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Let's get this done quick. Clerk Ramirez informierte mich, dass Counselor Huang für die Vereinigten Staaten beantragt hatte, einen Magistrate für das Verfahren zu bestellen, nachdem Judge Kingston seinen Pflichten nicht mehr nachgekommen ist. Ist das richtig so und findet auch die Zustimmung der Verteidigung, Counselor Gaff?
Ich würde Ihnen gerne aushelfen, aber mein Terminkalender ist voll. Bei anderen Bundesrichtern sieht das auch nicht anders aus, wir sind einfach unterbesetzt. Anyway, haben Sie denn Vorschläge zur Person oder soll ich das veranlassen?
Alternativ könnte ich Ihnen vorschlagen, The Hon. Jonathan B. Coolidge das Verfahren zu übertragen, sofern dies - auch in Hinblick auf Chp. III Sec. 3 Ssc. 3 FJA - auf Ihre Zustimmung stößt.
Counselor,
objection overruled, sozusagen: Die Vorschrift ist eine Soll-Bestimmung, eine begründete Abweichung ist also grundsätzlich möglich - und ich sehe hier eine Situation, die dafür geeignet wäre.
Das Verfassungs-Soll wird gemeinhin als Muss verstanden, Counselor. Diese Wertung würde ich aber nicht auf ein Gesetz erweitern, schon gar nicht, wenn der zwingende Ausschluss doch gerade eine Section weiter zwingend mit "darf nicht" geregelt ist.
Sie haben nach unserer Zustimmung gefragt. Ich habe einen Gegenvorschlag gemacht. Von unserer Seite aus liegt die Entscheidung damit beim Hohen Gericht.