Honorable Commoners,
die Verfassung ist zum Thema Wahlrecht etwas vage. Natürlich könnte man nun im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eine einfachgesetzliche Regelung anstreben - aber das würde eine Änderung deutlich einfacher und wohl auch wahrscheinlicher machen. Einen so zentralen Teil unserer Demokratie sollten wir aber bereits in der Verfassung klar regeln.
Ich möchte kurz darauf eingehen, weshalb manche Formulierungen so gewählt sind, wie ich sie gewählt habe:
Für die Regelung zum aktiven Stimmrecht sehe ich 24 Stunden Frist vor Beginn der Wahl vor, um es zu erwerben - so soll einfach der Verwaltung der Mehraufwand erspart werden, wenn eine Wahl um 18 Uhr beginnt und jemand um 17:59 Uhr Bürger unseres Staates wird, indem er etwa genau dann seinen ständigen Wohnsitz in unserem Staat dem Bundesregisteramt anzeigt.
Für das passive Wahlrecht habe ich eine etwas längere Frist vorgesehen. Diese ist tatsächlich rein demokratietheoretisch begründet: Wer sich zur Wahl stellt, sollte sich wenigstens ein bisschen in unserem Staat eingelebt haben und die Gelegenheit haben seine Eigenheiten kennenzulernen. Daher die etwas längere Frist hierbei.
Weitere Detailregelungen sollten dann in meinen Augen beizeiten einfachgesetzlich geschehen - insbesondere aber sieht derzeit die Verfassung eine abstrakte Registrierung vor, für die es aber keine weitere Konkretisierung gibt. Das könnte tatsächlich zum Problem werden - weil bislang eben niemand einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen konnte.