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Zwar ist das Gesellschaftsrecht Sache der Bundesstaaten, aber ganz einfach durch die Verwendung des Begriffs der "Kapitalgesellschaften" in Sec. 3 lässt sich deren Anwendung problemlos auf diese einschränken. Entscheidend ist dann eben, ob eine Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates in dem sie ansässig ist, als Personen- oder als Kapitalgesellschaft verfasst ist.
Weiter sind auch die Steuersätze in Sec. 3 unsauber bestimmt. Nach dem Wortlaut zahlt ein Unternehmen mit einem Gewinn von $ 499.999,99 Steuern in Höhe von 7,5% des Gewinns = $ 37.480, ein Unternehen mit einem Gewinn von $ 500.000 jedoch Steuern in Höhe von 15% = $ 75.000!
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