Mr. President,
hiermit lege ich gegen Ihre Feststellung, ich hätte mein Mandat wegen Inaktivität verloren, Widerspruch ein. Der Tatbestand des Art. V Sec. 1 SSec. 3 FEA ist nicht erfüllt gewesen. Zwischen dem 28. Juni und dem 15. Juli gab es weder eine Debatte, noch ein Hearing, eine Abstimmung oder Ähnliches. Der Kongress war in dieser Zeit, wie Sie schon mehrfach festgestellt haben, schlicht nicht aktiv. Eine Beteiligung durch mich konnte innerhalb von vierzehn Tagen nicht erfolgen - was im Übrigen für alle Mitglieder des Kongresses im vorgenannten Zeitraum zutreffen wird. Da ich mich wegen Abwesenheit für den Rest des Juni abgemeldet hatte (eine Spezifikation hinsichtlich der Kalendertage sieht das Gesetz nicht vor), war mir mangels tatsächlicher Gelegenheit (zu diskutierende Anträge etc.) eine erstmalige Teilnahme an den Geschäften erst ab dem 15. Juli möglich. Ich habe mich drei Tage danach beteiligt, daher innerhalb der vierzehntägigen Frist.
Wenn Mr. President seine Position konsequent umsetzen würde, wäre z.B. hinsichtlich Senator Bowler, der vom 26.06. bis zum 15.07. nicht im Kongress aktiv war, oder auch hinsichtlich des Präsidenten selbst, der vom 28.06. bis zum 15.07. nicht anwesend war, die Inaktivität und der Verlust des Mandats festzustellen. Denn soweit der Präsident darauf hinweisen würde, dass ich mich nicht mit Begründung abwesend gemeldet hätte, so trifft das selbe doch auch auf ihn zu und leider auch nur in Bezug auf die Geschäfte des Senatspräsidenten, nicht aber in Bezug auf das Mandat als Senator.
Ich bitte daher, entweder Ihre Entscheidung konkret zu begründen oder ansonsten, meine Wortmeldungen und Stimmabgaben zuzulassen und mich, wie es rechtlich und tatsächlich ist, weiterhin als Mitglied des Senats zu betrachten.