Mr. President,
ich finde es ein wenig befremdlich, dass hier nun ein Antrag zur Abschaffung der Kongressausschüsse vorliegt, wo der Kongress doch erst vor einer Woche eine Änderung des entsprechenden Gesetzes und damit eine Bestätigung der Kongressausschüsse beschlossen hat, das dann auch in Kraft getreten ist. Aber immerhin: Die Kongressausschüsse werden regelmäßig thematisiert und im Bewusstsein der Mitglieder des Kongresses und der Wählerinnen und Wähler gehalten, das ist gut. Vielleicht finden sich die ablehnenden Kritiker sich irgendwann einmal innerhalb der Ausschüsse dazu bereit, mitzuarbeiten und ihre Energie auf eine effektive Nutzung dieser Institutionen zu richten.
Ich lehne den Antrag ab, weil ich weiterhin von der Sinnhaftigkeit der ständigen Ausschüsse überzeugt bin.
Aber auch aus handwerklichen Gründen werde ich dem Antrag nicht zustimmen, von denen ich nur folgende nennen möchte:
Ich frage: Warum sollte der Kongress dahin zurückkehren, dass das gesamte Plenum mit einer Sollstärke von elf Personen Diskussionen mit der Bundesregierung durchführt? Nichts anderes sind ja die "großen Anfragen", bei denen nicht nur fünf Einzelfragen, sondern auch Nachfragen zulässig sind, die theoretisch unendlich aneinandergereiht werden können. Dies war lange Zeit so, hat zu teilweise ausufernden Diskussionen und damit zu einer Lähmung der Arbeit der befragten Behörde und der damit beschäftigten Kongressmitglieder geführt. Ich habe damals nur von den Rängen zugeschaut, aber ich wünsche mir nicht, dass wir das Instrument der Befragung in diese Zeiten zurückwerfen.
Die aktuelle Aufteilung hat sich meines Erachtens bewährt: Jedes Kongressmitglied kann regelmäßig Anfragen (im Gesetz auch: Befragungen) anstrengen mit bis zu drei Einzelfragen, die schriftlich zu beantworten sind. Jedes Kongressmitglied kann beantragen, dass ein Ausschuss (besetzt mit bis zu vier fachlich interessierten Mitgliedern) eine tatsächliche Befragung durchführt mit bis zu fünf Einzelfragen, wobei innerhalb der Befragung im Beisein eines Vertreters der befragten Behörde dann auch Nachfragen zulässig sind.
Ich frage außerdem: Warum sollte bei der Bestellung eines Untersuchungsausschusses (und bei dessen Vorsitz!) das Senioritätsprinzip gelten? Der Sinn erschließt sich mir nicht. Die Gefahr, dass dadurch kritisch eingestellte neue Mitglieder des Kongresses durch diestältere Mitglieder verdrängt werden könnten (oder der Dienstälteste die Sitzungen entsprechend un- oder überkritisch leitet), wäre Grund genug, von dieser Idee Abstand nehmen zu müssen.