Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zugegebenermaßen rufe ich in unerfreulicher Mission an, Sir: Wir sehen in der geplanten Bezollung von Rauschmitteln eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelsverkehrs, dessen Regulierung allein den Vereinigten Staaten obliegt.
Oh wir wollen den Handel nicht beeinträchtigen, wir wollen lediglich eine Umgehung der Sales Tax verhindern. Aus diesem Grund gilt diese neue Vorschrift auch lediglich für Privatpersonen.
Das Department of Justice hat diesen Umstand durchaus erkannt und berücksichtigt, wir kommen dennoch nicht umhin, uns an Sie zu wenden - in der Hoffnung, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die derzeitige Gestaltung müssten wir jedenfalls gerichtlich unterbinden lassen und das ist weder in unserem, noch in Ihrem Sinne, vermute ich?
Im wesentlichen sehe ich zwei Optionen, von der Laurentiana eine selbst in der Hand hätte: Einerseits könnte der Kongress durchaus die Beschränkung des Alkoholverkehrs gestatten und die Erhebung von Zöllen ermöglichen. Andererseits - und das ist in meinen Augen die einfachere Lösung - sieht das Department of Justice nur die Bezollung der Einfuhr und die Besteuerung einer Durchfuhr als problematisch an. Wenn Sie also Alkoholtourismus verbieten wollen, würde ich eine Anknüpfung an Besitz von Alkohol und Aufenthalt zu anderen als Durchreisezwecken im Gebiet Laurentianas empfehlen.
Wenn Sie also Alkoholtourismus verbieten wollen, würde ich eine Anknüpfung an Besitz von Alkohol und Aufenthalt zu anderen als Durchreisezwecken im Gebiet Laurentianas empfehlen.
Vielleicht verstehe ich Sie falsch, aber Alkoholtourismus wäre doch wenn Personen nach Laurentiana kommen und hier Alkohol erwerben? Unser Anliegen ist aber das Gegenteil. Laurentianier die in Nachbarbundesstaaten Alkohol kaufen, ihn hier her bringen und so die Abgaben umgehen.
Also in etwa "Jeder Bürger Laurentianas, der alkoholische Getränke außerhalb des Staates erwirbt, hat x% des Warenwertes als Abgabe an den Staat abzuführen"?
Damit wären wir schon wieder im Bereich des vergifteten Baumes. Ich dachte eher an eine Formulierung wie...
"Wer [alkoholische Getränke / Tabakerzeugnisse] auf dem Staatsgebiet Laurentias besitzt, hat [Rechtsfolge], sofern der Aufenthalt nicht lediglich dem Zwecke der Durchreise in einen anderen Bundesstaat oder das Ausland dient."