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Ein Gesetz ist immer mehr als der Wortlaut eines Teilsatzes im Gesetzestext
Hat ein Bundesgericht ernsthaft eine Entscheidung unter Anderem mit der Strafbarkeit eines Handelns zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung begründet? Seit wann ist denn dieser Zeitpunkt und nicht mehr der Zeitpunkt der Tatbegehung relevant? Dass ein Anwalt damit argumentiert hat war schon mehr als fragwürdig und sollte Grund für den Bund sein, eine Zulassung für diesen Beruf erst nach einer Prüfung der juristischen Kompetenz zu erlauben - aber dass das Gericht sich dieser kruden Argumentation anschließt schlägt dem Fass den Boden aus. Was für eine Bananenrepublik schon schändlich wäre, ist für Astor einfach nur eine peinlich krasse Falscheinschätzung des Gerichts. Ich bin fassungslos.
Welchen nennenswerten Prozess haben Sie eigentlich je gewonnen?
Mr Powell, das Gesetz bestimmt eindeutig, dass im Falle der Veränderung der Strafandrohung bis zur Verurteilung das Gericht nach dem mildesten Gesetz zu verurteilen hat. Der Embargoverstoß wird bisher als Vergehen der Klasse D mit höchstens 10 Tagen Freiheitsstrafe bestraft. Nun wird durch die absehbare Abschaffung des Tatbestandes die Höchststrafe auf 0 Tage Freiheitsstrafe reduziert. Damit ist - streng nicht nur nach dem Wortlaut, sondern gerade auch des Telos des Gesetzes - das mildere Gesetz anzuwenden, damit zugleich das spätere. Nach sauberer Dogmatik mag man zu dem Ergebnis "Der Täter ist schuldig eines Embargoverstoßes und wird zu einer Freiheitsstrafe von 0 Tagen verurteilt." kommen, aber der Jurist sitzt nicht im Elfenbeinturm und Dogmatik mag viel wert sein, lebensnah und anwendbar ist sie deswegen noch lange nicht immer.
Die Vorschrift des Chp. 1 Sec. 2 Ssc. 3 Sen. 2 FPC mag man nun rechtspolitisch kritisieren, in der Rechtsanwendung ist die Frage sehr eindeutig, nämlich nach der genannten Bestimmung zu beantworten - alles andere wäre eine täterbelastende Reduktion, die von vornherein unzulässig ist.
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