition
Die Staatsbürgerschaft wird erworben von jeder Person
1. die innerhalb der Vereinigten Staaten oder eines seiner Territorien geboren wurde,
2. deren Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die Staatsbürgerschaft inne hatte,
3. die diese beantragt, sofern dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegen stehen.

Section 4 - Application
(1) Anträge auf Einbürgerung sind persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.
(2) Der Antrag hat die folgenden Angaben des Antragstellers zu enthalten:
1. den vollständigen Namen,
2. den Geburtstag und -ort,
3. den Wohnort inklusive Bundesstaat oder Territorium, in welchem der Antragsteller den Wohnsitz nehmen möchte.
(3) Der Eingang und die Vollständigkeit des Antrages werden schriftlich bestätigt.

Section 5 - Impediments
Die Einbürgerung ist zu verweigern, wenn
1. die angegebenen Daten unvollständig oder offensichtlich ganz oder teilweise unrichtig sind,
2. der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates inne hat und nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist,
3. der Verdacht besteht, dass der Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt.

Section 6 - Application Proceeding
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so wird der Antragsteller aufgefordert innerhalb von fünf Tagen auf das Flaggengelöbnis abzulegen: "I pledge allegiance to the flag of the United States, and to the republic for which it stands, one nation, under God, indivisible, with liberty and justice for all. (Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: Eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle.)"
(2) Die Worte "under God" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen entfallen.
(3) Hat der Antragsteller das Flaggengelöbnis fristgemäß und vollständig abgelegt, so ist er mit Wirkung zum Tag der Antragstellung einzubürgern. Andernfalls ist die Einbürgerung zu verweigern.

Section 7 - Ways of Loss
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit durch unwiderrufliche, schriftliche und unmittelbar rechtswirksame Mitteilung auf die Staatsbürgerschaft verzichten.
(2) Eine Einbürgerung ist unverzüglich zu widerrufen, falls nachträglich festgestellt wird, dass sie hätte verweigert werden müssen.
(3) Die Staatsbürgerschaft erlischt automatisch, sofern der Bürger seit seiner Einbürgerung die Staatsbürgerschaft eines weiteren Staates angenommen hat, soweit nichts anderes durch Gesetz oder Exekutiverlass bestimmt ist.

Section 8 - Mandatory Registration
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, den Bundesstaat seines Wohnsitzes und jede Änderung daran unverzüglich anzuzeigen. Das USRO führt ein öffentliches Register.
(2) Rechtswirksam ist nur der in diesem Register geführte Bundesstaat.

Section 9 - Citizenship Card and Digital Services
(1) Jedem Bürger ist auf Antrag durch das USRO eine Bürgerkarte (ID) auszustellen.
(2) Die ID kann als Ausweisdokument bei Behörden der Vereinigten Staaten, der Bundesstaaten und allen weiteren Verwaltungsebenen verwendet werden. Insbesondere soll mit ihr die Regelung der Section 8 umgesetzt werden können.
(3) Die ID soll stets für 28 Tage gültig sein und ihre Gültigkeit soll auf einfachem Wege durch den Bürger selbst verlängert oder wiederhergestellt werden können.
(4) Die Ausstellung einer Citizenship Card ist dem Bürger zu verweigern, wenn:
1. in den letzten 60 Tagen vor Antragstellung die bisherige Citizenship Card auf Bundesebene;
2. in den letzten 90 Tagen vor Antragstellung die bisherige Citizenship Card auf Ebene eines Bundesstaates oder einer lokalen Verwaltungskörperschaft;
bereits zweimal wegen Zeitablaufs ihre Gültigkeit verloren hat. Satz 1 gilt auch, wenn dem Bürger die nicht mehr gültige Citizenship Card unter anderem, ihm zuzuordnenden Namen erteilt worden war.
(5) Durch Exekutiverlass oder Gesetz können weitere Verwendungsmöglichkeizten bestimmt werden. Auch die Bundesstaaten und ihre Untergliederungen sind dazu berechtigt.
(6) Das USRO soll die technischen Mechanismen für die Umsetzung bereitstellen. Soweit die Staaten Verwendungsmöglichkeiten bestimmen, soll das USRO sie dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Section 10 - ID-Types and Political Rights
(1) Jede Citizenship Card ist entweder für die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte auf Bundesebene (Federal-ID), auf Staatsebene (State ID) oder auf Ebene einer lokalen Verwaltungskörperschaft (Local-ID) auszustellen. Wer die entsprechende Citizenship Card nicht besitzt, kann politischer Bürgerrechte, insbesondere Wahlrecht und die Mitgliedschaft in Legislativorganen, nur aufgrund gesonderter Regelungen ausüben.
Das USRO erfasst die Zuordnung von State-IDs und Local-IDs zu einer Federal-ID. Für jede Federal-ID darf in höchstens drei Bundesstaaten einschließlich des Heimatstaates der Federal-ID jeweils eine State-ID und in jeder lokalen Verwaltungskörperschaft nur eine Local-ID erfasst werden. Am Wohnsitz des Inhabers gilt die Federal-ID auch als State- und Local-ID sowie die State-ID auch als Local-ID, soweit diese nicht anders zugeordnet sind.
(3) Nur für erfasste Verwaltungskörperschaften können Local-IDs gemeldet und verwendet werden. Die Bundesstaaten können durch schriftliche Mitteilung an das USEO lokale Verwaltungskörperschaften erfassen lassen oder die Erfassung zurücknehmen. Die Bestimmungen zu Local-IDs sollen erst ab dem Tage angewendet werden, der auf die Bekanntmachung des USRO folgt, dass die technischen Grundlagen dazu einsetzbar sind.
(4) Die Vorschriften über State-IDs finden entsprechende Anwendung, soweit ein U.S. Territory über eine verfasste Selbstverwaltung verfügt, in der Bürgern Wahl- oder Stimmrecht zustehen kann (Territorial-ID). Die Vorschriften über Local-IDs finden entsprechende Anwendung auf den Hauptstadt-Distrikt der Vereinigten Staaten, wenn durch die Federal Administration ein Antrag auf Erfassung als Verwaltungskörperschaft im Sinne von Ssc. 3 gestellt wird.

Section 11 - United States Passports
(1) Das USRO ist für die Ausstellung von Reisepässen an Staatsbürger der Vereinigten Staaten (United States Passports) verantwortlich und regelt auch das Verfahren der Erteilung sowie die Gestaltung und Gültigkeit der Pässe. Es handelt hierbei im Auftrag und nach Weisung des Department of State.
(2) Auf die Erteilung eines Reisepasses besteht kein Rechtsanspruch, er kann jederzeit allgemein oder im Einzelfall widerrufen oder sonst in seiner Geltung vorübergehend oder dauerhaft beschränkt werden. Diese Maßnahmen sind Gegenstand gerechtfertigter Interessenabwägung, insbesondere im Bezug auf die äußeren Interessen und die Nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten oder die Rechtspflege.
(3) Als besondere Typen des Reisepasses stellen die Vereinigten Staaten Diplomatenpässe (United States Diplomatic Passports) an Mitglieder des U.S. Foreign Service und politische Amtsträger sowie die unmittelbaren Angehörigen ebendieser aus. Sie stellen ebenso Dienstpässe (United States Official Passports) für ihre Bediensteten und die Bediensteten eines Staates aus, wenn diese aus dienstlicher Veranlassung im Ausland eingesetzt werden.
(4) Die Vereinigten Staaten bestätigen einen gültigen Pass gegenüber ausländischen Mächten, wenn dies den Interessen des betroffenen Staatsbürgers dient und den Interessen der Vereinigten Staaten kein schwerwiegender Nachteil droht.
(5) Jeder Staatsbürger hat seinen Reisepass beim Verlassen und Eintreten in die Vereinigten Staaten vorzuweise.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Library of Congress« (10. November 2019, 14:51)